Beschlussvorlage - 0749/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die in dieser Vorlage dargestellten Ausführungen als Stellungnahme der Stadt Hagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung zur 22. Änderung des FNP der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde zur Ausweisung von Konzentrationszonen für WEA, an die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde zu senden. 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

Im Rahmen der TÖB-Beteiligung zur 22. Änderung des FNP der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde und zur Aufhebung der 19. und 10. Änderung des FNP wurde die Stadt Hagen bis zum 07.09.17 um Stellungnahme gebeten. Eine Fristverlängerung wurde nicht erteilt. Da bis zu diesem Termin keine Sitzungstermine der beratenden Gremien oder des Rates stattfanden, wurde fristgerecht der unten aufgeführte Text, mit dem Hinweis, dass diese Stellungnahme vorbehaltlich des Ratsbeschlusse vom 05.10.17 erfolgt, an die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde gesandt.

 

 

Stellungnahme der Stadt Hagen

Im Rahmen der TÖB-Beteiligung zur 22. Änderung des FNP der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde und zur Aufhebung der 19. und 10. Änderung des FNP wurde die Stadt Hagen bis zum 07.09.17 um Stellungnahme gebeten.

Die beratenden Gremien der Stadt Hagen und der Rat der Stadt Hagen beraten leider erst nach Ablauf dieser Frist. Daher erfolgt diese Stellungnahme vorbehaltlich des Ratsbeschlusses vom 05.10.

Der Rat der Stadt Hagen hatte mit Beschluss vom 7. Juli 2017 die Gemeinde Nachrodt Wiblingwerde um ein Aussetzen der Windenergieplanung für sechs Monate gebeten, um abzuwarten, ob die neue Landesregierung ihre angekündigten Abstandsregelungen zur Wohnbebauung und die grundsätzliche Tabuisierung des Waldes für WEA rechtlich umsetzen kann. Die Bitte wurde mit Schreiben vom 20 Juli 2017 abgelehnt, da die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde sich in einem kommunalaufsichtlichen Verfahren befindet und an einen strengen Zeitplan gebunden ist.

Sollten die Ankündigungen der neuen Landesregierung rechtlich umgesetzt werden und ein Abstand von 1500 m zur Wohnbebauung vorgeschrieben werden, so würde die in der 22. Änderung des FNP der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde dargestellte WEA-Zone allein durch die Abstände zur Hagener Wohnbebauung, dieser Regelung zum Opfer fallen.

Grundsätzlich begrüßt die Stadt Hagen die im Laufe des FNP-Verfahrens de Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde vorgenommene Abänderung der WEA-Zonenabgrenzung im Vergleich zu den Abgrenzungen in 2014. Als Abstand zur Wohnbebauung wurde in Nachrodt-Wiblingwerde ein Wert von 700 m vorgenommen. Diese Abstandsregelung fällt in die planungsrechtliche Hoheit einer jeden Kommune, da bis zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Vorgaben durch das Land NRW vorgegeben wurden. Die Stadt Hagen hat bei ihrer Bearbeitung des Teilflächennutzungsplans - Windenergie (zur Zeit ruhend) einen durch den Rat beschlossenen Abstand von 750 m zu Wohnbauflächen des rechtswirksamen FNP verwendet. Für Wohnbebauung im Außenbereich wurden 400 m angesetzt, für das Nahmertal wurde ein Abstand von 550 m verwendet, da hier trotz der im rechtswirksamen FNP dargestellten Gewerbeflächen tatsächlich größere Wohnsiedlungsbereiche vorhanden sind. Dementsprechend wurde hier der Mischgebietswert angesetzt (siehe Abb.).

22Äfnp_WEAzone_NAWib_offenlage2017_A4 

 

 

 

 

 

 

 

 

legende 

 

 

 

Die Stadt Hagen regt daher an, diese Werte auch für die WEA-Zone in Nachrodt-Wiblingwerde zu verwenden. Da sich alle Teile einer zukünftigen WEA in der Zone befinden müssen, würden potentielle Anlagen daher mindestens 800 m (zu Wohnbauflächen), bzw. 600 m (zu Mischbauflächen) von der nächstgelegenen Wohnbebauung in Hagen entfernt errichtet werden können.

Im Umweltbericht zur 22. Änderung des FNP der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde wird von eine Erhöhung der Belastungen der umliegenden Siedlungsbereiche (u. a. Hohenlimburg, Nahmer, Lahmen Hasen) durch betriebsbedingte Auswirkungen potentieller WEA (z. B. Lärm und Schattenwurf) ausgegangen. Durch die Einhaltung der TA Lärm-Richtwerte sei diese Belastung aber hinnehmbar.

Die untere Umweltschutzbehörde Bochum, Dortmund, Hagen weist explizit darauf hin, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG die Einhaltung der Richtwerte der TA Lärm nachgewiesen werden müssen. Darüber hinaus ist auch der Nachweis hinsichtlich des Schattenwurfes der Anlagen auf benachbarte Wohngrundstücke (tägliche Beschattungsdauer von 30 Minuten darf nicht überschritten werden) zu erbringen.

