Beschlussvorlage - 0708/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Stärkung der Inhousefähigkeit beim HEB hier: Gesellschaftsverträge HEB, HUI und HEB Service
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt; HVG GmbH; HEB - Hagener Entsorgungsbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.09.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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05.10.2017
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Hagen stimmt den geänderten Gesellschaftsverträgen der HEB GmbH, der HUI GmbH und der HEB Service GmbH jeweils in der Fassung, die als Anlage dieser DS 0708/2017 Bestandteil der Vorlage geworden ist, zu. Die Zustimmung gilt auch für den Fall, dass sich - insbesondere aus dem kommunalrechtlichen Anzeigeverfahren heraus - noch Änderungsbedarfe ergeben, sofern diese nicht wesentlich sind.
- Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. sachgerecht oder rechtlich erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere auch entsprechende Weisungen für die HVG und die G.I.V. zur Herbeiführung der erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse in den Gesellschafterversammlungen von HEB und HUI.
Sachverhalt
Begründung
In seiner Sitzung am 06.07.2017 hat der Rat der Stadt Hagen im Kontext der Stärkung der Inhousefähigkeit beim HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) die Neufassungen der Gesellschaftsverträge von HEB, HUI GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft (HUI) und der HEB Service GmbH (HEB Service) beschlossen (vgl. DS 0472/2017).
Dieser Beschluss umfasste auch die Umwandlung des bislang in DM gefassten Stammkapitals in Eurobeträge in den Gesellschaftsverträgen von HEB und HUI (vgl. § 4 Absätze 1 und 2 der beiden Gesellschaftsverträge). Die Umstellung von Deutsche Mark auf Euro würde bei gewünschter Beibehaltung der bisherigen Relation der Gesellschaftsanteile eine Kapitalerhöhung oder -herabsetzung bedeuten. Da dies aufgrund der zusätzlichen Befassungen aller Räte der beteiligten Gesellschafter einen zu großen zeitlichen Rahmen in Anspruch nehmen würde, wird zum jetzigen Zeitpunkt auf die Umstellung verzichtet. Das Stammkapital wird unverändert in DM-Beträgen ausgewiesen.
Darüber hinaus hat der beauftragte Notar darauf hingewiesen, dass die Regelung in § 8 Abs. 4 der Gesellschaftsverträge von HEB und HUI zur Befreiung von den Einschränkungen gemäß § 181 BGB konkreter zu formulieren seien, so dass die Formulierung im Vergleich zu den mit DS 0472/2017 beschlossenen Fassungen entsprechend konkretisiert wurde.
Schließlich ist im Gesellschaftsvertrag der HEB Service eine geringfügige Ergänzung in § 7 Abs. 4 vorgenommen worden.
Alle beschriebenen Anpassungen in den Gesellschaftsverträgen sind den Anhängen zu entnehmen.
Ergänzende Informationen:
- Der Dialog mit der Kommunalaufsicht im Zuge des Anzeigeverfahrens ist noch nicht beendet. Es können sich noch Anpassungsbedarfe ergeben. Dem wird im Beschlussvorschlag dadurch Rechnung getragen, dass nicht wesentliche Anpassungsnotwendigkeiten von dem zustimmenden Beschluss ebenfalls erfasst sind.
- Der Rat der Stadt Dortmund wird voraussichtlich am 28.09.2017 über die Gesellschaftsverträge entscheiden.
- Die Unterzeichnung der Gesellschaftsverträge ist für Anfang November 2017 vorgesehen. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine entsprechende Rückmeldung der Kommunalaufsicht.
Weiter gehende Informationen sind der oben angesprochenen DS 0472/2017 sowie der DS 1009/2016 zu entnehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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142,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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205,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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96,3 kB
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