Beschlussvorlage - 0716/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Erfahrungsbericht Einrichtung von Einbahnstraßen in der Korn- und Twittingstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Stefanie Wiener
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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26.09.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
In der Sitzung am 09.06.16 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob in der Kornstraße von der Harkortstraße in Fahrtrichtung Louise- Märcker- Str. und in der Twittingstraße von der Louise- Märcker- Str. in Richtung Harkortstraße Einbahnstraßenregelungen eingeführt werden können.
Es besteht hoher Parkdruck. Durch die schmale Straße bestanden Probleme im Begegnungsverkehr. Der Verkehrsfluss sollte verbessert werden.
Am 01.09.2016 wurde die probeweise Einrichtung für 6 Monate beschlossen. Die Realisierung erfolgte am 14.12.16. Die Anwohner wurden informiert.
Damit die Senkrechtparkplätze in der Kornstraße von der Louise- Märker- Str. angefahren werden können, wurde das Anfahren der Parkplätze von der Louise- Märcker- Str. aus erlaubt. Das Durchfahrtsverbot wurde somit erst hinter diesen Parkplätzen eingerichtet. Mit „Achtung Gegenverkehr“ wurde darauf hingewiesen.
Anfangs wurde regelmäßig auf Zick- Zack- Linien im Bereich von Zufahrten geparkt, so dass diese nicht oder nur schwer anfahrbar waren. Entsprechend gingen hier Beschwerden über die Neuregelung ein. Nach Verstärkung der Überwachung hat sich dieses jedoch gelegt.
So wurden in der Kornstraße ab Januar 2017 bis heute 25 Fahrzeuge verwarnt, in der Twittingstr. in 2017 ab Januar bis heute 245 Fahrzeuge. Dieses resultiert insbesondere aus der Überwachung zur Ermöglichung der Straßenreinigung. Vorab wurden zwei Wochen Hinweiszettel an Falschparker verteilt.
Mit einer Beschwerdeführerin aus der Harkortstraße 43/ Ecke Kornstraße besteht weiterhin reger Kontakt. Die Einrichtung eines Schwerbehindertenparkplatzes im öffentlichen Verkehrsraum wurde abgelehnt. Es ist sicherzustellen, dass der Privatparkplatz weiterhin anfahrbar bleibt.
Es ist dem Beschluss der Bezirksvertretung vom 09.03.17 zu folgen, dass in der Kornstraße aus Richtung Harkortstraße auf der rechten Seite statt des eingeschränkten Haltverbots nun ein absolutes Haltverbot, außer zur Reinigungszeit, zu installieren ist. In Höhe der Beschwerdeführerin ist gegenüber der Zufahrt ab der Einmündung Harkortstraße bis zum Ende der Zufahrt und auf der Seite der Zufahrt bis zur Toreinfahrt ein absolutes Haltverbot anzubringen.
Nach Auskunft der Polizei erfolgte kein einziger Unfall nach Einrichtung der Einbahnstraßen.
In beiden Straßen besteht bisher einseitig ein eingeschränktes Haltverbot außer donnerstags 7- 10h, gegenüberliegend ein eingeschränktes Haltverbot Do 7- 10h.
Weitere Parkplätze konnten durch die Neuregelung nicht geschaffen werden, es ist jedoch beabsichtigt, in der Twittingstraße das dauerhafte eingeschränkte Haltverbot ebenfalls mit einem absoluten Haltverbot auf die gegenüberliegende Seite zu verlegen. Da dort weniger Zufahrten vorhanden sind, können so insgesamt 11 Parkplätze mehr geschaffen werden.
Die schmale Straßenführung lässt nur einseitiges Parken zu.
Das aufgeschulterte Parken ist aufgrund der baulichen Beschaffenheit der Gehwege leider nicht möglich, würde aufgrund der vorhandenen Gehweg- und Straßenbreiten die Parkplatzanzahl auch nicht erhöhen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Fahrbahnbreite von mind. 3m aufrecht zu erhalten ist, Restgehwegbreiten dürfen 1,50m nicht unterschreiten.
In der Twittingstraße ist die Fahrbahn 6m breit, die Gehwege 1,90 und 1,95m.
In der Kornstraße ist die Fahrbahn 5,50m breit, die Gehwege 1,45m und 1m.
Die GWG teilte am 28.04.2017 mit, dass neben bereits 20 eingerichteten Stellplätzen nun weitere 5- 6 Fahrzeuge auf Privatgelände untergebracht werden sollen.
Die Einbahnstraßenregelung kann bestehen bleiben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
| gez. Thomas Huyeng, Beigeordneter |
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