Beschlussvorlage - 0356/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Erneuerung der Straße Am Ischeland wird zugestimmt

 

2. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Kämmerer, den erforderlichen Betrag für die Auftragserteilung in Höhe von 497.000 Euro außerplanmäßig gemäß § 83 GO auf dem PSP-Element 5.000208 bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei der Maßnahme „Ausbau Grüntaler Str.“.

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Die Straße Am Ischeland ist in einem straßenbautechnisch sehr schlechten Zustand und soll daher grundlegend erneuert werden. Ebenso ist die vorhandene Beleuchtung veraltet und muss ersetzt werden.

 

Die Länge der Ausbaustrecke zwischen der Hermannstraße und der Straße Randweg beträgt ca. 425 m.

 

Wegen der geringen zur Verfügung stehenden Breite kann bei einer Fahrbahnbreite von 4,75 m nur einseitig (südlich) ein Gehweg geplant werden, der eine Breite von ca. 1,20 m zeigt. Auf der Nordseite wird nur ein sogenannter Schrammbord zur Freihaltung des Lichtraumprofils entstehen.

 

Um ein Vorbeifahren größerer Fahrzeuge (z. B Möbellieferung…) zu ermöglichen, wird der Bordstein des Gehweges als Tiefbordstein mit ca. 2 cm Auftrittshöhe ausgebildet.

 

Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise ausgeführt. Gemäß Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) erfolgt der Ausbau nach der Belastungsklasse 0,3. Das bedeutet einen Aufbau von 4 cm Asphaltdeckschicht und 10 cm Asphalttragschicht. Die Stärke des Gesamtaufbaus beträgt 60 cm.

 

Da der Gehweg zur teilweisen Überfahrung ausgelegt wird und wegen der nicht konstanten Breiten soll der Gehweg gepflastert werden. Hier kommt das „Standardrechteckpflaster“ mit den Abmessungen 10/20/8 in grauer Farbe zur Ausführung. Der oben beschriebene Ausbaustandard erfüllt die technischen Mindestanforderungen. Wegen des knappen Raumangebotes sind auch keine Begrünungsmaßnahmen geplant. Da keine gesonderten Parkmöglichkeiten ausgewiesen werden sollen, ist das Parken dort erlaubt, wo keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer erfolgt.

 

Verkehrsrechtlich bleibt die Ausweisung als „Zone 30“ bestehen.

 

Der vorhandene Mischwasserkanal ist ebenfalls erneuerungsbedürftig und soll im Zuge der Straßenbaumaßnahme neu hergestellt werden.

 

Durch die komplette Straßen- und Kanalbaumaßnahme wird eine Beitragspflicht nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hagen ausgelöst.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen bei ca. 497.000,00 €.

Hiervon entfallen auf die Fahrbahn ca. 359.100,00 €, die sich aufteilen in:

300.000,00 € beitragsfähiger Aufwand Fahrbahn

36.000,00 € Kosten WBH für Fahrbahnwiederherstellung im Zuge des Kanalbaus

23.100,00 € Personalkosten WBH für Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung.

 

Die geschätzten Kosten für den Gehweg liegen bei 84.000,00 €, die sich aufteilen in:

78.000,00 € beitragsfähiger Aufwand Gehweg

6.000,00 € Personalkosten WBH für Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung.

Die Kosten für die Beleuchtung liegen bei ca. 53.900,00 €, die sich aufteilen in:

50.000,00 € beitragsfähiger Aufwand Beleuchtung

3.900,00 € Personalkosten WBH für Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung.

 

Von den Gesamtkosten des Mischwasserkanals in Höhe von ca. 298.000,00 € entfallen 28% = 83.440,00 € auf die Straßenoberflächenentwässerung, die bei der Beitragsabrechnung zu berücksichtigen sind. Diese Kosten trägt der WBH, der den Mischwasserkanal auch in seinem Vermögen aktiviert.

 

Nach § 4 Absatz 3, Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung beträgt der Anliegeranteil für die Fahrbahn 60% von 300.000,00 € = 180.000,00 €, für die Gehwege 70% von 78.000,00 € = 54.600,00 €, für die Beleuchtung 60% von 50.000,00 € = 30.000,00 € und für die Straßenentwässerung 60% von 83.440,00 € = 50.064,00 €.

 

Die Anliegeranteile betragen insgesamt  314.664,00 €. Bei 20.988 qm erschlossener Grundstücksflächen ergibt sich ein Beitrag von ca. 15,00 €/qm.

 

Die geplante Ausbaumaßnahme wird den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke in einer Informationsveranstaltung am 15.05.2017 vorgestellt.

