Beschlussvorlage - 0054/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für die verbleibende Dauer der Wahlperiode in der Nachfolge von Herrn Andreas Kroll Herrn/Frau _____________ als sachkundiges Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Sparkasse HagenHerdecke zu wählen.
  2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt ferner, als Vertreter/Vertreterin für das sachkundige Mitglied Frau Barbara Hanning Herrn/Frau ________________ für die verbleibende Dauer der Wahlperiode in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Sparkasse HagenHerdecke zu wählen.
  3. Darüber hinaus weist der Rat der Stadt Hagen die in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter und Vertreterinnen an, bei der Nachwahl eines durch den Rat der Stadt Herdecke benannten sachkundigen Mitgliedes für die Verwaltungsrat der Sparkasse HagenHerdecke für die vom Rat der Stadt Herdecke benannten Person zu stimmen.
  4. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlich oder sachgerecht sind.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

Zu 1.: Die Verbandsversammlung ist ein Organ des Zweckverbandes der Sparkasse HagenHerdecke. Die Verbandsversammlung besteht aus 35 Vertretern der Verbandsmitglieder Stadt Hagen und Stadt Herdecke. Davon entsendet die Stadt Hagen 27 Vertreter.

 

Das vom Rat der Stadt Hagen in die Verbandsversammlung gewählte sachkundige Mitglied Herr Andreas Kroll ist zurück getreten. Der Rat der Stadt Hagen muss für den Rest der Wahlperiode einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin wählen. Der Verbandsversammlung dürfen nicht angehören:

 

a) Dienstkräfte der Sparkasse,

b) Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertreterversammlung, Treuhänder, Leiter, Beamte, Angestellte, Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere Finanzdienstleistungen erbringen, oder die für Verbände dieser Unternehmen tätig sind oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Trägerschaft beteiligt ist, sowie deren Tochterunternehmen und der mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Verbundstehenden Unternehmen.

c) Beschäftigte der Steuerbehörden, der Deutschen Postbank AG, der Deutschen Post AG.

d) Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien.

e) Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren rechtshängig oder eine Strafe verhängt worden ist, soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder die als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwickelt waren oder noch sind.

 

Zu 2.: Bei der Wahl der Vertreter des Verbandsmitgliedes Stadt Hagen in der Sitzung des Rates der Stadt Hagen am 30.06.2016 war kein Stellvertreter/keine Stellvertreterin für Frau Barbara Hanning gewählt worden (vgl. Beschluss zu DS 0460/2016). Die Wahl einer Stellvertretung ist allerdings pflichtig. Diesem Erfordernis wird mit dem Beschluss zu 2. Rechnung getragen.

 

Zu 3. Ebenfalls in seiner Sitzung am 30.06.2016 hat der Rat der Stadt Hagen die Vertreter für den Verwaltungsrat der Sparkasse HagenHerdecke bestellt (vgl. Beschluss zu DS 0641/2016). Von den seitens der Stadt Herdecke benannten Vertretern ist eine Stelle zwischenzeitlich vakant geworden. Nach den vertraglichen Regelungen zwischen den Städten Hagen und Herdecke müssen die Vertreter der Stadt Hagen in der Zweckverbandsversammlung dem Wahlvorschlag der Stadt Herdecke für die Herdecker Vertreter im Verwaltungsrat zustimmen (und umgekehrt). Dementsprechend werden die Vertreter der Stadt Hagen wie im Beschlussvorschlag zu 3. beauftragt.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

22.06.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für die verbleibende Dauer der Wahlperiode in der Nachfolge von Herrn Andreas Kroll den bisherigen Vertreter von Herrn Dr. Friedrich-Wilhelm Geiersbach, Herrn Kevin Niedergriese, als sachkundiges Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Sparkasse HagenHerdecke zu wählen.
  2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt ferner, als Vertreterin für das sachkundige Mitglied Herrn Dr. Friedrich-Wilhelm Geiersbach Frau Nadine Brandstätter für die verbleibende Dauer der Wahlperiode in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Sparkasse HagenHerdecke zu wählen
  3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt ferner, als Vertreterin für das sachkundige Mitglied Frau Barbara Hanning Frau Elke Hentschel für die verbleibende Dauer der Wahlperiode in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Sparkasse HagenHerdecke zu wählen.
  4. Darüber hinaus weist der Rat der Stadt Hagen die in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter und Vertreterinnen an, bei der Nachwahl eines durch den Rat der Stadt Herdecke benannten sachkundigen Mitgliedes für die Verwaltungsrat der Sparkasse HagenHerdecke für die vom Rat der Stadt Herdecke benannten Person zu stimmen.
  5. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlich oder sachgerecht sind.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

6

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

20

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

06.07.2017 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für die verbleibende Dauer der Wahlperiode in der Nachfolge von Herrn Andreas Kroll den bisherigen Vertreter von Herrn Dr. Friedrich-Wilhelm Geiersbach, Herrn Kevin Niedergriese, als sachkundiges Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Sparkasse HagenHerdecke zu wählen.
  2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt ferner, als Vertreterin für das sachkundige Mitglied Herrn Dr. Friedrich-Wilhelm Geiersbach Frau Nadine Brandstätterr die verbleibende Dauer der Wahlperiode in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Sparkasse HagenHerdecke zu wählen
  3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt ferner, als Vertreterin für das sachkundige Mitglied Frau Barbara Hanning Frau Elke Hentschelr die verbleibende Dauer der Wahlperiode in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Sparkasse HagenHerdecke zu wählen.
  4. Darüber hinaus weist der Rat der Stadt Hagen die in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter und Vertreterinnen an, bei der Nachwahl eines durch den Rat der Stadt Herdecke benannten sachkundigen Mitgliedes für den Verwaltungsrat der Sparkasse HagenHerdecke für die vom Rat der Stadt Herdecke benannten Person zu stimmen.
  5. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlich oder sachgerecht sind.

 

Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen