Beschlussvorlage - 0742/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.Der Rat der Stadt Hagen beabsichtigt, die Busverkehr Rheinland GmbH mit der
   fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung einschließlich der damit verbundenen Erfül-
   lung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des öffentlichen Personennahver-
   kehrs (ÖPNV) auf dem Gebiet der Stadt Hagen im Wege der Direktvergabe nach
   Art. 5 Abs. 4 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und Maßgabe des VRR-
   Finanzierungssystems für die Dauer vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 zu be-
   trauen. Diese Betrauung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die wei-
   teren für die betroffenen Linien 591 und 594 zuständigen Aufgabenträger entspre-
   chende Betrauungsbeschlüsse fassen.

 

2. Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus den öf-
    fentlichen Dienstleistungsaufträgen (öDla) sowie aus dem Inhalt des Nahver-

    kehrsplans der Stadt Hagen in der jeweils geltenden Fassung. Die öDla werden
    im Verlaufe ihrer Gültigkeit der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirt-
    schaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, alle für die Durchführung und Umsetzung der
    Direktvergabe an die BVR GmbH erforderlichen Erklärungen abzugeben und
    Handlungen vorzunehmen.

 

4. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt die Verwaltung, Änderungen und Anpassun
    gen der öDla während ihrer Laufzeit vorzunehmen, soweit diese ohne wesent-
    liche wirtschaftliche Auswirkungen für die Stadt Hagen sind. Bezüglich der ver
    kehrlichen und qualitativen Vorgaben hat sich die BVR GmbH mit der Verwaltung
    der Stadt Hagen im Rahmen der Informations- und Abstimmungspflichten zu ver
    ständigen. Die Ergebnisse werden durch die BVR GmbH an die Verkehrsverbund
    Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) weitergeleitet, so dass eine Umsetzung der Vorga
    ben gewährleistet ist.

 

5. Als Finanzierungsbetrag wird für den Zeitraum der Direktvergabe der aktuell gül-
    tige Betrag von € 0,7516 je Buskilometer festgeschrieben. Eine Veränderung die
    ses Betrags kann nur nach den Regelungen der §§ 19a und 19b der Satzung des
    Zweckverbandes VRR zu den lokalen Anhörungsgesprächen erfolgen. Von Sei-
    ten der Stadt Hagen wird – wie bisher – eine verbundweite Finanzierungsrege-
    lung der BVR GmbH angestrebt.

 

6. Das zur Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 anstehende Leistungs-
    volumen der BVR GmbH auf dem Gebiet der Stadt Hagen kann nur in Abstim-
    mung mit der Stadt Hagen angepasst werden.

 

7. Die Beschlüsse der Stadt Hagen zur Finanzierung des öffentlichen Straßenper-
    sonenverkehrs (ÖSPV) vom 19.12.2005 und zur Aufgabenübertragung auf den
    Zweckverband VRR vom 01.03.2010 und 29.09.2014 bleiben von den Regelun-
    gen der Ziffern 1 bis 6 dieses Beschlusses unberührt. Grundlegend für die Be-
    trauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-
    Verbundtarifs, des VRR-Informationssystems und des VRR-Fahrplans.

 

8. Die Verwaltung der Stadt Hagen wird angewiesen, diesen Ratsbeschluss der
    BVR GmbH und dem VRR als Grundlage für die Erstellung und Veröffentlichung
    der Vorabbekanntmachung zu übermitteln.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Zum 31.12.2019 endet die aktuell laufende Direktvergabe für öffentliche Personenverkehrsdienste an die Busverkehr Rheinland GmbH auf dem Stadtgebiet der Stadt Hagen. Die Stadt Hagen als Aufgabenträger für den ÖPNV ist zuständig für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs auf ihrem Gebiet und beabsichtigt, die öffentlichen Personenverkehrsleistungen den Linien der 591 und 594 auf ihrem Zuständigkeitsgebiet für weitere zehn Jahre beginnend mit dem 01.01.2020 gemäß Art.5 Abs.4 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erneut an die BVR GmbH direkt zu vergeben.

 

 

 

Begründung

 

Die Möglichkeit zur Direktvergabe der öffentlichen Personenverkehrsleistung an die BVR GmbH ergibt sich aus den Vorgaben des Art. 5 Abs. 4 Satz 1 der EU-VO. Hiernach können Kleinaufträge im Rahmen einer Direktvergabe vergeben werden, wenn

 

a)       die Einhaltung von Schwellenwerten nachgewiesen wird. Entweder muss der geschätzte Jahresdurchschnittswert des Dienstes weniger als € 1.000.000,- ausmachen oder die jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung weniger als 300.000 Wagen-km betragen.

