Berichtsvorlage - 0548/2017
Grunddaten
- Betreff:
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Schilder "Sie flitzen, wir blitzen" hinter den Ortseingangsschildern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Stefanie Wiener
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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22.06.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die gewünschte Beschilderung entspricht nicht der StVO und kann daher nicht installiert werden.
Begründung
In der Stadt Wuppertal soll sich hinter den Ortseingangsschildern zur Verdeutlichung der Geschwindigkeitsbegrenzungen jeweils ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Sie flitzen, wir blitzen“ befinden. Es wurde angeregt, diese auch in Hagen zu installieren.
Die Anregung wurde im Rahmen einer Verkehrsbesprechung gemeinsam mit der Polizei, 60 und 61 diskutiert.
Die Ausgestaltung von Verkehrszeichen ist durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV- StVO) und deren Anlagen im Verkehrszeichenkatalog (VZKAT) geregelt.
Nach den Ausführungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden oder solche, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zulässt.
Die gewünschte Beschilderung ist nicht in den Vorschriften vorhanden, eine Zustimmung der Bezirksregierung ist unter der Berücksichtigung vorheriger, vergleichbarer Fälle nicht anzunehmen.
Auch vor dem Hintergrund, dass eine derartige Hinweisbeschilderung je Standort 350 EUR kosten würde und es ca. 100 Ortseingangsschilder gibt, beabsichtigt die Verwaltung von der Beschilderung abzusehen.
