Beschlussvorlage - 0680/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für die Theater Hagen gGmbH zwei Geschäftsführer, nämlich einen für den künstlerischen Bereich tätigen und einen für den Verwaltungsbereich tätigen Geschäftsführer, zu bestellen. Der für den künstlerischen Bereich tätige Geschäftsführer wird zum Sprecher der Geschäftsführung bestellt.

b)Der Rat der Stadt Hagen fordert den Aufsichtsrat der Theater Hagen gGmbH auf, einen Beschluss für einen entsprechenden Personalvorschlag zu fassen und den Vorschlag dem Rat der Stadt Hagen für die Sitzung am 05.10.2017 zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

c)Der Oberbürgermeister wird zu allen rechtlich notwendigen oder sachgerechten Maßnahmen zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse zu a) und b) ermächtigt. Insbesondere ermächtigt der Rat den Oberbürgermeister zu folgender Weisung gegenüber der Geschäftsführung der Theater Hagen gGmbH:

“Die Geschäftsführung der Theater Hagen gGmbH wird angewiesen, alle zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse zu a) und b) erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Das umfasst auch die im Hinblick auf den Versand der Unterlagen für die Ratssitzung am 05.10.2017 rechtzeitige

  • Information über den Personalvorschlag des Aufsichtsrats und
  • Vorlage der nach Maßgabe des Beschlusses zu a) geänderten Geschäftsordnung der Theater Hagen gGmbH.

 

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Sachverhalt

Begründung

Zum Geschäftsführer der Theater Hagen gGmbH (Theater) ist Herr Michael Fuchs bestellt. Herr Fuchs entstammt dem Verwaltungsbereich. Die aktuell ausscheidenden künstlerischen Leiter waren zu Prokuristen ernannt. Diese Struktur ist ungewöhnlich für ein Theater, da der Schwerpunkt eines Theaters im künstlerischen Bereich liegt und insofern die Theaterleitung üblicherweise dem Intendanten obliegt. Seinerzeit ergab sich der Schwerpunkt der Leitungsaufgaben allerdings aus dem Akt der Ausgliederung und der gGmbH-Gründung. Insofern war ein dem Verwaltungsbereich zuzuordnender Geschäftsführer bestellt worden.

 

Der Gründungsakt ist als beendet anzusehen. Um dem künstlerischen Aspekt Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung vor, künftig auch einen im künstlerischen Bereich tätigen Geschäftsführer einzusetzen. Da das künstlerische Segment nach Auffassung der Verwaltung den Verwaltungsbereich dominiert, sollte der dem künstlerischen Bereich zugeordnete Geschäftsführer zum Sprecher der Geschäftsführung ernannt werden. Es ist vorgesehen, die Bestellung der Geschäftsführer entsprechend der Regelungen in der Beteiligungsrichtlinie auf die Dauer von fünf Jahren zu begrenzen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung mit DS 0681/2017, die im nicht-öffentlichen Teil behandelt wird, vorschlägt, den neu bestellten Intendanten Francis Hüsers und den ebenfalls neu bestellten Generalmusikdirektor Joseph Trafton zu Prokuristen zu bestellen. Sofern zu DS 0681/2017 ein entsprechender Beschluss gefasst wird und voraussichtlich in der Sitzung des Rates am 05.10.2017 die Wahl zum Geschäftsführer auf einen dieser Prokuristen fällt, ist die Wahl zum Prokuristen für den Betroffenen zeitlich auf wenige Wochen begrenzt.

 

Zum Beschlussvorschlag zu a): Der Gesellschaftsvertrag des Theaters (Gesellschaftsvertrag) sieht die Möglichkeit, mehrere Geschäftsführer einzusetzen, bereits vor. Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages bestimmt die Gesellschafterversammlung die konkrete Anzahl der Geschäftsführer. Für den entsprechenden Gesellschafterbeschluss ist ein Ratsbeschluss erforderlich.

 

Wenn dem Vorschlag der Verwaltung entsprechend ein Sprecher der Geschäftsführung ernannt werden soll, ist hierfür nicht zwingend eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages erforderlich, weil das Einsetzen eines Sprechers nicht zum Katalog des § 3 GmbHG der notwendigen Bestandteile eines Gesellschaftsvertrages zählt. Aus Kostengründen präferiert die Verwaltung daher lediglich eine Änderung der Geschäftsordnung. Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung die Geschäftsordnung. Hierfür ist ein Ratsbeschluss erforderlich. 

 

Zum Beschlussvorschlag zu b): Nach § 16 Abs. 3 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages  ist auf der Basis eines entsprechenden, die Anzahl der Geschäftsführer vorgebenden Ratsbeschlusses der Aufsichtsrat des Theaters aufgerufen, dem Rat einen entsprechenden Personalvorschlag zu unterbreiten.  

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

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Beschlüsse

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31.08.2017 - Rat der Stadt Hagen

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21.09.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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05.10.2017 - Rat der Stadt Hagen