Beschlussvorlage - 0544/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich der Zustimmung des Schulausschusses den Träger- und Standortwechsel.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) stellt das Land NRW Kommunen seit 2015 finanzielle Mittel für den Einsatz von Schulsozialarbeiter/innen zur Verfügung. Der Rat der Stadt Hagen in der Sitzung vom 26.02.2015 beschlossen, die Schulsozialarbeit bis 2017 befristet an verschiedenen Standorten zu installieren (Vorlage 0049/2015).

 

Von den insgesamt 12 Stellen nach BuT sind 5,5 Stellen bei der Kommune angesiedelt. Weitere 6,5 Stellen sind bei den Trägern der Jugendhilfe angesiedelt.

Bedingt durch das Auslaufen der Hauptschule Remberg und die Verlagerung der verbliebenen Klassen zur Hauptschule Hohenlimburg ergibt sich die Notwendigkeit den Einsatz der Schulsozialarbeiterinnen zu entscheiden. Da der CVJM (Träger einer Vollzeitstelle) nur am Standort Remberg aktiv sein möchte, ist auch Trägerschaft neu fest zu legen.  

 

 

Begründung

Die Auswahl der Schulstandorte und der Trägerschaften erfolgte bei der Einrichtung der Stellen 2015 in Abstimmung mit der Schulverwaltung und der AG 5 nach § 78 KJHG. Die bereits in der Vorlage 0049/2015 beschriebenen Kriterien für die Auswahl der Schulstandorte haben weiterhin Bestand.

 

Nachfolgende Indikatoren wurden bei der Schulauswahl berücksichtigt:

- Schulen in Stadtteilen mit hoher Dichte von Beziehern von SGB II-Leistungen

- Schulen im Programmgebiet Soziale Stadt

- Fallzahlen im Bereich der Hilfe zur Erziehung und § 35a SGB VIII

- Einschätzung der Schulaufsicht der Schulen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf

 

Darüber hinaus fanden aufgrund der speziellen Herausforderungen und Problematiken Schulen Berücksichtigung, an denen Auffangklassen für Zuwanderer eingerichtet sind. Unter diesem Aspekt (hier: Internationale Förderklassen) gehören Berufskollegs ebenfalls zur Schulauswahl.

 

Weitgehend finden Schulen Berücksichtigung, die 2012/2013 bereits Erfahrungen mit Schulsozialarbeit gemacht haben. Entfallen werden auslaufende Schulen und Schulen mit ausreichend Schulsozialarbeit über Landesstellen finanziert.

 

Da die Entwicklung der Zahl der Auffangklassen und der Unterbringung aufzulösender Schulen im Detail noch unklar war, beschrieb bereits die o.g. Vorlage die Möglichkeit, dass die Anbindung der Schulsozialarbeiter_innen sich verändern kann.

Im Rahmen dieser Veränderung soll der Einsatz der Schulsozialarbeit nun angepasst werden.

 

Die Trägerschaft der Schulsozialarbeit vom CVJM war an den Standort HS Remberg gekoppelt. Bedingt durch den Standortwechsel zur HS Hohenlimburg entschied sich der Träger, die Trägerschaft abzugeben.

In Abstimmung mit dem Fachbereich Bildung und der Schulaufsicht schlägt die Verwaltung vor, die Vollzeitstelle in zwei Teilzeitstellen zu teilen.

Die ½ Stelle wird an der Kaufmannschule II eingerichtet. Als Träger wird aufgrund der bereits bestehenden Kooperationen der Caritasverband vorgeschlagen.

Eine weitere ½ Stelle wird konzeptionell in die Umsetzung der Schule 2.0 (RS Halden)  einbezogen.

 

Dieses Modell wurde entwickelt, nachdem die Bezirksregierung Arnsberg in einem Beratungstermin auf ein Projekt in Mülheim hingewiesen hatte. Dort wird für die Übergangszeit, bis für die flächendeckende Beschulung an bestehenden Schulen ausreichende Kapazitäten vorhanden sind, folgendes Modell erprobt: In einem Gebäude, das organisatorisch als Dependance an eine Realschule angebunden ist, werden neu Zugewanderte unterschiedlicher Nationalitäten gemeinsam unterrichtet. Ziel ist es, eine Erstförderung mit dem Schwerpunkt Spracherwerb und Diagnostik zu verknüpfen. Damit verbunden ist die Perspektive des schnellstmöglichen Wechsels an die Schulform, die dem zu diagnostizierenden Leistungsstand entspricht. Zu diesem Zweck unterrichten an dieser Dependance Lehrkräfte aller Schulformen,  analog zu früheren Jahren in den internationalen Förderklassen an der Hauptschule Remberg. Die Koordination liegt bei der Leitung der Schule, an der die Dependance angebunden ist. Das pädagogische Konzept beinhaltet auch die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern sowie den Einsatz von Schulsozialarbeit. Die Zahl der zu bildenden Klassen beträgt maximal sechs.

Dieses Modellprojekt soll aus Sicht der Verwaltung  auch für  Hagen Anwendung finden. Als Raumressource kommt das Gebäude Berchumer Str. 68 in Betracht, in dem bis Oktober 2015 die Primarstufe der Förderschule Wilhelm Busch beheimatet war und danach bis vor einigen Monaten als Übergangsheim für Flüchtlinge genutzt wurde. Das Schulgebäude, das über insgesamt zehn Unterrichtsräume verfügt,  wurde zwischenzeitlich mit Vertretern der Schulaufsicht besichtigt. Seitens der Bezirksregierung werden die Räumlichkeiten für eine vorübergehende Nutzung als geeignet  angesehen. Die organisatorische Anbindung soll an der Realschule Halden erfolgen. Diese ist 1,8 km vom besagten Schulstandort entfernt und damit die nächstgelegene Schule im Sekundarschulbereich. Wegen des vorübergehenden Charakters des Modellprojekts werden die Schulräume an der Berchumer Straße lediglich als zusätzliche Klassen der Realschule Halden an einem zweiten Standort gesehen.

Aufgrund der Synergieeffekte durch die bereits bestehende Trägerschaft des Jugendforums Halden (geplante Zusammenarbeit) soll die Trägerschaft hierfür die ev. Jugend im Kirchenkreis Hagen übernehmen.

Ein Votum der AG 5 wird erst am 20.06.2017 erwartet.  

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

 

Margarita Kaufmann, Beigeordnete

 

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Beschlüsse

Erweitern

21.06.2017 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.07.2017 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen