Mitteilung - 0746/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Neuer Sachstand zum Projekt „SeePark Hengstey

 

Im Rahmen der Verhandlungen des RVR mit dem Bundeseisenbahnvermögen BEV zum Erwerb der Flächen des ehemaligen Rangierbahnhofs Hengstey hat die Bahn-Tochter DB Energie aktuell bei der Stadt einen Bedarf von etwa 4 ha zur Errichtung eines neuen DB-Umspannwerkes angemeldet. Die Gesamtfläche des SeeParks umfasst zwischen Dortmunder Straße und Seestraße ca. 20 ha. Dieser Bedarf ergibt sich aufgrund interner Umstrukturierungsmaßnahmen im Zuge der Energiewende und ist zur Sicherung der Bahnstromversorgung zwingend geboten.

 

In einem ersten Gespräch mit der DB Energie ist das Ziel verfolgt worden, mögliche Alternativstandorte für das Umspannwerk zu prüfen (1. Priorität) oder eine Kompromisslösung für das städtische Projekt und das Bahnprojekt auf dem Grundstück selbst (2. Priorität) hinzubekommen. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

 

Dieser Bedarf war bisher nicht absehbar, da die Bahn das Grundstück mit dem Ziel der Vermarktung an Dritte an das BEV übertragen hat. Aufgrund dessen hatte sich auch Cargo-Beamer um diese Fläche bemüht. Eine Sicherung der Fläche zugunsten der Stadt über ein Vorkaufsrecht war bislang nicht möglich, weil die Fläche noch für Bahnzwecke gewidmet ist, was die Anwendung des Vorkaufsrechts ausschließt. Das Entwidmungsverfahren wurde von der Stadt Hagen bereits vor Bekanntwerden der Bedarfe für ein Umspannwerk von der Stadt beantragt, ist aber noch nicht abgeschlossen. Eine eigene Nutzung der Bahn war weder im Projektzeitraum CargoBeamer noch danach Thema. Das BEV hat die Flächen zum damaligen Zeitpunkt selbst der Stadt angeboten. Der RVR ist bereit, die Fläche des ehemaligen Rangierbahnhofs vom BEV zu erwerben und der Stadt Hagen zu übertragen. Entsprechende Haushaltsmittel hat der RVR dafür bereitgestellt. Der RVR wird daher in die weiteren Verhandlungen mit der Bahn eingebunden.

 

In der Sommerpause fand darüber hinaus ein Erörterungstermin mit der Bezirksregierung Arnsberg zum Förderprogramm „Grüne Infrastruktur“ statt. Im Gegensatz zu den bisherigen Informationen zu einer Fortführung dieses Programms mit europäischen Fördermitteln (EFRE) nach 2020 ist deutlich geworden, dass die neue Landesregierung eine Fortführung nicht beabsichtigt.

 

Die Stadt muss sich daher bis Mitte September erklären, ob bzw. welche von den beabsichtigten baulichen Maßnahmen, die ursprünglich im Zeitraum von 2021 bis 2027 geplant waren, planerisch und baulich vorzuziehen sind.

 

Parallel werden derzeit auch noch andere Förderzugänge mit der Bezirksregierung Arnsberg überlegt.

 

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Sachverhalt

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

31.08.2017 - Rat der Stadt Hagen

Erweitern

13.09.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen