Beschlussvorlage - 0532/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW durch den Betriebsausschuss Entlastung erteilt wurde.

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Jahresabschluss 2016 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde-prüfungsanstalt in Herne festgestellt.

 

Der Bilanzgewinn in Höhe von 530.642,52 Euro wird der zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel HABIT“ zugeführt.

 

Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebs-verordnung NRW Entlastung erteilt.

 

Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird voraussichtlich im Juli 201 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

  • Gemäß §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist der HABIT verpflichtet, für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und gleichzeitig einen Lagebericht zu fertigen.
  • Nach § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).
  • Mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne wurde hierzu zwischen der Stadt Hagen - HABIT und dem Wirtschaftsprüfer Dr. Reiner Deussen/DHE Revision ein Prüfvertrag geschlossen.
  • Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
  • Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mit Datum vom 11.05.2017 nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (siehe Anlage 1, Prüfbericht).
  • Im Rahmen der Prüfung wurde ein Bilanzgewinn von 530.642,52 Euro ermittelt.
  • Nach § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.
  • Nach § 41 GO NRW i.V.m. § 4 EigVO entscheidet der Rat der Stadt Hagen u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns oder die Deckung des Verlustes. Außerdem entscheidet er über die Entlastung des Betriebsausschusses.
  • Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresabschluss 2016 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen und den Bilanzgewinn der Rücklage „Standortwechsel HABIT“ zuzuführen.

 

Die Stellungnahme des Beteiligungscontrollings ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Begründung

 

Der HABIT ist gemäß §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) verpflichtet für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und gleichzeitig einen Lagebericht zu fertigen. Nach § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht zu prüfen (Jahresabschlussprüfung). Hierzu wurde zwischen der Stadt Hagen - HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie und dem Wirtschaftsprüfer Dr. Reiner Deussen/DHE Revision mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne ein Prüfvertrag geschlossen.

 

Die Prüfung des HABIT erfolgte im April 2017 gemäß § 106 GO NRW in Verbindung mit § 317 HGB und der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen. Zudem waren durch die Prüfer die Vorschriften des § 53 HGrG zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse zu beachten.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt zu folgendem Prüfungsergebnis und erteilt folgenden Bestätigungsvermerk:

 

„Ich habe den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie – Systemhaus für Hagen und Ennepe-Ruhr – eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Hagen, Hagen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Betriebsleitung) des HABIT. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

 

Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

 

Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.

 

Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."

 

Ausführungen zu den Prüfungen und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers können dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 des "HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie - Systemhaus für Hagen und Ennepe-Ruhr -" entnommen werden, der als Anlage zur Vorlage beigefügt wird (Anlage 1).

 

Nach § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.

 

Nach Maßgabe des § 41 GO NRW i.V.m. § 4 EigVO entscheidet der Rat der Stadt Hagen u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns oder die Deckung des Verlustes, außerdem entscheidet er über die Entlastung des Betriebsausschusses.

 

Im Rahmen der Prüfung wurde ein Bilanzgewinn von 530.642,52 Euro ermittelt. 

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresabschluss 2016 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen. Der Bilanzgewinn in Höhe von 530.642,52 Euro wird der zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel HABIT“ zugeführt.

 

Die Stellungnahme des Beteiligungscontrollings ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Der Bilanzgewinn in Höhe von 530.642,52 Euro wird der zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel HABIT“ zugeführt.

 

 

 

 

gez. gez.

Erik O. Schulz Gerd Thurau

Oberbürgermeister Betriebsleiter

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

05.07.2017 - Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung

Erweitern

06.07.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen