Beschlussvorlage - 0569/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität stimmt zu, dass die in dieser Beschlussvorlage genannten mitbedienenden Verkehrsunternehmen nach Maßgabe dieses Beschlusses mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Wege der Direktvergabe – vorbehaltlich der Überprüfung von Leistungsbeschreibung und Nahverkehrsplänen durch die Stadtverwaltung – durch die jeweilige Eigentümerkommune betraut werden.
  2. Der Umfang der fahrplanmäßig zu erbringenden Verkehrsleistungen orientiert sich an dem aktuell bestehenden Verkehrsangebot und den Vorgaben des Nahverkehrsplans der Stadt Hagen und des jeweiligen Aufgabenträgers. Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag sowie aus den Inhalten der o.g. Nahverkehrspläne. Die öffentlichen Dienstleistungsaufträge sollen die Möglichkeit politisch gewollter und verkehrlich sinnvoller Leistungsänderungen vorsehen.
  3. Die Verwaltung der Stadt Hagen wird beauftragt, diesen Beschluss den betroffenen benachbarten Aufgabenträgern sowie dem VRR zur weiteren Umsetzung im Wege der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 zuzuleiten.
  4. Die Beschlüsse des Rates der Stadt Hagen zur ÖSPV-Finanzierung vom 15.12.2005 und zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband VRR vom 16.09.2010 bleiben von den Regelungen der vorgenannten Ziffern dieses Beschlusses unberührt. Maßgebend für die Betrauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR-Informa-tionssystems und des VRR-Fahrplans, soweit die in dieser Beschlussvorlage genannten mitbedienenden Verkehrsunternehmen innerhalb des VRR Betriebsleistungen erbringen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit Auslaufen ihrer Bestandsbetrauungen zum Ende des Jahres 2019 beabsichtigen die benachbarten Aufgabenträger ihre Verkehrsunternehmen im Sinne der EU-VO 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 2 im Zuge einer Direktvergabe mit Personenverkehrsdiensten weiterhin zu betrauen. Bei ÖPNV-Linien, die die Gebietsgrenze des jeweiligen Eigentümer-Aufgabenträgers überschreiten ist die Zustimmung des betroffenen Nachbaraufgabenträgers einzuholen, bevor die erforderliche Vorabbekanntmachung erfolgt.

 

Begründung

 

Ebenso wie die Stadt Hagen bereits seit dem 01.01.2013 beabsichtigen die benachbarten Aufgabenträger der Märkische Kreis und der Ennepe-Ruhr-Kreis, ihre Verkehrsunternehmen nach Auslaufen der Bestandsbetrauungen weiter mit der Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Rahmen einer Direktvergabe nach Artikel 5 Abs. 2 EU-VO 1370 zu beauftragen. Die geplanten Direktvergaben betreffen das Gesamtnetz der jeweiligen kommunalen Verkehrsunternehmen und damit auch die Verkehrsleistungen und gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen auf den Gebieten der mitbedienten Aufgabenträger. Hierzu zählt in den Fällen der VER und der MVG auch die Stadt Hagen.

Um eine Direktvergabe auch dieser Verkehrsleistungen und gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen vornehmen zu können, benötigen die benachbarten Aufgabenträger eine Zustimmung der mitbedienten Aufgabenträger zu ihrer Direktvergabe. Die Stadt Hagen beabsichtigt, entsprechende Zustimmungen zu erteilen, sofern sich das zu beauftragende Leistungsangebot auch mit dem aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Hagen deckt und dieses auch abzusehenden Planungen seitens der Stadt Hagen nicht im Wege steht. Alle vorgesehenen Dienstleistungsaufträge werden Anpassungsklauseln enthalten, die weitere politisch gewollte und verkehrlich sinnvolle Leistungsänderungen während des Beauftragungszeitraumes ermöglichen.

Bei den betroffenen Linien handelt es sich um ausbrechende bzw. grenzüberschreitende Verkehre. In Zukunft stehen folgende Direktvergaben an, die auch das Gebiet der Stadt Hagen betreffen:

 

Stadt Bochum / Gelsenkirchen    Bogestra  gepl. Laufzeit: 01.01.2019 – 30.06.2041
(betroffene Leistungen: seit dem 11.06.2017 wurde im Gegenzug zur Einstellung der VER-Linie 554 die Bogestra-Linie 376 zum Bf. Vorhalle. verlängert)

Ennepe-Ruhr-Kreis           VER        gepl. Laufzeit: 01.07.2019 – 30.06.2029
betroffene Leistungen:
Linie 511: Ennepetal Busbf. – HA-Haspe – HA Stadtmitte
Linie 523: Breckerfeld Busbf. – HA-Priorei – HA-Dahl, Ribbertstr.
Linie 529: Breckerfeld Busbf. – HA-Haspe
Linie 553: Herdecke – Wetter – HA-Westerbauer Bf.
Linie 555: Herdecke – Wetter – HA-Westerbauer Bf.

Märkischer Kreis             MVG       gepl. Laufzeit: 01.06.2018 – 30.05.2028
betroffene Leistungen:
Linie 1: Menden – Hemer – Iserlohn-Letmathe – HA-Hohenlimburg Bf.
Linie 9: Iserlohn-Letmathe – HA-Oege – HA-Hohenlimburg Bf.
Linie 57: Lüdenscheid-Brügge Bf. – Schalksmühle – HA-Rummenohl Bf.
Linie 84: Kierspe – Halver – Breckerfeld – HA-Eilpe – HA Hauptbahnhof

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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29.06.2017 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen