Beschlussvorlage - 0277/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre nach § 17 (1) BauGB für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Hohenlimburg Nr. 1 "Auf dem Somborn" 3. Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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28.06.2017
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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04.07.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.07.2017
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre nach § 17 (1) BauGB für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Hohenlimburg Nr. 1 „Auf dem Somborn“
3. Änderung in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage 0277/2017 ist.
Der Beschluss wird sofort umgesetzt.
Sachverhalt
Begründung:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.5.2014 die Einleitung des 3. Änderungsverfahrens nach § 13 BauGB des Bebauungsplanes Hohenlimburg Nr.1 „Auf dem Somborn“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 6.6.2014 im Amtsblatt bekanntgegeben.
Entwicklungsziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes Hohenlimburg Nr. 1 „ Auf dem Somborn“:
Der Rat der Stadt Hagen hat im Jahr 2009 das Einzelhandels- und Zentrenkonzept beschlossen. Dieses definiert die Leitvorstellungen zur Entwicklung des Einzelhandels im Hagener Stadtgebiet. Ziel des Konzeptes ist die Erhaltung und Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche an integrierten Standorten. Sowohl die Novellierung des BauGB als auch des Landesentwicklungsprogramms sieht vor, dass großflächige Einzelhandelsbetriebe nur in zentralen Versorgungsbereichen bzw. in den dafür vorgesehenen Sondergebieten zulässig sind, sofern sie hauptsächlich zentrenrelevante Waren anbieten.
Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird empfohlen, eine Überprüfung der Bebauungspläne im gesamten Bereich der Elseyer Straße im Sinne der Grundsätze und Ziele dieses Konzeptes durchzuführen. Dabei soll geprüft werden, inwiefern ein Ausschluss des Einzelhandels zum Schutz vor allem zentraler Versorgungsbereiche in Hohenlimburg erforderlich ist.
Es soll keine weitere Ausdehnung der Einzelhandelsnutzungen, insbesondere nicht mit nahversorgungsrelevanten und zentrenschädlichen Sortimenten ermöglicht werden.
Mit der Änderung/Anpassung dieser Bebauungspläne auf die aktuelle BauNVO aus dem Jahr 1990, d.h., mit dem Ausschluss bzw. der Einschränkung von zentrenschädlichen Einzelhandelsnutzungen, sollen die Versorgungsbereiche Stadtbezirkszentrum Hohenlimburg und das Stadtteilzentrum Elsey gestärkt werden. Die wenigen vorhandenen Gewerbeflächen sollen für originär gewerbliche Nutzungen vorgehalten werden.
Zur Stärkung der zwei o.g. Zentren ist auch eine vergleichbare Regelung zum Umgang mit den Einzelhandelsflächen in Mischgebieten erforderlich.
Der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 1 Hohenlimburg „Auf dem Somborn“ 3. Änderung wurde vom Rat der Stadt am 18.6.2015 beschlossen und am 31.7.2015 im Amtsblatt veröffentlicht.
Nach § 4 der Satzung tritt die Veränderungssperre am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Nach § 17 (1) BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.
Da die Bearbeitung des Änderungsverfahrens noch andauert, ist die Geltungsdauer der Veränderungssperre nach § 17 (1) BauGB um ein Jahr zu verlängern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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452,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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134,6 kB
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28.06.2017 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre nach § 17 (1) BauGB für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Hohenlimburg Nr. 1 „Auf dem Somborn“
3. Änderung in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage 0277/2017 ist.
Der Beschluss wird sofort umgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthalten |
CDU | 5 |
| 1 |
SPD | 3 |
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Bürger für Hohenlimburg |
| 2 |
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Bündnis 90 / Die Grünen | 1 |
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HAGEN AKTIV | 1 |
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X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
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Dafür: | 10 | ||
Dagegen: | 2 | ||
Enthaltungen: | 1 | ||