Berichtsvorlage - 0348/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt!

 

Begründung

 

Reduzierung der Intervalle der Straßenreinigung

Sachstandsbericht  zur Anfrage im HFA am 01.12.2016

 

Die HEB-GmbH ist derzeit noch nicht in der Lage, eine Reduzierung der Reinigungsintervalle komplett zu kalkulieren. Die HEB-GmbH beabsichtigt momentan, sich eine neue Abfallsoftware für den Gesamtbetrieb zu beschaffen. Von daher fehlen zur Zeit noch die technischen Mittel für die Überarbeitung der Reinigungsfrequenzen; ein Terminplan zur Überarbeitung wird die HEB-GmbH nach Beschaffung der Software erstellen.

 

Die Idee der Reduzierung der Reinigungsintervalle wurde im Rahmen der Konsolidierungsbemühungen bereits diskutiert. Die Historie der dazu definierten Konsolidierungsmaßnahmen soll kurz dargestellt werden:

 

Die Maßnahme 12_20.003 - Reduzierung der Straßenreinigungsintervalle mit einem erwarteten Konsolidierungsbetrag in Höhe von 390.000 € wurde erstmalig für den Haushaltssanierungsplan (HSP) 2012/2013 zur Haushaltskonsolidierung vorgeschlagen. In der Ratssitzung vom 21.06.2012 wurde die Maßnahme sowohl mit dem vorgeschlagenen Konsolidierungsbetrag 390.000 € als auch der Alternativvorschlag mit einem Konsolidierungsbetrag von 195.000 € abgelehnt.

 

Aufgrund der damaligen Haushaltssituation mussten im November 2012 die im Juni abgelehnten Maßnahmen erneut überprüft und betrachtet werden. Die HEB-GmbH hat damals unter Beteiligung des Instituts für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA) folgende drei selbstständige Konsolidierungsansätze identifiziert:

 

1. Betriebliche Optimierung durch Reduzierung der Großkehrmaschinen und der    "Beikehrer"

2. Standardabsenkung im Innenstadt- und Bahnhofsbereich durch Reduzierung der Reinigung in diesen Bereichen

3. Standardabsenkung außerhalb des Innenstadt- und Bahnhofbereichs in unterschiedlichen Umfängen (Streckung von Reinigungsintervallen im unterschiedlichen Umfang, Übertragung von Fahrbahnreinigungen auf Anlieger)

 

In der Ratssitzung vom 29.11.2012 wurde daraufhin die Maßnahme 12_20.003 mit dem abgewandelten Titel „Optimierung der Straßenreinigung lt. INFA-Gutachten mit einem Start ab dem Jahr 2014 beschlossen. Das geplante Konsolidierungspotenzial betrug für das Jahr 2014 210.000 €, für das Jahr 2015 215.000 € und für das Jahr 2016 220.000 €.

 

 

 

Die Maßnahme steht in Wechselwirkung zu der Maßnahme 11_20.006 - Absenkung des Allgemeininteresseanteils an der Straßenreinigung; steigt der Konsolidierungserfolg bei der Maßnahme 12_20.003, verringert sich der Erfolg bei der Maßnahme 11_20.006.

 

Mit dem HSP 2017 wurden die beiden Maßnahmen aufgrund der Wechselwirkung und zur erleichterten Steuerung mit der Maßnahmebezeichnung 11_20.006 - Optimierungen bei der Straßenreinigung zusammengefasst. Die derzeit geplanten Konsolidierungsbeträge insgesamt lauten wie folgt:

2017 510.000 €

2018 520.000 €

2019 531.000 €

2020 541.000 €

2021 552.000 €

 

Die Prognose aus dem Controllingbericht 1. Quartal 2017 erwartet für das Jahr 2017 einen planmäßigen Verlauf der Maßnahme.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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22.06.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen