Mitteilung - 0798/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinien der Stadt Hagen für die Vergabe von Zuschüssen aus Mitteln der Denkmalpflege zur Förderung privater Denkmalpflegemaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Gabriele Fuchs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.09.2017
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Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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05.10.2017
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Sachverhalt
Begründung
Nach § 35 Abs. 3 Nr.1 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz, DSchG NRW) werden der Gemeinde Landesmittel zur Förderung privater Denkmalpflegemaßnahmen gewährt, vorausgesetzt das Land stellt hierfür Mittel zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um sog. Pauschalmittel, die im Wege einer 50:50 Förderung erbracht werden. Das bedeutet, die Förderung des Landes kann seitens der Gemeinde nur in Anspruch genommen werden, wenn die Gemeinde selber Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung stellt.
Vor dem Hintergrund der stetig sinkenden Fördermittel des Landes zu Einzelprojekten hat die, wenn auch sehr geringe Förderung durch die Pauschalmittel, enorm an Bedeutung gewonnen. In vielen Fällen handelt es sich lediglich um eine „kleine Anreizfinanzierung“, die den Denkmaleigentümern jedoch eine große Wertschätzung vermittelt.
Für das Haushaltsjahr 2017 wurden bereits Haushaltsmittel in Höhe von 12.500,00 € eingestellt. Mit Zuwendungsbescheid vom 19.05.2017 hat die Bezirksregierung Arnsberg nun eine Zuwendung erstmalig wieder in der beantragagten Höhe von 12.500,00 € erteilt. Somit hat die Untere Denkmalbehörde 2017 nun insgesamt 25.000,00 € zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen zur Verfügung.
Die Untere Denkmalbehörde entscheidet hier in eigener Verantwortung, welche Maßnahmen wie hoch gefördert werden. In den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung werden nur einige wenige Voraussetzungen für die Vergabe festgelegt.
Um bei der Vergabe der Fördermittel ein einheitliches und nachvollziehbares Verwaltungshandeln sicherzustellen, hat die UDB nun „Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen aus Mitteln der Denkmalpflege zur Förderung privater Denkmalpflegemaßnahmen“ entwickelt.
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. Erik O. Schulz gez. Thomas Grothe
Oberbürgermeister Technischer Beigeordnerter
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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679,7 kB
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