Die Stadt Hagen als Straßenbaulastträger der K24 weist darauf hin (wie auch die zuständige Straßenbaubehörde des Märkischen Kreises auf S. 16 der Begründung), dass die Umsetzung der Planung möglicherweise daran scheitern kann, dass die Tragfähigkeit der K24 (incl. Brücken) für die notwendigen Schwertransporte nicht gegeben ist und daher eine entsprechende Genehmigung möglicherweise nicht erteilt werden kann.

Betreffend des Artenschutzes und der Landschaft nimmt die untere Landschaftsbehörde der Stadt Hagen wie folgt Stellung.

Die 22. Änderung des FNP Nachrodt-Wiblingwerde betrifft die Darstellung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen unmittelbar an der Grenze zur Stadt Hagen östlich des Nahmer Bachtales auf dem Höhenrücken im Bereich Timmerberg/Viehkopf.

Nach Nr. 4.1 i.V. mit 8.2.2 des aktuellen Windenergieerlasses sind bereits auf FNP-Ebene die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu bewerten und die artenschutzrechtlichen Belange zu beurteilen, auch wenn der Umfang und die genauen Standorte der künftigen Anlagen sowie der dazugehörigen Infrastruktureinrichtungen noch nicht bekannt sind.

Den Beteiligungsunterlagen wurden Artenschutzgutachten beigefügt, die im Rahmen eines BImSchG-Antrages für zwei WEA, die innerhalb der vorgesehenen Konzentrationszone errichtet werden sollen, erstellt worden sind. Damit sind lediglich Teilbereiche der vorgesehenen Konzentrationszone betrachtet worden. In den Unterlagen fehlen beispielsweise die Artenschutzgutachten der bereits vorhandenen, genehmigten drei Anlagen. Insgesamt fehlt daher eine zusammengefasste Gesamt-Bewertung der vorgesehenen Konzentrationszone (auch mit den bisher von den Artenschutzgutachten nicht abgedeckten Bereichen).

Die Konzentrationszone grenzt an das im Landschaftsplan der Stadt Hagen festgesetzte Landschaftsschutzgebiet (LSG) 1.2.2.36 „Roter Stein, Zimmerberg“. Eine Beurteilung, welche Auswirkungen das Vorhaben auf das LSG hat, fehlt in den Beteiligungsunterlagen.

In nachfolgenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren hat der Vorhabensträger die Angaben zum Eingriff und zum Artenschutz sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchtigungen konkret und einzelfallbezogen darzustellen und auch alle Summationswirkungen zu berücksichtigen.

Für die Arten Schwarzstorch, Uhu und Rotmilan sind in nachfolgenden Genehmigungsverfahren weitere Untersuchungen vorzusehen, da Hinweise auf eine Betroffenheit dieser Arten gegeben sind. Entsprechende CEF-Maßnahmen sind vorzuschlagen, ggf. mit anderen Maßnahmen auch auf Hagener Stadtgebiet abzustimmen und durchzuführen.

Die Bewertung des Landschaftsbildes sollte entsprechend den Vorgaben des aktuellen Windenergieerlasses erfolgen unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Schloss Hohenlimburg.

Aus Sicht der Denkmalpflege bestehen Bedenken gegen die vergrößerte Fläche der Konzentrationszone im Hinblick auf die Nähe zum Schloss Hohenlimburg aber auch zu dem unterhalb gelegenen Wasserturm (Boeingstr., in der Denkmalliste seit 21.1.1991) und dem Turm der ev. Reformierten Kirche (Freiheitstr. 35, in der Denkmalliste seit 5.7.1988).

Das Schloss Hohenlimburg beherrscht mit seiner malerischen Silhouette in exponierter Lage das Lennetal und prägt die Ansicht der Stadt Hohenlimburg. Die Höhenburg hat in der westfälischen Burgenlandschaft durch ihre selten gut erhaltene überwiegend mittelalterliche Bausubstanz einen besonderen Stellenwert.

Unter Bezugnahme des Fachbeitrages Kulturlandschaft zum Regionalplan Ruhr der Landschaftsverbände (Nr. 429, Nr.379) bestehen daher erhebliche Bedenken bzgl. der visuellen Beeinträchtigung, die auch durch die Anhäufung von zusätzlichen WEA zunehmen wird.

In dem parallel laufenden BImSch-Verfahren gegenüber dem Märkischen Kreis wurden bereits in einer negativen Stellungnahme Bedenken gegen die geplanten WEA innerhalb der vorgesehenen Konzentrationszone geäußert.

Auch die Aufhebung der Höhenbegrenzung möglicher WEA mit Höhen von 150-200 Metern stellt möglicherweise eine erhebliche Beeinträchtigung des Schlosses und seiner Raumwirkung dar.

In jedem Fall sollte eine eingehende Prüfung der Wirkung der geplanten WEA auf die Siedlungen und das Schloss insbesondere bezüglich ihrer Fernwirkung im weiteren FNP-Verfahren vorgenommen werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter.

 

 

 

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Beschlüsse

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13.09.2017 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die in dieser Vorlage dargestellten Ausführungen als Stellungnahme der Stadt Hagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung zur 22. Änderung des FNP der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde zur Ausweisung von Konzentrationszonen für WEA, an die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde zu senden. 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

6

 

 

SPD

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

 

1

HAGEN AKTIV

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

 

 

 

Erweitern

04.10.2017 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.10.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen