Beschlussvorlage - 0346/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Tabelle der Elternbeiträge wird ab dem 01.08.2017 gemäß der Anlage 1 beschlossen.
  2. Die Erhöhungen des Elternbeitrags zum 1. August eines jeden Jahres um 2%, kaufmännisch gerundet auf volle Euro, werden ab dem 01.08.2018, bezogen auf alle Einkommensstufen, umgesetzt.
  3. Die Elternbeitragssatzung wird ab dem 01.08.2017 gemäß der Anlage 2 beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit dem Schuljahr 2004/05 startete in Hagen das Angebot der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich. Derzeit wird das Angebot von 2.067 Kindern an 29 Grundschulen und von 66 Kindern an zwei Förderschulen wahrgenommen. Die Durchführung des Angebots wurde den Trägern der Jugendhilfe übertragen. Pro Teilnehmer/in wird ein Garantiebetrag, der sich aus der Landesförderung und einem städtischen Anteil zusammensetzt, gezahlt. Die städtischen Anteile werden derzeit in folgender Höhe gewährt:

 

Schüler

städtischer Anteil

Grundschüler allgemein sowie Flüchtlingskinder und Kinder aus ähnlichen Lebenslagen

971 €

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Grund- und Förderschulen

1.456 €

 

Zur Refinanzierung des städtischen Anteils dürfen Elternbeiträge erhoben werden. Die Höhe des Elternbeitrags ist durch den Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) auf derzeit 170 Euro begrenzt. Seit dem 01.10.2015 haben die in Tabelle 1 (zweite Spalte) dargestellten Elternbeiträge für die Stadt Hagen Gültigkeit. Die Tabelle enthält zudem eine summarische Darstellung.

 

Im Jahr 2016 betrug der durchschnittliche Elternbeitrag pro Teilnehmer 444,83 Euro jährlich. Das MSW hat durch den Änderungserlass vom 19.03.2016 die Obergrenze des Elternbeitrags auf 180 € pro Monat angepasst, sowie ab dem 01.08.2018 eine jährliche Erhöhung bis zu 3 % (kaufmännisch gerundet) ermöglicht.

 

Die Elternbeitragstabelle wurde in 2015, wie oben angegeben, aktualisiert, die Grundstruktur ist demnach den aktuellen Gegebenheiten angepasst worden. Wie ersichtlich ist, beträgt der Sprung von der vorletzten zur letzten Einkommensstufe nur 10 €, bei den Stufen zuvor jeweils 20 € (Ausnahme bilden die beiden Eingangsstufen).

 

Zur Vereinheitlichung und zur Bildung einer gleichmäßigen Grundlage für die Erhöhungen der künftigen Jahre schlägt die Verwaltung in einem ersten Schritt vor, ab dem 01.08.2017 den Elternbeitrag der letzten Einkommensstufe um 10 € auf die neue gültige Höchstgrenze von 180 € pro Monat anzuheben, so dass sich die in Tabelle 2 (zweite Spalte) dargestellten Elternbeiträge ergeben.

 

Beginnend mit dem Schuljahr 2018/19 werden dann, analog zu den Beiträgen in den Kindertagesstätten, Erhöhungen des Elternbeitrags zum 1. August eines jeden Jahres um 2 %, gerundet auf volle Euro, und bezogen auf alle Einkommensstufen vorgeschlagen (siehe dazu Tabelle 3).

 

Die finanziellen Auswirkungen werden im Folgenden am Beispiel der Elternbeiträge des Monats Dezember 2016 dargestellt. Bedingt durch An- und Abmeldungen kann die Anzahl der Kinder von Monat zu Monat variieren. Dadurch kann sich auch die Einordnung in den einzelnen Beitragsgruppen verändern. Insofern sind die nachfolgenden Tabellen als Beispielrechnungen anzusehen.

 

 

Tabelle 1: Einnahmen (Dezember 2016)

 

Jahreseinkommen          

Monatsbeitrag

Anzahl Kinder

Summen

0 € - 23.999,99 €

0

1467

0 €

24.000 € - 26.999,99 €

40

52

2.080 €

27.000 € - 29.999,99 €

50 €

39

1.950 €

30.000 € - 34.999,99 €

60 €

62

3.720 €

35.000 € - 39.999,99 €

80 €

58

4.640 €

40.000 € - 44.999,99 €

100 €

57

5.700 €

45.000 € - 49.999,99 €

120 €

37

4.440 €

50.000 € - 54.999,99 €

140 €

34

4.760 €

55.000 € - 59.999,99 €

160 €

30

4.800 €

ab 60.000 €

170 €

275

46.750 €

 

 

2.111

78.840 €

 

 

 

Tabelle 2: Berücksichtigung der Erhöhung der letzten Stufe auf 180 €

 

Jahreseinkommen          

Monatsbeitrag

Anzahl Kinder

Summen

0 € - 23.999,99 €

0

1467

0 €

24.000 € - 26.999,99 €

40

52

2.080 €

27.000 € - 29.999,99 €

50 €

39

1.950 €

30.000 € - 34.999,99 €

60 €

62

3.720 €

35.000 € - 39.999,99 €

80 €

58

4.640 €

40.000 € - 44.999,99 €

100 €

57

5.700 €

45.000 € - 49.999,99 €

120 €

37

4.440 €

50.000 € - 54.999,99 €

140 €

34

4.760 €

55.000 € - 59.999,99 €

160 €

30

4.800 €

ab 60.000 €

180 €

275

49.500 €

 

 

2.111

81.590 €

 

Bezogen auf dieses Beispiel ergäbe sich eine monatliche Mehreinnahme in Höhe von 2.750 €.

 

 

Tabelle 3: Berücksichtigung der Erhöhung aller Beitragsgruppen um 2 % ab dem 01.08.2018

 

Jahreseinkommen          

Monatsbeitrag

Anzahl Kinder

Summen

0 € - 23.999,99 €

0 €

1467

0 €

24.000 € - 26.999,99 €

41 €

52

2.132 €

27.000 € - 29.999,99 €

51

39

1.989

30.000 € - 34.999,99 €

61

62

3.782

35.000 € - 39.999,99 €

82 €

58

4.756 €

40.000 € - 44.999,99 €

102

57

5.814

45.000 € - 49.999,99 €

122

37

4.514

50.000 € - 54.999,99 €

143

34

4.862

55.000 € - 59.999,99 €

163

30

4.890

ab 60.000 €

184

275

50.600

 

 

 

83.339

 

Bezogen auf dieses Beispiel ergäbe sich, unter Berücksichtigung des neuen Höchstbeitrags, eine monatliche Mehreinnahme in Höhe von 1.749 €.

 

 

Aus den nachstehenden Tabellen sind die berechneten Mehreinnahmen für den Zeitraum 2017 bis 2020 ersichtlich.

 

 

Mehreinnahmen bezogen auf das jeweilige Schuljahr

 

 

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

monatlich

2.750 €

1.749 €

1.749 €

1.749 €

Schuljahr

33.000 €

20.988 €

20.988 €

20.988 €

 

 

 

 

 

 

Kumulierte Mehreinnahmen pro Schuljahr

 

 

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

monatlich

2.750 €

4.499 €

6.248 €

7.997 €

Schuljahr

33.000 €

53.988 €

74.976 €

95.964 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kumulierte Mehreinnahmen pro Haushaltsjahr
(Bespiel Haushaltsjahr 2018: 7 Monate aus Schuljahr 2017/2018 (2.750,00€) + 5 Monate aus Schuljahr 2017/2018 (4.499,00€))

Berechnung

HHJ

 

Monate

Betrag
kumuliert

Ergebnis

2017

01.08.-31.12.

5

2.750,00 €

13.750,00 €

 

 

 

 

 

2018

01.01.31.07.

7

2.750,00 €

19.250,00 €

 

01.08.-31.12.

5

4.499,00 €

22.495,00 €

 

 

 

 

41.745,00 €

 

 

 

 

 

2019

01.01.31.07.

7

4.499,00 €

31.493,00 €

 

01.08.-31.12.

5

6.248,00 €

31.240,00 €

 

 

 

 

62.733,00 €

 

 

 

 

 

2020

01.01.31.07.

7

6.248,00 €

43.736,00 €

 

01.08.-31.12.

5

7.997,00 €

39.985,00 €

 

 

 

 

83.721,00 €

 

 

 

Aufteilung

Summe

Grundschulen 95%

Förderschulen 5%

13.750,00 €

13.062,00 €

688,00 €

41.745,00 €

39.658,00 €

2.087,00 €

62.733,00 €

59.596,00 €

3.137,00 €

83.721,00 €

79.535,00 €

4.186,00 €

 

 

Für die Haushaltsplanung 2018 ff. werden die Mehreinnahmen in der neuen Haushaltsstruktur aufgenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 1.21.11

Bezeichnung:

Grundschulen

Produkt:

1.21.11.04

Bezeichnung:

Ganztagsunterricht

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2017

2018

2019

2020

Ertrag (-)

432100

-13.062

-39.658

-59.596

-79.535

Aufwand (+)

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

-13.062€

-39.658€

-59.596€

-79.535€

 

Teilplan:

1.21.21

Bezeichnung:

Förderschulen

Produkt:

1.21.21.04

Bezeichnung:

Ganztagsunterricht

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2017

2018

2019

2020

Ertrag (-)

432100

-688

-2.087

-3.137

-4.186

Aufwand (+)

 

 

Eigenanteil

 

-688€

-2.087

-3.137

-4.186

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz,

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann,

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.05.2017 - Schulausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Die Tabelle der Elternbeiträge wird ab dem 01.08.2017 gemäß der Tabelle 2 der Vorlage (Erhöhung des Höchstbeitrags von 170 Euro auf 180 Euro) beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die Dynamisierung der Beiträge mit einer entsprechenden Dynamisierung der Einkommensgrenzen verbunden werden kann.
  3. Die Elternbeitragssatzung wird ab dem 01.08.2017 gemäß der Anlage 2 beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis zu a):

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

 

1

 

Die Linke

 

1

 

AfD

 

 

1

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

2

Enthaltungen:

1

 

 

Abstimmungsergebnis zu b):

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

 

1

 

Die Linke

 

1

 

AfD

 

 

1

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

2

Enthaltungen:

1

 

 

Herr Purps hatte die Sitzung verlassen und nahm an beiden Abstimmungen nicht teil.

 

Zu c) erfolgt keine Abstimmung.

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21.06.2017 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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22.06.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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04.07.2017 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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06.07.2017 - Rat der Stadt Hagen