 

Der Beitragsanteil der Straßenentwässerung in Höhe von ca. 50.064,00 € wird von der Stadt Hagen erhoben und an den Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) weitergeleitet.

 

Der Auftrag soll bereits 2017 in voller Höhe vergeben werden. Da die Maßnahme in 2017 nicht in den Haushalt eingeplant ist, muss das erforderliche Auftragsvolumen in Höhe von 497.000,00 € außerplanmäßig gemäß § 83 GO bereitgestellt werden. Nach § 83 Abs. 2 GO muss der Rat über die außerplanmäßige Bereitstellung entscheiden, wenn der Betrag erheblich ist. Der benötigte Betrag liegt über der Erheblichkeitsgrenze des § 12 Nr. 4 der Haushaltssatzung der Stadt. Die Deckung erfolgt aus Mehreinzahlungen bei der Maßnahme „Ausbau Grüntaler Straße“.

 

Die außerplanmäßige Abschreibung/Verschrottung in Höhe von 20.653,00 € ist ebenfalls nicht in den Haushalt eingeplant, kann aber aus dem Ämterbudget finanziert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Kostenstelle:

56200

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

 

 

Kostenart

2017

2018

2019

2020

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

547100

20.653,00

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert.

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000208

Bezeichnung:

Straßenerneuerung Am Ischeland

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2017

2018

2019

Einzahlung(-)

688200

-314.664,00 €

 

 

-314.664,00

Einzahlung(-)

685100

-36.000,00 €

 

-36.000,00 €

 

Auszahlung (+)

785200

497.000,00 €

297.000,00 €

200.000,00 €

 

Auszahlung (+)

781500

50.064,00 €

 

 

50.064,00

Eigenanteil

 

196.400,00 €

297.000,00

164.000,00

-264.600,00

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung der Straße Am Ischeland auf einer Länge von 425 m führt zunächst zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des  im Anlagenbestand bilanzierten Restbuchwertes in Höhe von 20.323 € (Stichtag: 31.12.2018). Ebenso wird die Beleuchtungsanlage ersetzt, was zu einer weiteren außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 330 € führt.

Die im Zuge der Erneuerung anfallenden Ausgaben in Gesamthöhe von 497.000,00 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Hierbei entfallen 443.100,00 € auf die Straße (Fahrbahn 359.100,00 € + Gehweg 84.000,00 €) und 53.900,00 € auf die Beleuchtungsanlage.

Unter Berücksichtigung der für die Aktivierung zugrunde zu legenden Nutzungsdauern ergibt sich für die Straße ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 8.057,00 € (443.100,00 €/55 Jahre) und für die Beleuchtungsanlage von 2.156,00 € (53.900,00 €/25 Jahre).

Der jährliche Aufwand aus Abschreibungen beträgt für die Gesamtmaßnahme somit 10.213,00€.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da es sich bei der Erneuerung der Straße Am Ischeland um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind voraussichtliche Beitragseinnahmen in Höhe von 314.664,00 € zu passivieren. Hiervon entfallen 234.600,00 € auf die Fahrbahn und den Gehweg, sowie 80.064,00 € auf die Beleuchtungsanlage und die Straßenoberflächenent-wässerung. Der Beitragsanteil für die Oberflächenentwässerung in Höhe von 50.064,00 € wird an den WBH, der auch die Kanalbaukosten trägt, weitergeleitet.

Die bei der Stadt Hagen zu bilanzierende Beitragssumme reduziert sich somit auf einen Betrag von 264.600,00 €.

Aufgrund der vom WBH in diesem Zusammenhang vorgenommenen Erneuerung des Mischwasserkanals erfolgt eine Kostenbeteiligung des WBH an der Wiederherstellung der Straße. Die Beteiligung des WBH in Höhe von 36.000,00 € ist ebenfalls als Sonderposten für die Fahrbahnerneuerung zu passivieren.

Somit ergibt sich ein zu passivierender Gesamtsonderpostenbetrag in Höhe von 300.600,00 € (Beiträge gesamt 314.664,00 € - Beitragsanteil WBH 50.064,00 € + Beteiligung WBH 36.000,00 €). Die Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zu den Abschreibungen auf der Aktivseite und führt zu einem Jährlichen Ertrag in Höhe von gesamt 6.120,00 € ( (Straße 180.000,00 € + Gehweg 54.600,00 € + Anteil WBH 36.000,00 €)/55 Jahre = 4.920,00 €, Beleuchtung 30.000,00 €/25 Jahre = 1.200,00 €).

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

2.946,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

7.455,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

10.213,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

20.614,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-6.120,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

14.494,00 €

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

Erweitern

26.09.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.10.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen