Berichtsvorlage - 0638/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Für die Aufbringung des gelenkschonenden Belages auf das Streetbasketballfeld im Bereich der Bohne entstehen Mehrkosten in Höhe von 51.000,00 €, diese werden aus der Sportpauschale finanziert.

 

Begründung

 

In der Sitzung des Sport- und Freizeitausschuss am 15.02.2017 wurde empfohlen, das Streetbasketballfeld im Bereich der Bohne mit einem gelenkschonenden Belag auszustatten. Dieser Empfehlung ist auch der Rat in seiner Sitzung am 16.02.2017 gefolgt und hat dies beschlossen.

Dieser Erweiterungsauftrag wurde unmittelbar an den Wirtschaftsbetrieb Hagen weitergegeben.

 

Die ursprüngliche Planung sah für das Streetballfeld eine bituminöse Deckschicht vor. Hierfür wurden in der öffentlichen Ausschreibung „Grün- und Freizeitanlage Bohne“ die entsprechenden Leistungspositionen vorgesehen und im Februar 2017 beauftragt.

 

Der auf Grund des Ratsbeschlusses vom 16.02.2017 im Nachtrag gewünschte wasserundurchlässige Kunststoffbelag erfordert hingegen einen Aufbau der bituminösen Tragschichten mit erhöhten Anforderungen gem. „Sportplatz“-DIN 18035-6. Der Aufbau und das Mischgut sind mit dem ausgeschriebenen Produkt nicht vergleichbar.

 

Nicht nur für den eigentlichen gelenkschonenden Kunststoffbelag sondern auch für die bituminösen Tragschichten musste daher die Planung abgestimmt und daraufhin vom dem mit dem Bau der Grün- und Freizeitanlage Bohne beauftragten Auftragnehmer ein Nachtragsangebot eingeholt werden.

 

Dieses enthält folgende Positionen:

Baukostenca. 48.500,- € brutto

Pflegekosten für 2 JahrePflegekosten für 2 Jahre

Gesamtaufwendungca. 51.000,- € brutto

 

Die Überprüfung des vorgelegten Nachtragsangebots und der dazugehörigen Kalkulationsunterlagen hat ergeben, dass die angebotenen Preise nicht als unangemessen hoch zu betrachten sind und daher aus fachlicher Sicht beauftragt werden können.

 

Zum Zweck einer einheitlichen Mängelbeseitigungspflicht („Gewährleistung“) und der Integration der Arbeiten in den Bauablauf konnte die Vergabe des Nachtrags nur an den bereits im Bauablauf stehenden Auftragnehmer erfolgen.

 

Um unter den gegebenen Umständen im bereits zügig voranschreitenden Bauablauf überhaupt noch den Einbau des gewünschten gelenkschonenden Belags zu ermöglichen, hat der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 06.06.2017 im Vorgriff die Entscheidung getroffen, dass der Auftrag auf Grundlage des Nachtragsangebots erteilt werden soll.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

 

x

Investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5113

Bezeichnung:

Projekt Soziale Stadt 

Finanzstelle:

5000231

Bezeichnung:

Wehringhausen Projekt Soziale Stadt

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2017

2018

2019

2020

Einzahlung(-)

681150

51.000 €

51.000

Auszahlung (+)

785200

51.000 €

51.000

Eigenanteil

 

0 €

0

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Die Finanzierung ist über die Sportpauschale gesichert.

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Mehrausgaben für den gelenkschonenden Belag des Streetbasketballfelds im Bereich

„Bohne“ in Höhe von 51.000 Euro sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz

zu aktivieren. Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre, sodass eine jährliche Abschreibung von

2.550 Euro entsteht.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da die Finanzierung aus der Sportpauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein

entsprechender Sonderposten in gleicher Höhe zu bilden. Die Auflösung des Sonderpostens

erfolgt parallel zur Abschreibung und führt zu Erträgen in Höhe von 2.550 Euro.

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

2.550

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

2.550

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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05.07.2017 - Sport- und Freizeitausschuss