 

b)       eine Dienstleistungskonzession nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 EU-VO 1370/2007 vorliegt. Das wirtschaftliche Risiko muss beim Betreiber liegen. Dies ist bei einem Kostendeckungsgrad von über 50% gegeben.

 

c)        das direkt beauftragte Verkehrsunternehmen einen bedeutenden Teil des ÖSPV selbst erbringt. Die Selbsterbringung eines bedeutenden Teils wird bei mindestens 25% gesehen.

 

d)       Aufträge oder Netze nicht zum Zwecke einer Unterschreitung der Schwellenwerte aus einem zusammenhängenden Netz aufgeteilt werden. Um einen Umgehungstatbestand auszuschließen, ist anhand aufgabenseitiger Vorgaben, von Nahverkehrsplänen und verkehrlicher Indizien zu prüfen, ob es sich bei den Linien um Linien eines zusammenhängenden Netzes handelt oder ob es sich um Einzellinien handelt.

 

Für die Prüfung, ob die vorgenannten vier Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Stadt Hagen auf die Unterstützung durch den VRR bzw. einen von ihm beauftragten Gutachter angewiesen. Der VRR hat die PKF Industrie- und Verkehrstreuhand GmbH (IVT), München, mit dieser Prüfung beauftragt. Durch die Prüfung konnte die Direktvergabetauglichkeit gem. Art. 5 Abs. 4 der EU-VO 1370/2007 der betreffenden öffentlichen Personenverkehrsleistungen attestiert werden.

 

Die Direktvergabe unter Beachtung der Regelungen der EU-VO 1370/2007 und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erfordert erhebliche Vorlaufzeiten. Beispielsweise ist spätestens ein Jahr vor der Direktvergabe eine Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt notwendig – im vorliegenden Fall also bis spätestens Ende 2018. Diese soll nach § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG aber nicht früher als 27 Monate vor Betriebsbeginn erfolgen – also frühestens ab dem 01.10.2017. Von der Stadt Hagen wird angestrebt, dass die BVR GmbH weiterhin einen Teil des ÖSPV im Stadtgebiet Hagens erbringt. Dabei stehen der Erhalt bzw. die Stärkung der Qualität des Nahverkehrs sowie die überörtliche Akzeptanz des Angebots als Ziele im Vordergrund.

 

Die Stadt Hagen ist gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW Aufgabenträger für den öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehr (ÖSPV) und damit zuständig für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖSPV innerhalb ihres Stadtgebiets. In diesem Zusammenhang legt die Stadt Hagen auch die zu erbringende Leistung und die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen fest. Diese ergeben sich aus den Maßgaben dieses Beschlusses, sowie den Vorgaben des Nahverkehrsplans in seiner aktuellen Fassung.


Die Betrauung der BVR GmbH soll unter Beachtung der Befristung gemäß Art. 4 Abs. 3 EU-VO 1370/2007 für zehn Jahre fortgeführt werden. Die aktuelle Betriebsleistung der BVR GmbH ist für das Jahr 2017 mit etwa 250 Tsd. Buskilometer anzusetzen. Die BVR GmbH hat bisher mit den Mitgliedern des Zweckverbandes VRR feste Preise von € 0,7516 je Buskilometer abgerechnet. Dieser Preis hat erstmals für das Jahr 2003 gegolten und bis heute Gültigkeit. Eine Veränderung dieses Betrages kann nur nach den Regelungen der §§ 19a und 19b der Satzung des Zweckverbandes VRR zu den lokalen Anhörungsgesprächen erfolgen.

 

Die Busverkehr Rheinland GmbH erbringt im Rahmen der bestehenden Konzessio-nen Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr auf den Buslinien:

 

Liniennummer

Linienweg

591

Wetter Bf. – Wetter-Volmarstein Bf. –
HagenVorhalle Mitte - Hagen Hbf.

594

Schwerte Bf. – Westhofen – Hagen-Kabel –
HagenBoele – Hagen-Eckesey – Hagen Hbf.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

gez.

gez.

(Erik O. Schulz, Oberbürgermeister)

(Thomas Grothe, Technischer Beigeordneter)

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

28.09.2017 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.10.2017 - Stadtentwicklungsausschuss - zurückgezogen

Erweitern

05.10.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen