Beschlussvorlage - 0505/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) am 23.06.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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22.06.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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06.07.2017
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Beschlussvorschlag
- Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, Herrn/Frau _____________ als stimmberechtigte(n) Vertreter(in) der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) am 23.06.2017 zu entsenden.
- Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des/der unter 1. bestellten Vertreters/Vertreterin bestellt der Haupt- und Finanzausschuss Herrn/Frau ____________ als stimmberechtigte Vertreter/stimmberechtigte Vertreterin für die Gesellschafterversammlung am 23.06.2017.
3. Er wird vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0504/2017, die im nicht öffentlichen Teil beraten wird, beauftragt,
- die Geschäftsführung und
bden Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten,
c.den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 in der vorgelegten Form festzustellen,
d.der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen,
e.den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen und
den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu ermächtigen, den Prüfungsauftrag zu erteilen.
Sachverhalt
Begründung
Die ha.ge.we - Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we), an der die Stadt Hagen mit 1,114 % unmittelbar und mit 97,926 % mittelbar beteiligt ist, hält am 23.06.2017 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierzu ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen. Die ordentliche Gesellschafterversammlung der ha.ge.we findet am 23.06.2017 um 13:30 Uhr im Sitzungszimmer der Gesellschaft, Neumarktstr. 1 a/1 b, 58095 Hagen statt. Die Tagesordnung wird voraussichtlich u.a. folgende Punkte umfassen:
- Bericht der Geschäftsführung und deren Entlastung
- Bericht des Aufsichtsrates und dessen Entlastung
- Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, GuV mit Anhang)
- Verwendung des Bilanzgewinns (einschließlich Zuweisungsempfehlung in die anderen Gewinnrücklagen)
- Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Die Details zu dem Jahresabschluss können der nicht öffentlichen Vorlage Drucksachennummer 0504/2017 entnommen werden.
Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zuzustimmen
Für die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH am 24.06.2016 wurde Frau Corinna Niemann als stimmberechtigter Vertreter der Stadt Hagen bestellt. Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Die Details zu dem Jahresabschluss können der nicht öffentlichen Vorlage Drucksachennummer 0504/2017 entnommen werden.
Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zuzustimmen
Für die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der ha.ge.we am 24.06.2016 wurde Frau Corinna Niemann als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen bestellt.
Es ist in Hagen generell geübte Praxis, dass die Beauftragung zu Jahresabschlüssen im Rat der Stadt Hagen erfolgt. Zwingend ist eine Ratsbefassung allerdings nicht, weil der Sachverhalt nicht dem Katalog der unentziehbaren Zuständigkeitsbereiche des Rates nach § 41 Abs. 1 Satz 2 GO NRW angehört. Die Ratsbefassung erfolgt in diesen Fällen vielmehr aufgrund der sogenannten Allzuständigkeitsklausel des § 41 Abs. 3 GO NRW.
Da die nächste Ratssitzung am 06.07.2017 erst nach der Gesellschafterversammlung am 23.06.2017 stattfindet und die Einberufung einer Sondersitzung des Rates für diesen Tagesordnungspunkt unverhältnismäßig erscheint und rechtlich auch nicht zwingend erforderlich ist, soll der erforderliche Beschluss nach dem Vorschlag der Verwaltung ausnahmsweise im Haupt- und Finanzausschusses gefasst werden. Der Rat erhält die Vorlage nur noch zur abschließenden Information.
