Berichtsvorlage - 0690/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Haltverbote Hestert
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Stefanie Wiener
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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07.09.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
1.
Der Rat hat die Verwaltung am 06.07.2017 beauftragt zu prüfen, absolute Haltverbotszonen (2 Fahrzeuglängen) am rechten Fahrbahnrand auf der Hördenstraße, an den Einmündungen im Hördenbruch und Friedrichstraße, Fahrtrichtung talwärts, durch das Aufstellen entsprechender Verkehrsschilder auszuweisen und
2.
die Verwaltung gebeten, die Parksituation in den verkehrsberuhigten Bereichen oberhalb der Sachsenstraße verstärkt zu überwachen und Parkverstöße zu ahnden, sowie
3.
die Verwaltung beauftragt, der Bezirksvertretung Haspe das Ergebnis der Prüfung in einer Berichtsvorlage vorzustellen.
zu 1.
Die Einrichtung von Haltverboten wird als nicht erforderlich erachtet.
Die Verkehrssituation Hördenstraße wurde bereits in den Sitzungen der Bezirksvertretung Haspe am 21.06.12 und 30.08.2012 thematisiert.
Es erfolgte eine Prüfung der Örtlichkeit mit Polizei und Straßenbaulastträger.
Es gilt §12 Abs. 3 Nr. 1 der StVO. Danach ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten nicht erlaubt. Dieses gilt nicht nur talwärts, sondern in beide Fahrtrichtungen.
Der Bereich liegt in einer Tempo- 30- Zone, es werden entsprechend niedrige Geschwindigkeiten gefahren.
zu 2.
Überwachungen finden regelmäßig statt.
