Beschlussvorlage - 1056/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für den Hagener Betrieb für Informationstechnologie, HABIT, Jahresabschluss 2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
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Entscheidung
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06.12.2005
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Sachverhalt
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Eigenbetriebe
haben nach §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung einen Jahresabschluss nach
bestimmten Formvorschriften zu erstellen
·
Nach § 106
Gemeindeordnung NRW ist der Jahresabschluss zu prüfen. Zuständig ist die
Gemeindeprüfungsanstalt, die sich eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
bedient.
·
Die Gemeinde
kann dazu einen Vorschlag unterbreiten. § 5 der Betriebssatzung HABIT sieht
vor, dass der Betriebsausschuss darüber entscheidet
Im Rahmen der Wirtschaftsprüfung und des
Rechnungswesens ist nach den §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung
(EigBetrVO) für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss
aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem
Anhang besteht. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht zu
fertigen.
Nach §106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des
Eigenbetriebes zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).
Gemäß §106 Abs. 2 der GO NRW obliegt die
Jahresabschlussprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt, die sich dabei eines
Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die
Gemeinde kann einen Vorschlag unterbreiten, dem die Gemeindeprüfungsanstalt
folgen soll. § 5 Abs. 3 Buchstabe g der Betriebssatzung des HABIT führt aus,
dass der Betriebsausschuss über die Benennung des Prüfers entscheidet.
Da der Betriebsausschuss einen Wechsel der bisher
beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gewünscht hat, wurde in der
Sitzung am 22.11.2005 folgende Vorauswahl getroffen:
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Südwestfalen-Revision
GmbH, Lüdenscheid
·
Landau
Wirtschaftsprüfung GmbH, Hagen
·
Dr.
Bergmann, Kauffmann und Partner, Dortmund
·
Ernst &
Young AG, Dortmund
·
AUDAX
REVISION GmbH, Arnsberg
·
PwC FS Tax
GmbH, Essen
·
WTU GmbH,
Essen (Vorgängergesellschaft), jetzt Ernst & Young
·
Dr.
Breidenbach, Dr. Güldenagel und Partner KG, Wuppertal
·
WTG
Wirtschaftstreuhand KG, Wuppertal
Alle vorgenannten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurden telefonisch kontaktiert. Mit einer
Einschränkung sind alle an einem Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses
HABIT sehr interessiert. Die PwC FS Tax GmbH, Essen, hat ebenfalls
grundsätzliches Interesse signalisiert, hat aber noch internen Klärungsbedarf
und wollte sich wieder beim HABIT melden. Bis zur Erstellung der Vorlage ist
noch kein Rückruf erfolgt.
