Beschlussvorlage - 0565/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Verwaltung kommt mit dieser Vorlage dem Wunsch des Ausschussvorsitzenden nach, der die Personalzahlen für den Vorstandsbereich 5 gewünscht hat. Als betrachteter Zeitraum wurden die Jahre 2007 bis 2016 gewählt, da hierfür die tatsächlichen Ist-Zahlen vorliegen. Für 2017 liegen Planwerte vor, die jedoch z. Zt. keine genaue Aussage über die tatsächliche Stellenbesetzung treffen und vor 2007 gab es noch mehrere organisatorische Änderungen (Gründung GWH, Aufgabe Koordination Innenstadt).

 

Die Einzelwerte für die Fachbereiche können der Anlage 1 entnommen werden. Zur Ermittlung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wurden für die Jahre 2007 und 2008 jeweils 2.060,5 Jahres-Stunden zugrunde gelegt, für den Zeitraum ab 2009 jeweils 2.067,0 Jahres-Stunden. Die Änderung ergab sich aus der Arbeitszeitverlängerung der Tarifbeschäftigten.

 

Ferner ist als Anlage 2 eine Auflistung der Tätigkeiten der einzelnen Fachbereiche beigefügt.

 

 

 

Erläuterung zu den einzelnen Fachbereichen/Ämtern

 

1.    Amt 23 - Liegenschaftsamt

Zwischen 2001 und 2012 verringerte sich die Anzahl der Mitarbeiter/innen von 43,0 VZÄ auf 16,3 VZÄ. 2012 ist ein Teil der Mitarbeiter/innen, die zuständig waren für die Wohnungsbauförderung und für Vergaben, in den neuen Fachbereich 60 (s. u.) gewechselt. Es handelt sich hierbei um insgesamt 16,5 VZÄ. Die übrigen Mitarbeiter/innen haben neue Tätigkeiten in der Verwaltung gefunden.

 

Von dem im Jahr 2012 noch vorhandenen 25 Mitarbeiter/innen wechselten ab 01.10.2012 22 in die Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen (GWH). In die Berechnung der VZÄ für dieses Jahr ist daher nur der Zeitraum Januar bis September eingeflossen. Die übrigen 3 Mitarbeiter/innen wechselten in den FB 61 zur Betreuung des Projektes Emil-Schumacher-Museum.

 

 

2.    FB 60 - Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen

Der FB 60 wurde 2012 wieder errichtet. Er übernahm dabei Personal sowohl vom Amt 23 (s. o.) als auch von ehemaligen FB 66 - Straßenbau und -unterhaltung (s. u.).

 

Im Jahr 2016 wurde die eigenbetriebsähnliche Einrichtung GWH wieder in die Verwaltung integriert. Dabei wurde das Personal für die Bereiche Externe An- und Vermietung sowie Grundstückskäufe und -verkäufe in den FB 60 verlagert.

3.    FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Von 2011 zu 2012 vergrößerte sich der Bereich der Stadtplanung personell, da durch die Integration der FB‘e 66 und 67 in den WBH die für Straßen- und Grünplanung zuständigen Mitarbeiter/innen in den FB 61 wechselten. Ferner wechselten 3 MA aus dem ehemaligen FB 23 in den FB 61 zur Betreuung des Projekte Emil-Schumacher-Museum.

 

Im Bereich Bauordnung (61/5) gab es keine wesentlichen Veränderungen, die durch externe Einflüsse hervor gerufen wurden. Für die Aktivierung städtischer Grundstücke wurden in 2016 zusätzlich 2 MA befristet eingestellt. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wird durch eine befristet eingestellt Mitarbeiterin betreut.

 

 

4.    Amt 62 - Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster

Die Verringerung der Anzahl der Mitarbeiter/innen seit 2009 ergibt sich aus der Nicht-Wiederbesetzung der freiwerdenden Stellen.

 

 

5.    FB 65 - Fachbereich Gebäudewirtschaft

Der Fachbereich war bis Ende 2015 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung eigenständig. Die hohe VZÄ ergibt sich, da in diesem FB u. a. die Hausmeister und Reinigungskräfte beschäftigt sind.

 

 

6.    FB 66 und FB 67

Diese beiden Fachbereiche, die für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe zuständig waren, wurden ab 01.09.2011 in den WBH integriert. Ein Teil der Mitarbeiter/innen wechselten zum FB 61 (s. o.) sowie zum FB 60 (s. o.). Die Berechnung der VZÄ im Jahr 2011 erfolgte für den Zeitraum Januar bis September, soweit die Mitarbeiter/innen nicht bei der Verwaltung blieben (hier Berechnung für das gesamt Jahr).

 

 

 

Die Aussagekraft dieser im Nachhinein ermittelten Zahlen auf Grund der jährlich im Haushaltsplan abgebildeten Personalkosten lässt sich nach Erkenntnis der Fachverwaltung nicht für bestimmte Aussagen verwerten. Es fehlen im Gegenzug Angaben über Aufgabenzuwächse, gesetzliche Änderungen, zusätzliche Anforderungen im Planungsrecht und Aufgabenzuwächse durch politische Anforderungen und Wünsche.

 

Allein im Bauordnungsbereich ist pro Jahr bspw. eine Steigerung von rd. 10 % der Vorhaben feststellbar. Im Jahr 2012 wurde im STEA noch durch den vorherigen Fachbereichsleiter der durch die Konsolidierung entstehende Personalabbau beschrieben (Anlage 3).

 

Ein wesentlicher veränderter Personaleinsatz ist durch das Projekt „Soziale Stadt Wehringhausen“ entstanden, das zunächst bei der Personalbetrachtung nicht berücksichtigt wurde (da zum damaligen Zeitpunkt der Förderantrag nicht bewilligt war). Damit sind neben Projektführungsaufgaben auch die Kompetenz in der Stadtgestaltung und Grün komplett gebunden worden.

 

Festzuhalten ist ebenfalls, dass das Baudezernat seit 2003 fast jährlich organisatorisch verändert wurde, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Das Optimierungspotentiale im Zusammenhang mit der SEH durch die gegründete HEG gehoben wurden und im Kern ein Bereich Stadtentwicklung und Planung verblieben ist, der sich heute zu großen Teilen externer Fachplaner und Juristen bedient.

 

Personalgewinnung aus den anderen Fachbereichen ist auf Grund der unterschiedlichen Fachkompetenz nicht möglich oder reißt an der abgebenden Stelle Lücken.

 

Ebenfalls ist ab 2013/14 versucht worden trotz Konsolidierung gegenzusteuern, etwa indem überplanmäßig auf Zeit befristet eingestellt wurde oder innovative Modelle verfolgt wurden. Z. B. zum Planer zur Baurechtschaffung städtischer Grundstücke, die einzusetzen nicht entwickelt werden konnten, der die Baukontroleure, die ihren Aufwand durch zusätzliche Gebühren refinanzieren.

 

Deutliche Personalrückgänge sind bei den Aufgaben 23/60 erkennbar und die Veränderungen im Bereich 62. Im Bereich 61 ist die Tendenz auch rückläufig, wird aber, wie ausgeführt, durch gegenläufige Maßnahmen der laufenden Diskussion z. T. aufgefangen.

 

Sieht man in die Prioritätenliste des Arbeitsprogramms 61 wird deutlich, dass eine Reihe von wünschenswerten Aufgaben trotzdem liegen bleiben und damit stadtentwicklerische Chancen vertan werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Thomas Grothe

 

Technischer Beigeordneter

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

04.07.2017 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen