Beschlussvorlage - 0312/2017
Grunddaten
- Betreff:
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Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters bzw. einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sowie für die ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beteiligt:
- HVG GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.06.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.07.2017
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Beschlussvorschlag
I) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn / Frau _____________________ als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sowie in die ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG am 10.07.2017 zu entsenden.
II) Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des unter 1. bestellten Vertreters/der unter 1. bestellten Vertreterin bestellt der Rat Herrn / Frau __________________ als stimmberechtigten Vertreter / stimmberechtigte Vertreterin für die unter 1. genannten Gremien.
III) Er/Sie wird vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0372/2017, die im nicht-öffentlichen Teil behandelt wird, beauftragt, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH
- den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 in der vorgelegten Form festzustellen und dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung zuzustimmen,
- den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 in der vorgelegten Form zu billigen,
- der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen,
- dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen,
- als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 die
BKP Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH und Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zu wählen.
IV) Er/Sie wird beauftragt, in der ordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG
- den vom Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG festgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 in der vorgelegten Form mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrates zur Kenntnis zu nehmen,
- dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen,
- dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen,
- als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 die
BKP Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH und Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zu wählen.
V) Der Rat der Stadt Hagen erteilt seine Zustimmung zur Stimmabgabe der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH nach Maßgabe der jeweiligen Beschlussvorschläge der Aufsichtsräte in der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG und den Gesellschafterversammlungen der HAGENBAD GmbH, Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH, der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH, der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH, der BSH Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH sowie der HEB-GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb.
VI) Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses rechtlich notwendig oder sachgerecht sind.
Sachverhalt
Begründung
Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG), an der die Stadt Hagen mit 100 % beteiligt ist, hält am 10.07.2017 im Verwaltungsgebäude der Hagener Straßenbahn AG, Raum Berlin, Am Pfannenofen 5, 58097 Hagen, ihre ordentliche Gesellschafterversammlung ab.
Am gleichen Tag hält auch die Hagener Straßenbahn AG (HST), an der die Stadt Hagen mit 8,333 % unmittelbar und mit 91,667 % mittelbar über die HVG beteiligt ist, ihre ordentliche Hauptversammlung ab.
Für diese Versammlungen ist ein/e stimmberechtige/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu bestellen, der/die nicht Mitglied der Aufsichtsräte der Gesellschaften sein darf, da die Gesellschafterversammlung bzw. die Hauptversammlung auch über die Entlastung der Aufsichtsräte entscheidet.
Zu der Gesellschafterversammlung der HAGENBAD GmbH wird durch den Rat der Stadt Hagen kein/e Vertreter/in entsandt, da die HVG Alleingesellschafterin ist. Des Weiteren wird zu den Gesellschafterversammlung der Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH sowie der HEB-GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb durch den Rat der Stadt Hagen kein/e Vertreter/in entsandt, da die HVG Mehrheitsgesellschafterin ist.
Der Rat der Stadt Hagen soll seine Zustimmung zur Stimmabgabe der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH nach Maßgabe der jeweiligen Beschlussvorschläge der Aufsichtsräte in der Hauptversammlung und den Gesellschafterversammlungen der HAGENBAD GmbH, Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH, der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH, der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH, der BSH Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH sowie der HEB-GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb erteilen.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen der Aufsichtsräte zuzustimmen.
Der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrates der Hagener Straßenbahn AG werden von der Hauptversammlung nur zur Kenntnis genommen. Beschlüsse zu diesem Punkt der Tagesordnung sind durch die Hauptversammlung nicht zu fassen. Da der Jahresverlust vor Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 3 des Beherrschungs- und Ergebnisabführungs-vertrages vom 27. Juni 1997 von der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH abgedeckt worden ist und das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2016 demnach ausgeglichen ist, ist ein Beschluss zur Ergebnisverwendung nicht zu fassen.
Die Details zu den Jahresabschlüssen 2016 können der Vorlage DS 0372/2017 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.
Für die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sowie für die letzte ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG am 04.07.2016 wurde Frau Ramona Timm-Bergs als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen bestellt.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
