Beschlussvorlage - 0534/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Soziale Stadt Wehringhausen Hier: Mittel aus dem Verfügungsfonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Natalia Keller
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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27.06.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im Rahmen der Förderung Soziale Stadt stehen Mittel für die aktive Mitwirkung der
Beteiligten zur Verfügung.
Gemäß der Richtlinie der Stadt Hagen zur Einrichtung eines Lenkungskreises sowie
eines Verfügungsfonds für das Programmgebiet Soziale Stadt Wehringhausen werden Projekte unterhalb der Schwelle von 4.000 € durch das Stadtteilgremium beschlossen und der BV Mitte zur Kenntnis gegeben.
Projekte ab 4.000 € bedürfen der Beschlussfassung durch die BV Mitte.
Begründung
Die Richtlinien zur Städtebauförderung ermöglichen gem. Ziffer 17 die Förderung der aktiven Mitwirkung der Beteiligten. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Maßnahmen zur Durchführung von Workshops zu Aufgabenstellungen im Stadtteil, Mitmachaktionen und Wettbewerbe zu Themenstellungen im Stadtteil, Imagekampagnen und andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten im Stadtteil.
Wie bereits dargestellt, werden seit dem Inkrafttreten der Richtlinie Soziale Stadt alle
Projekte unterhalb der Schwelle von 4.000 € durch das Stadtteilgremium beschlossen und der BV Mitte zur Kenntnis vorgelegt. Projekte ab 4.000 € bedürfen der Beschlussfassung durch die BV Mitte.
Am 20.03.17 wurden die ersten vier Projekte und am 29.05.17 weitere fünf Projekte durch die Steuerungsgruppe bewilligt. Das Projekt „Repair Café“ des Roten Sterns Wehringhausen e. V. wurde befürwortet und bedarf der Beschlussfassung der BV Mitte.
Die Projektbeschreibung des zur Entscheidung vorgeschlagenen Projektes sowie die
Gesamtübersicht der Projekte sind als Anlagen beigefügt.
Die Maßnahme wird zu 80% aus Zuweisungen vom Land NRW zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und zu 20% aus Eigenmitteln finanziert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen
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Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme
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Rechtscharakter | |
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5113 | Bezeichnung: | Projekte Soziale Stadt |
Produkt: | 1.51.13.05 | Bezeichnung: | Soziale Stadt Wehringhausen |
| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 414100 | 5.976€ | € | € | € |
Aufwand (+) | 531800 | 7.470€ | € | € | € |
Eigenanteil |
| 1.494€ | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
gez. | gez. |
| Margarita Kaufmann, Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.007,5 kB
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12,8 kB
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