Beschlussvorlage - 1056/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss HABIT benennt als Prüferin für den Jahresabschluss 2005 die

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

·        Eigenbetriebe haben nach §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung einen Jahresabschluss nach bestimmten Formvorschriften zu erstellen

·        Nach § 106 Gemeindeordnung NRW ist der Jahresabschluss zu prüfen. Zuständig ist die Gemeindeprüfungsanstalt, die sich eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient.

·        Die Gemeinde kann dazu einen Vorschlag unterbreiten. § 5 der Betriebssatzung HABIT sieht vor, dass der Betriebsausschuss darüber entscheidet

 


 
Im Rahmen der Wirtschaftsprüfung und des Rechnungswesens ist nach den §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht zu fertigen.

 

Nach §106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).

 

Gemäß §106 Abs. 2 der GO NRW obliegt die Jahresabschlussprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt, die sich dabei eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen Vorschlag unterbreiten, dem die Gemeindeprüfungsanstalt folgen soll. § 5 Abs. 3 Buchstabe g der Betriebssatzung des HABIT führt aus, dass der Betriebsausschuss über die Benennung des Prüfers entscheidet.

 

Da der Betriebsausschuss einen Wechsel der bisher beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gewünscht hat, wurde in der Sitzung am 22.11.2005 folgende Vorauswahl getroffen:

 

·        Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid

·        Landau Wirtschaftsprüfung GmbH, Hagen

·        Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner, Dortmund

·        Ernst & Young AG, Dortmund

·        AUDAX REVISION GmbH, Arnsberg

·        PwC FS Tax GmbH, Essen

·        WTU GmbH, Essen (Vorgängergesellschaft), jetzt Ernst & Young

·        Dr. Breidenbach, Dr. Güldenagel und Partner KG, Wuppertal

·        WTG Wirtschaftstreuhand KG, Wuppertal

 

Alle vorgenannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurden telefonisch kontaktiert. Mit einer Einschränkung sind alle an einem Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses HABIT sehr interessiert. Die PwC FS Tax GmbH, Essen, hat ebenfalls grundsätzliches Interesse signalisiert, hat aber noch internen Klärungsbedarf und wollte sich wieder beim HABIT melden. Bis zur Erstellung der Vorlage ist noch kein Rückruf erfolgt.

 

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Auswirkungen

Die für die Jahresabschlussprüfung entstehenden Kosten sind im Wirtschaftsplan 2006 des HABIT gedeckt.

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Beschlüsse

Erweitern

06.12.2005 - Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung - ungeändert beschlossen