Beschlussvorlage - 0464-1/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem geänderten Gesellschaftsvertrag der BSH Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH in der dieser DS 0464-1/2017 als Anlage beigefügten Fassung zu. Diese Zustimmung gilt auch für eventuell im Zuge des kommunalrechtlich erforderlichen Anzeigeverfahrens notwendig werdende Anpassungen, sofern diese nicht wesentlich sind.

 

  1. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht ist der Oberbürgermeister zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses rechtlich notwendig oder sachgerecht sind. Insbesondere ist er ermächtigt,

a)die HVG entsprechend anzuweisen und

b)dem geänderten Gesellschaftsvertrag im Wege eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

Begründung

Im Zuge der Vorababstimmung mit der Kommunalaufsicht hatte die Kommunalaufsicht angeregt,

 

  • in § 12 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrages (Bestellung von Mitgliedern der Gesellschafterversammlung) ausdrücklich auszunehmen, dass § 113 GO NRW auch für die von der HVG entsandten Vertreter gilt und

 

  • in § 16 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages (Offenlegungspflichten) ausdrücklich auf § 108 Abs. 3 Nr. 1 lit c) GO NRW zu verweisen.

 

Dieser Empfehlung kommt die Verwaltung mit dem Gesellschaftsvertrag, wie er als Anlage zu dieser DS 0464-1/2017 Bestandteil der Vorlage ist, nach. Das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren ist damit allerdings noch nicht abgeschlossen. Es können sich noch Anpassungsbedarfe ergeben. Daher gelten im Beschlussvorschlag zu 1. geringfügige Änderungsnotwendigkeiten auch weiterhin als vom Beschluss erfasst.

 

Zur weiteren Erläuterung wird auf die DS 0464/2017 verwiesen. 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.07.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen