Berichtsvorlage - 0348/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Reduzierung der Intervalle bei der Straßenreinigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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22.06.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Kurzfassung entfällt!
Begründung
Reduzierung der Intervalle der Straßenreinigung
Sachstandsbericht zur Anfrage im HFA am 01.12.2016
Die HEB-GmbH ist derzeit noch nicht in der Lage, eine Reduzierung der Reinigungsintervalle komplett zu kalkulieren. Die HEB-GmbH beabsichtigt momentan, sich eine neue Abfallsoftware für den Gesamtbetrieb zu beschaffen. Von daher fehlen zur Zeit noch die technischen Mittel für die Überarbeitung der Reinigungsfrequenzen; ein Terminplan zur Überarbeitung wird die HEB-GmbH nach Beschaffung der Software erstellen.
Die Idee der Reduzierung der Reinigungsintervalle wurde im Rahmen der Konsolidierungsbemühungen bereits diskutiert. Die Historie der dazu definierten Konsolidierungsmaßnahmen soll kurz dargestellt werden:
Die Maßnahme 12_20.003 - Reduzierung der Straßenreinigungsintervalle mit einem erwarteten Konsolidierungsbetrag in Höhe von 390.000 € wurde erstmalig für den Haushaltssanierungsplan (HSP) 2012/2013 zur Haushaltskonsolidierung vorgeschlagen. In der Ratssitzung vom 21.06.2012 wurde die Maßnahme sowohl mit dem vorgeschlagenen Konsolidierungsbetrag 390.000 € als auch der Alternativvorschlag mit einem Konsolidierungsbetrag von 195.000 € abgelehnt.
Aufgrund der damaligen Haushaltssituation mussten im November 2012 die im Juni abgelehnten Maßnahmen erneut überprüft und betrachtet werden. Die HEB-GmbH hat damals unter Beteiligung des Instituts für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA) folgende drei selbstständige Konsolidierungsansätze identifiziert:
1. Betriebliche Optimierung durch Reduzierung der Großkehrmaschinen und der "Beikehrer"
2. Standardabsenkung im Innenstadt- und Bahnhofsbereich durch Reduzierung der Reinigung in diesen Bereichen
3. Standardabsenkung außerhalb des Innenstadt- und Bahnhofbereichs in unterschiedlichen Umfängen (Streckung von Reinigungsintervallen im unterschiedlichen Umfang, Übertragung von Fahrbahnreinigungen auf Anlieger)
In der Ratssitzung vom 29.11.2012 wurde daraufhin die Maßnahme 12_20.003 mit dem abgewandelten Titel „Optimierung der Straßenreinigung lt. INFA-Gutachten“ mit einem Start ab dem Jahr 2014 beschlossen. Das geplante Konsolidierungspotenzial betrug für das Jahr 2014 210.000 €, für das Jahr 2015 215.000 € und für das Jahr 2016 220.000 €.
Die Maßnahme steht in Wechselwirkung zu der Maßnahme 11_20.006 - Absenkung des Allgemeininteresseanteils an der Straßenreinigung; steigt der Konsolidierungserfolg bei der Maßnahme 12_20.003, verringert sich der Erfolg bei der Maßnahme 11_20.006.
Mit dem HSP 2017 wurden die beiden Maßnahmen aufgrund der Wechselwirkung und zur erleichterten Steuerung mit der Maßnahmebezeichnung „11_20.006 - Optimierungen bei der Straßenreinigung“ zusammengefasst. Die derzeit geplanten Konsolidierungsbeträge insgesamt lauten wie folgt:
2017 510.000 €
2018 520.000 €
2019 531.000 €
2020 541.000 €
2021 552.000 €
Die Prognose aus dem Controllingbericht 1. Quartal 2017 erwartet für das Jahr 2017 einen planmäßigen Verlauf der Maßnahme.
