Beschlussvorlage - 1065/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Betriebsleitung des HABIT schlägt vor, den Jahresabschluss 2004 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen.

Mit dem Jahresüberschuss in Höhe von € 1.690.632,43 soll der Verlustvortag in Höhe von € 145.124,65 ausgeglichen werden. Weitere 1 Mio. € sollen einer zweckgebunden Rücklage für ein Dokumenten-Managementsystem zugeführt werden, 500 T€ einer zweckgebunden Rücklage für ein Archivierungssystem. Beide Investitionen sind Bestandteil des Investitionsprogramms des HABIT.

Der Rest in Höhe von € 45.507,78 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

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Sachverhalt

·        Gemäß §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist der HABIT verpflichtet für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und gleichzeitig einen Lagebericht zu fertigen.

·        Nach § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).

·        Mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne wurde hierzu zwischen der Stadt Hagen - HABIT und der Westfalen-Revision GmbH ein Prüfvertrag geschlossen.

·        Die Westfalen-Revision hat mit Datum vom 15.11.2005 nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

·        Im Rahmen der Prüfung wurde ein Jahresgewinn von 1.690.632,43 € ermittelt.

·        Nach Maßgabe des § 41 GO NRW i.V.m. § 4 EigVO entscheidet der Rat der Stadt Hagen u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns oder die Deckung des Verlustes.

·        Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresabschluss 2004 vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen.

·        Mit dem Jahresüberschuss in Höhe von € 1.690.632,43 soll der Verlustvortag in Höhe von € 145.124,65 ausgeglichen werden. Weitere 1 Mio. € sollen einer zweckgebunden Rücklage für ein Dokumenten-Managementsystem zugeführt werden, 500 T€ einer zweckgebunden Rücklage für ein Archivierungssystem. Beide Investitionen sind Bestandteil des Investitionsprogramms des HABIT. Der Rest in Höhe von € 45.507,78 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.


 
Der HABIT ist gemäß §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) verpflichtet für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und gleichzeitig einen Lagebericht zu fertigen. Nach § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht zu prüfen (Jahresabschlussprüfung). Hierzu wurde zwischen der Stadt Hagen - HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie und der Westfalen-Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne gemäß Verfügung vom 02.03.2005 ein Prüfvertrag geschlossen.

Die Prüfung des HABIT erfolgte von Juli 2005 bis November 2005 gemäß § 106 GO NRW und der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 9.3.1981 i.d.F.d Änd-VO vom 28.8.1989 (SGVNW 641). Zudem waren durch die Prüfer die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 HGrG zu beachten.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt zu folgendem Prüfungsergebnis und erteilt folgenden Bestätigungsvermerk:

 

Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus den Konten des Eigenbetriebs entwickelt. Die Vermögens- und Schuldposten sind ausreichend nachgewiesen und richtig und vollständig erfasst. Sie sind unter Beachtung der Vorschriften des HGB und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet. Der Ausweis ist analog nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften vorschriftsmäßig erfolgt. In den Anhang sind die erforderlichen Angaben richtig und vollständig aufgenommen.

 

Der Lagebericht enthält alle wesentlichen vorgeschriebenen Angaben. Er steht im Einklang mit dem Jahresabschluss sowie den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Die Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt.

 

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom15. November 2005 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

 

”Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des "HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie - Systemhaus für Hagen und Ennepe-Ruhr" für das Geschäftsjahr 1.1. - 31.12.2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.

 

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger  Buchführung  und  den  Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden, und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass zu Beanstandungen geben.

 

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

 

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs geben keinen Anlass zu Beanstandungen.”

 

Ausführungen zu den Prüfungen und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Westfalen-Revision können dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss zum 31.Dezember 2004 des "HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie - Systemhaus für Hagen und Ennepe-Ruhr -" entnommen werden, der als Anlage zur Vorlage beigefügt wird.

 

Nach Maßgabe des § 41 GO NRW i.V.m. § 4 EigVO entscheidet der Rat der Stadt Hagen u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns oder die Deckung des Verlustes.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresabschluss 2004 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen. Mit dem Jahresüberschuss in Höhe von € 1.690.632,43 soll der Verlustvortag in Höhe von € 145.124,65 ausgeglichen werden. Weitere 1 Mio. € sollen einer zweckgebunden Rücklage für ein Dokumenten-Managementsystem zugeführt werden, 500 T€ einer zweckgebunden Rücklage für ein Archivierungssystem. Beide Investitionen sind Bestandteil des Investitionsprogramms des HABIT.

Der Rest in Höhe von € 45.507,78 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Abweichend vom Beschlussvorschlag der Betriebsleitung schlägt die Verwaltung angesichts der defizitären Haushaltslage folgende Verwendung vor:

 

·        Abdeckung des Verlustvortages in Höhe von € 145.124,65 €,

·        Bildung einer zweckgebundenen Rücklage für ein Dokumenten-Managementsystem und ein Archivierungssystem in Höhe von 500.000 €,

·        Rückführung an den städtischen Haushalt in Höhe von 1 Mio. €.

·        Der Rest in Höhe von € 45.507,78 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.12.2005 - Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung

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15.12.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Betriebsleitung des HABIT schlägt vor, den Jahresabschluss 2004 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen.

Mit dem Jahresüberschuss in Höhe von € 1.690.632,43 soll der Verlustvortag in Höhe von € 145.124,65 ausgeglichen werden. Weitere 750 T€ sollen einer zweckgebunden Rücklage für ein Dokumenten-Managementsystem zugeführt werden, 750 T€ werden als Einnahme dem allgemeinen Verwaltungshaushalt der Stadt Hagen zugeführt.

Der Rest in Höhe von € 45.507,78 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen