Beschlussvorlage - 0669/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Angelika Lüthi
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Sport- und Freizeitausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.09.2017
|
Sachverhalt
Kurzfassung
-
Begründung
Im Haushaltsjahr 2017/2018 sind jeweils 75.000 € = 150.000 € zuzüglich nicht verfügter Mittel aus 2016 in Höhe von 2.885,91 €, insgesamt 152.885,91€, aus der Sportpauschale als Zuwendung zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen vorgesehen. Ein Betrag in Höhe von 60.438,36 € wurde bereits für Anträge aus 2016 als Zuschuss gewährt.
Für das Jahr 2017 steht daher noch eine Fördersumme von insgesamt 17.447,55 € zur Verfügung.
Für das lfd. Haushaltsjahr sind 4 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 72.841,57 € eingegangen, die von der Verwaltung geprüft wurden. Die Aufteilung auf die einzelnen Anträge ist aus der Anlage ersichtlich.
Für 2017 werden die in Anlage 1 aufgeführten Anträge 10 + 11 jeweils zu 45 %, in 2018 zu 30 % sowie 2019 zu 25 % ausgezahlt, Restsumme 2017 = 777,22 €.
Die Restbeträge aus den Maßnahmen unter Punkt 8 + 9 werden bereits jetzt beschlossen (da Anträge in 2017 gestellt) und werden zu 30 % für das Jahr 2018 und zu 70 % für das Jahr 2019 zur Zahlung vorgesehen.
Die einzelnen Auszahlungsbeträge für die Jahre 2017 – 2019 sind in der Anlage 2 zu dieser Vorlage dargestellt.
Die vom Sportausschuss eingesetzte Sportkommission hat am 25.07.2017 die Anträge nach Vortrag bewertet und empfiehlt dem Sport- und Freizeitausschuss einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Einzelfallentscheidung - Antrag Nr. 12 für 2018
Der TSV Fichte Hagen hat für die Erneuerung des Kunstrasenplatzes Wörthstr. in 2016 einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € mit Erhöhung des Förderhöchstbetrages gem. Pkt. 5.2 der Richtlinien auf 60.000 € erhalten. Die Auszahlung erfolgte in den Haushaltsjahren 2016 und 2017.
Aufgrund unvorhersehbarer Schwierigkeiten, die in der Komplettsanierung der elastischen Tragschicht lag und einen Finanzierungsmehrbedarf von 69.592,36 € zur Folge hatte, beantragt der Verein im Rahmen einer Einzelfallentscheidung gem. Pkt. 5.2 der gültigen Richtlinien einen Sonderzuschuss in Höhe von weiteren 30.000 € für das Haushaltsjahr 2018.
Die Sportkommission hat am 25.07.2017 diesen Antrag ebenfalls bewertet und empfiehlt dem Sport- und Freizeitausschuss den Antrag abzulehnen.
Die beigefügten Anlagen werden Gegenstand des Beschlusses.
Ein rechtskräftiger Bescheid für die Jahre 2018 und 2019 kann allerdings erst nach Genehmigung und Veröffentlichung des Doppelhaushalts erfolgen und steht daher unter Haushaltsvorbehalt.
Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass nach § 82 GO NRW die Vergabe von freiwilligen Zuschüssen aus der Sportpauschale nach den damaligen Erläuterungen der Bezirksregierung nur zulässig ist, wenn diese Gelder nicht für eigene Maß-nahmen der Gemeinde benötigt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass unterjährig auch im Falle einer Betriebsstörung keine zusätzlichen Gelder außerhalb der Sportpauschale für solche Maßnahmen bereitgestellt werden können, die ohne Vereinsförderung hätten aus der Sportpauschale beglichen werden können.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 4240 | Bezeichnung: | Sportstätten und Bäder |
Finanzstelle: | 5.000240 | Bezeichnung: | Investitionszuschüsse an Vereine |
| Finanzpos. | Gesamt | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Einzahlung(-) |
| € | € | € | € | € |
Auszahlung (+) | 785100 | 72.841,57 € | 16.670,33 € | 21.852,47 € | 34.318,77 € | € |
Eigenanteil |
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | € |
Kurzbegründung: | |
x | Die Finanzierung ist aus Mitteln der Sportpauschale im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Da die Investitionsmaßnahmen der Nr. 1 – 7 (siehe Anlage 1) bereits in 2016 bewilligt wurden, erfolgt analog zur Darstellung unter „investive Maßnahmen“ nur eine Betrachtung der zusätzlichen Investitionsmaßnahmen (Nr. 8 – 11 der Anlage 1). Die Ausgaben für die in der Anlage genannten Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten der ebenfalls in der Anlage genannten Sportvereine in Höhe von insgesamt 72.841,57 € stellen Investitionskostenzuschüsse gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO dar, die als aktive Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren sind. |
Diese sind über eine Zweckbindungsdauer von 15 Jahren abzugrenzen, da es sich bei den durchzuführenden Investitionen um Modernisierungsmaßnahmen handelt, die gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten aus der Sportpauschale förderfähig sind. |
Bezogen auf die Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 (16.670,33 €) betragen die jährlichen Abgrenzungen 1.111,35 € und führen in dieser Höhe zu Aufwendungen in der Ergebnisrechnung. |
Durch die im Haushaltsjahr 2018 vorgesehenen Ausgaben in Höhe von 21.852,47 € erhöhen sich die Aufwendungen in der Ergebnisrechnung um 1.456,83 €. Die für das Haushaltsjahr 2019 bereits vorgesehenen Ausgaben von 34.318,77 € erhöhen die Ergebnisrechnung nochmals um 2.287,92 €. Die Aufwendungen in der Ergebnisrechnung erhöhen sich somit auf insgesamt 4.856,10 €. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Da die Finanzierung der Investitionsmaßnahmen (Nr. 8-11 der Anlage 1) aus der Sportpauschale erfolgt, sind auf der Passivseite der Bilanz entsprechende passive Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. |
Die Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen auf der Aktivseite (aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und stellt in gleicher Höhe Erträge dar. |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 4.856,10 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 4.856,10 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0,00 € |
gez. |
|
Thomas Grothe Technischer Beigeordneter |
|
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
14,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
18,5 kB
|
