Mitteilung - 0507/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

Auf der Grundlage des § 47 Abs. 5 und 5a BImSchG hat die Bezirksregierung den Entwurf des Luftreinhalteplans Hagen 2017 in das Beteiligungsverfahren gegeben. Die öffentliche Auslegung endete am 26.04.2017. Die Frist für das Einreichen von Stellungnahmen lief am 09.05.2017 aus. Stellungnahmen von Seiten Dritter gab es nicht. Der Beschluss des Rates, der während der Auslegung im Beteiligungsverfahren am 30.03.2017 gefasst wurde, ist zusätzlich zu den unter allen Beteiligten abgestimmten Maßnahmen aufgenommen worden.

 

Der Rat hatte zusätzlich zu den unter allen Beteiligten abgestimmten Maßnahmen während der Auslegung im Beteiligungsverfahren am 30.03.2017 folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat fordert die Bezirksregierung auf, zur Vorbereitung einer Fortschreibung des Luftreinhalteplans weitere Maßnahmenvorschläge zu prüfen, die von der Stadt nach einer Wirksamkeitsprognose und politischer Abstimmung in den Gremien bis zum September 2017 vorgelegt werden.“

 

Dieser Beschluss wird seitens der Bezirksregierung zwar ausdrücklich begrüßt, gleichzeitig delegiert die Bezirksregierung den Prüfungsauftrag zurück an die Stadt Hagen. Nach Auffassung der Bezirksregierung können zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität als planunabhängige Maßnahmen von der Stadt Hagen selbsttätig umgesetzt werden. Einer expliziten Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg und einer Fortschreibung des Luftreinhalteplans Hagen 2017 bedarf es hierfür rechtlich nicht.

(s. Kapitel 5.5 im Luftreinhalteplan Hagen 2017)

 

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 21 für den Regierungsbezirk Arnsberg ist der Luftreinhalteplan Hagen 2017 am 27.04.2017 in Kraft getreten.

Der Plan ist über den Internetauftritt der Bezirksregierung Arnsberg  (www.bezreg-arnsberg.nrw.de) und auf der Homepage des Umweltamtes unter (www.umweltamt-hagen.de) abrufbar. Zusätzlich kann der Luftreinhalteplan Hagen 2017 als Anlage zu dieser Mitteilung auch im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Thomas Huyeng

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.06.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte

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29.06.2017 - Umweltausschuss

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04.07.2017 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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06.07.2017 - Rat der Stadt Hagen