Beschlussvorlage - 0430/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die vom Rat beschlossenen
    Maßnahmen des städtischen Klimaschutzkonzeptes fortzuführen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine zweijährige Anschlussförderung für die Stelle des städtischen Klimaschutzmanagers im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums zu beantragen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 12.11.2013 (Vorlage 0818/2013) hat die Verwaltung sich erfolgreich um die Förderung einer befristeten Stelle eines Klimaschutzmanagers (KSM) durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) beworben. Die Stelle des Hagener KSM wird aktuell aus der Nationalen Klimaschutzinitiative (nachfolgend NKI) des BMUB für drei Jahre gefördert. Der Förderzeitraum dieser Fachstelle endet im April 2018.

 

Die Verwaltung möchte die erfolgreiche Arbeit des Klimaschutzmanagers gerne um zwei Jahre fortsetzen. Kommunen, die bereits einen Klimaschutzmanager eingestellt haben, können hierzu beim BMUB einen Förderantrag stellen. Für die Stadt Hagen beträgt die Förderquote über das Umweltministerium nach aktueller Recherche rund 56 % der Kosten für Personal- und Sachmittel.

Die Mark-E AG hat sich dazu bereit erklärt, einen Personalkostenanteil für die Stelle des KSM in Höhe von 34 % für den Zeitraum von April 2018 bis April 2020 zu übernehmen.

Der verbleibende zehn%ige von der Stadt zu erbringende Eigenanteil kann aus Mitteln zur Verfügung gestellt werden, die bereits im Doppelhaushalt 2016/2017 für die Aufgabe „Klimaschutzmanagement“ eingeplant sind.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Stelle des städtischen Klimaschutzmanagers unter der Voraussetzung eines Förderbescheids seitens des Bundesumweltministeriums im Rahmen eines zweijährigen Anschlussvorhabens fortzuführen. Hierzu ist ein entsprechender Ratsbeschluss erforderlich.

 

Begründung

 

Die Begrenzung des Klimawandels und der Umgang mit seinen nicht mehr abwendbaren Folgen gehören mit zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Auf der Weltklimakonferenz Ende 2015 in Paris haben sich daher auch rund 200 Länder verpflichtet, die globale Erwärmung auf möglichst unter 2 Grad zu beschränken und dafür entsprechende Gesetze, Konzepte und Maßnahmen auszuarbeiten. Deutschland hat für die Erreichung dieses langfristigen Ziels einen Klimaschutzplan 2050 entwickelt - arbeitet aber schon seit Jahren an der Verwirklichung dieser Ziele.

 

Beispielsweise initiiert und fördert das BMUB über die NKI bereits seit dem Jahr 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgas-emissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen für Kommunen. Mit der NKI hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber dem Jahr 1990 um 40 % zu senken. Bis zum Jahr 2050 sollen diese stufenweise um 80 – 95 % bezogen auf das Niveau von 1990 gesenkt werden.

 

Als Mitglied im Klimabündnis und im Konvent der Bürgermeister unterstützt die Stadt Hagen die übergeordneten Zielvorgaben des Bundes und der Weltgemeinschaft.

Die Verwaltung hatte im Jahr 2013 in Zusammenarbeit mit dem Essener Ingenieurbüro Gertec GmbH für die Stadt Hagen ein Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) erstellt. Das IKSK enthält ein umfangreiches Programm mit 34 Maßnahmen, die insgesamt ein Treibhausgasreduktionspotential von rund 61.000 Tonnen CO2 bis zum Jahr 2020 beinhalten. Das vom Rat für die Umsetzung beschlossene Konzept ist die Basis, auf der die Stadt die Förderung einer Stelle für einen Klimaschutzmanager erfolgreich beantragen konnte.

 

Seit Mitte April 2015 breitet der städtische KSM mit einer Vielzahl von Partnern und Akteuren Projekte aus dem Maßnahmenpaket für die Umsetzung vor, wirbt Fördermittel ein und begleitet einzelne Projekte bei deren Umsetzung. Einige der Maßnahmen aus dem IKSK befinden sich bereits in der Umsetzung. So konnte die Stadt Hagen durch das Engagement des KSM und der Radverkehrsbeauftragten für den Bau von 34 modernen Fahrradboxen rund 180.000 Euro an Fördermitteln generieren (Förderquote 90 %). Andere Maßnahmen müssen in den nächsten Monaten noch bis zur Umsetzungsreife entwickelt werden.

 

Anschlussvorhaben:

Die im Zeitraum von April 2018 bis April 2020 geplanten Maßnahmen und Aktionen für mehr Klimaschutz in Hagen wird die Umweltverwaltung in einem Aktionsplan (Vorhabenbeschreibung) aufbereiten. Der Aktionsplan, der auf dem bestehenden Klimaschutzkonzept basiert, wird mit Akteuren und interessierten Projektpartnern gemeinsam abgestimmt werden und dem Fördermittelgeber anschließend für die Bewilligung der Stelle vorgelegt. Ziel des zweijährigen Anschlussvorhabens ist es, die bereits entstandenen Strukturen des Hagener Klimaschutzmanagements zu festigen, weitere Maßnahmen zu entwickeln und auf den Weg in die Umsetzung zu bringen. Hierzu werden zusätzliche Fördermittel für konkrete Projekte eingeworben.

 

Der KSM steht im engen Kontakt zu Mitarbeitern aus der Verwaltung und zu beteiligenden Partnern. Neben der Steuerung des Gesamtvorhabens sucht er gezielt nach Finanzierungsmöglichkeiten für einzelne Projekte. Informations-, Schulungs- und Vernetzungstätigkeiten sowie die Beratung Dritter zur Inanspruchnahme von Förderprogrammen für die Umsetzung einzelner Maßnahmen runden sein Tätigkeitsprofil ab. Die operative Umsetzung der entwickelten Maßnahmen liegt in der Verantwortung eingebundener Projektpartner.

 

Durch ein zweijähriges Anschlussvorhaben „Hagener Klimaschutzmanagement“ könnten mit verschiedenen Partnern und Akteuren (wie z. B. der Mark-E AG) zukünftig gemeinsame Projekte initiiert, weitere Fördermittel für investive Maßnahmen eingeworben, öffentlichkeitswirksame Aktionen zum Klimaschutz angeboten und somit ein Beitrag zur Erreichung der städtischen Klimaschutzziele geleistet werden. Die Förderprogramme, die die Stadt Hagen zukünftig für die Umsetzung von konkreten Maßnahmen nutzen könnte und der Mehrwert, den die Stadt bei einer Fortführung der Personalstelle des KSM hätte, werden in der nachfolgenden Aufzählung skizziert (Aufzählung nicht vollständig):

 

 

        Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge (mit Mark-E AG und WBH).

 

        Aufstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes für ein ausge-wähltes Stadtquartier (in Zusammenarbeit mit Wohnungsbauunternehmen sowie unter Beteiligung weiterer Fachämter und der Einbeziehung von Projektpartnern).

 

        Beantragung von Fördermitteln für die Öffentlichkeitsarbeit, etwa für die Entwick-lung einer Klimaschutz-Marke (mit Schulklassen / Jugendgruppen und unter Einbindung einer PR-Agentur).

 

        Fördermittelakquise für die Umsetzung von Projekten zur Förderung des Radver-kehrs auch für Projekte aus dem Integrierten Konzept „Grüne Infrastruktur“.

 

        Einwerbung eines Zuschusses (max. 200.000 Euro) zur Umsetzung einer ausgewählten investiven Klimaschutzmaßnahme, die ein Treibhausgasreduk-tionspotential von min. 70 % hat [z.B. Umstellung des Fuhrparks auf Elektromobilität (E-Bikes, Elektroautos), energetische Sanierungen von Gebäuden inkl. Heizungserneuerung in Kombination mit der Begrünung von Dächern oder Fassaden]. Die Umsetzung des Vorhabens benötigt allerdings das Engagement, den Willen und die Unterstützung durch die Verwaltung.

 

        Förderung von investiven Baumaßnahmen (max. 350.000 Euro) über die Klima-schutzinitiative des BMUB für den Ausbau einer Fahrradstraße oder den Bau einer Radstation, die dabei hilft den Fuß- und Radverkehr, das CarSharing und den ÖPNV sinnvoll zu vernetzen.

 

        Teilnahme am Bundeswettbewerb „Klimaschutz im Radverkehr“.

 

        Koordinierung und Initiierung von weiteren Maßnahmen aus dem IKSK, die bisher noch nicht umgesetzt werden konnten.

 

Die Verstetigung des Klimaschutzprozesses unter Beteiligung aller gesellschaftlicher Gruppen in Hagen ist die Voraussetzung für die Erreichung der Klimaschutzziele Hagens bis 2020 und bedingt zwingend einer personellen Kontinuität, die nur durch eine Fortführung der Personalstelle des KSM erreicht werden kann. Durch eine Verlängerung dieser Stelle erhoffen sich die Verwaltung und die Mark-E AG die Einwerbung weiterer Fördergelder für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem IKSK sowie die Generierung von Drittmitteln für die Aufstellung weiterer Teilkonzepte für den Klimaschutz. Insbesondere besteht bei einem Anschlussvorhaben für folgende Maßnahmen die Aussicht auf die Einwerbung von Fördergeldern:

 

        Ausgewählte investive Klimaschutzmaßnahme (Förderquote 50 %, max. 200.000 Euro, ggf. mit anderen Programmen koppelbar).

 

        Aufstellung eines Elektromobilitätskonzeptes für die Gesamtstadt (Förderquote 80 %, max. 100.000 Euro).

 

        Umsetzung einer investiven Klimaschutzmaßnahme (Förderquote 62,5 %, max. 350.000 Euro, mit anderen Programmen koppelbar), etc.

 

Finanzierung:

Die Stelle des KSM wird zurzeit aus der NKI des BMUB für drei Jahre gefördert. Der Förderzeitraum dieser Fachstelle endet im April 2018. Die Verwaltung möchte die erfolgreiche Arbeit des Klimaschutzmanagers gerne um zwei Jahre fortsetzen. Kommunen, die bereits einen KSM eingestellt haben, können hierzu beim Bundesumweltministerium einen Förderantrag stellen. Das BMUB bezuschusst die Verlängerung dieser Fachstellen um zwei Jahre mit 40 % der Kosten. Finanzschwache Städte können für die Fortführung dieser Stellen eine erhöhte Förderquote von 56 % erhalten.

Für die Stadt Hagen beträgt die Förderquote über das BMUB nach aktueller Recherche rund 56 % der Kosten für Personal- und Sachmittel. Eine Doppelförderung der Personalstelle des KSM mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen. Eine Kopplung mit Drittmitteln ist aber zulässig, sofern die Stadt mindestens 10 % des Gesamtvolumens der zuwendungsfähigen Ausgaben einbringt. Die Mark-E AG hat schriftlich zugesagt, die verbliebenen Personalkosten der Stelle des KSM in Höhe von 34 % für den Zeitraum von April 2018 bis April 2020 zu übernehmen, insbesondere auch wegen des Angebotes der Stadt, gemeinsam eine Elektromobilitätsstrategie zu erarbeiten.

 

Die förderfähigen Gesamtausgaben für das Anschlussvorhaben in Höhe von max. 164.110,06 Euro beinhalten Personal-, Sach-, Dienstreisekosten sowie Kosten für eine zuwendungsfähige Einzelmaßnahme bis zu 10.000 Euro (z.B. begleitende Öffentlichkeitsarbeit zum IKSK). Sie werden mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 56 % (91.901,63 Euro) gefördert. Die Stadt Hagen hat für dieses Vorhaben einen Eigenanteil in Höhe von 20.406,01 Euro in den Jahren 2018 bis 2020 aufzubringen (CO-Finanzierung der Personalstelle des KSM durch Mark-E eingerechnet). Dieser Anteil ist in der Haushaltplanung (DH 2016/2017) des Umweltamtes für die Aufgabe „Klimaschutzmanagement“ enthalten und soll umgewidmet und auf den Haushalt (2018/2019) übertragen werden.

 

Personalkosten für zwei Jahre (Arbeitgeber-Brutto): 152.360,06 €

56 % durch das BMUB, entspricht 85.321,63 Euro

10 % Eigenleistung der Stadt Hagen entspricht 15.236,01 Euro

34 % CO-Finanzierung durch die Mark-E AG, entspricht 51.802,42 Euro

 

Sachkosten für zwei Jahre (100 %-Ansatz): 11.750,00 €

56 % Förderung durch das BMUB, entspricht 6.580 Euro

44 % Eigenmittel der Stadt entspricht 5.170 Euro

 

Der städtische Eigenanteil an den Personalkosten und Sachkosten für das Anschlussvorhaben mit einer Laufzeit von zwei Jahren beträgt somit rd. 10.200 Euro pro Förderjahr. Die Umweltverwaltung schlägt vor, den Eigenanteil für dieses Fördervorhaben aus Mitteln zur Verfügung stellen, die bereits im Doppelhaushalt 2016/2017 für die Aufgabe „Klimaschutzmanagement“ eingeplant sind.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die Stelle des Klimaschutzmanagers - unter der Voraussetzung eines Förderbescheids durch das Bundesumweltministerium - im Rahmen eines zweijährigen Anschlussvorhabens fortzuführen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5610

Bezeichnung:

Umweltschutzmaßnahmen

Produkt:

1.56.10.06

Bezeichnung:

Umweltplanung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

414000

-82.055,03

-82.055,03

Aufwand (+)

 

92.258,03

92.258,03

Eigenanteil

 

10.203

10.203

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

2.585,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

7.618,00

Zwischensumme

10.203,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

10.203,00€

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)1

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

Üpl. Bedarf E12

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

Befristet für 2 Jahre

einzurichten.

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister

In Vertretung für Thomas Huyeng, Beigeordneter

 

gez. Christoph Gerbersmann

Bei finanziellen Auswirkungen:

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

Erweitern

22.06.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

29.06.2017 - Umweltausschuss

Erweitern

06.07.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen