Beschlussvorlage - 0542/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, Herrn/Frau ________________ als stimmberechtigte(n) Vertreter(in) der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der ARCADEON/HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH und der HWW Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG am 06.07.2017 zu entsenden.

 

Nur für den Fall der plötzlichen Verhinderung des/der genannten Vertreters/Vertreterin der Stadt Hagen beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, Herrn/Frau ______________ in die genannte Gesellschafterversammlung zu entsenden.

Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zu DS 0554/2017, die im nicht-öffentlichen Teil behandelt wird, wird er/sie beauftragt,

  1. die Erläuterungen der Geschäftsführung ARCADEON zur laufenden Geschäftsentwicklung und den Sachstandsbericht “ARCADEON recreated“ und weitere Berichte zur Kenntnis zu nehmen,
  2. den Jahresabschluss 2016 festzustellen und
  3. die Geschäftsführung für 2016 zu entlasten.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

An der ARCADEON/HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH, deren Geschäftszweck das Betreiben von Bildungszentren und Akademien für Aus-/Fort und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften in Wissenschaft, Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung und freien Berufen ist, ist die Stadt Hagen mit 16,50% unmittelbar beteiligt. An der HWW Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, deren Geschäftszweck der Erwerb eines Erbbaurechts für das in Hagen-Halden gelegene und im Grundbuch von Hagen Blatt 6607, Flur 7, Flurstück 305 vorgetragene Grundstück, dessen Baureifmachung sowie Bebauung mit einem Tagungs- und Seminarzentrum (und ggf. einer Tiefgarage) sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte ist, ist die Stadt Hagen nicht beteiligt.

Die ARCADEON/HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH und die HWW Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG halten am 06.07.2016 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierzu ist ein stimmberechtigter Vertreter bzw. eine stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen zu benennen. In die letzte Gesellschafterversammlung wurde Herr Detlef Reinke entsandt.

Die Tagesordnung beinhaltet folgende Punkte:

TOP 1:Erläuterungen der Geschäftsführung ARCADEON zur laufenden               Geschäftsentwicklung,

TOP 2:Bericht zum Sachstand “ARCADEON recreated“

TOP 3:Feststellung des Jahresabschlusses 2016

TOP 4:Entlastung der Geschäftsführung für 2016

TOP 5: Verschiedenes

Es ist in Hagen geübte Praxis, dass die Bestellung zu Jahresabschlüssen der Beteiligungen im Rat der Stadt Hagen erfolgt. Zwingend ist eine Ratsbefassung allerdings nicht, weil der Sachverhalt nicht dem Katalog der unentziehbaren Zuständigkeitsbereiche des Rates nach § 41 Abs. 1 Satz 2 GO NRW angehört. Die Ratsbefassung erfolgt in diesen Fällen vielmehr aufgrund der sogenannten Allzuständigkeitsklausel des § 41 Abs. 3 GO NRW. Da die nächste Gesellschafterversammlung des ARCADEON am 06.07.2017 vor der am selben Tage stattfindenden Sitzung des Rates statt findet und die Einberufung einer Sondersitzung des Rates für diesen Tagesordnungspunkt unverhältnismäßig erscheint und rechtlich auch nicht zwingen notwendig ist, soll der erforderliche Beschluss nach dem Vorschlag der Verwaltung ausnahmsweise im Haupt- und Finanzausschuss gefasst werden. Der Rat erhält die Vorlage nur noch zur abschließenden Information.     

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

 

 

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Beschlüsse

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22.06.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.07.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen