Berichtsvorlage - 0690/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

1.

Der Rat hat die Verwaltung am 06.07.2017 beauftragt zu prüfen, absolute Haltverbotszonen (2 Fahrzeuglängen) am rechten Fahrbahnrand auf der Hördenstraße, an den Einmündungen im Hördenbruch und Friedrichstraße, Fahrtrichtung talwärts, durch das Aufstellen entsprechender Verkehrsschilder auszuweisen und

 

2.

die Verwaltung gebeten, die Parksituation in den verkehrsberuhigten Bereichen oberhalb der Sachsenstraße verstärkt zu überwachen und Parkverstöße zu ahnden, sowie

 

3.

die Verwaltung beauftragt, der Bezirksvertretung Haspe das Ergebnis der Prüfung in einer Berichtsvorlage vorzustellen.

 

zu 1.

Die Einrichtung von Haltverboten wird als nicht erforderlich erachtet.

 

Die Verkehrssituation Hördenstraße wurde bereits in den Sitzungen der Bezirksvertretung Haspe am 21.06.12 und 30.08.2012 thematisiert.

 

Es erfolgte eine Prüfung der Örtlichkeit mit Polizei und Straßenbaulastträger.

 

Es gilt §12 Abs. 3 Nr. 1 der StVO. Danach ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten nicht erlaubt. Dieses gilt nicht nur talwärts, sondern in beide Fahrtrichtungen.

 

Der Bereich liegt in einer Tempo- 30- Zone, es werden entsprechend niedrige Geschwindigkeiten gefahren.

 

zu 2.

Überwachungen finden regelmäßig statt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez. Thomas Huyeng,

Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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07.09.2017 - Bezirksvertretung Haspe