Beschlussvorlage - 0517/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilnahme am Bundesprogramm „Kita- Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ wie in der Vorlage dargestellt. .

Reduzieren

Sachverhalt

 

Kurzfassung

Der Bund stellt am Förderprogramm teilnehmenden Kommunen von 2017 bis 2020 jährlich maximal 150.000 € zur Verfügung. Von den Kommunen wird ein Eigenanteil von 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefordert. Dieser wird durch den anteiligen Einsatz der Koordinatorin der Familienbegleitung abgedeckt.

Dadurch entstehen der Stadt Hagen für die Teilnahme an dem Förderprogramm keine zusätzlichen Kosten.

 

 

 

Begründung

 

Der Bund forderte die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf, sich am  Bundesprogrammes  „Kita- Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ zu beteiligen. Er stellt dafür pro teilnehmender Kommune von 2017 bis 2020 max. 150.000 € pro Jahr zur Verfügung.

Die Zielgruppe dieses Bundesprogrammes sind Familien mit mindestens einem Kind unter 6 Jahren mit Zuwanderungshintergrund oder in vergleichbaren Lebenslagen, deren Kinder bisher nicht in geeignete Bildungsangebote integriert sind.

Die Stadt Hagen hat sich am Interessenbekundungsverfahren beteiligt und wurde bereits aufgefordert, einen Antrag zu stellen und ein passendes Konzept einzureichen.

Das Programm bietet drei Fördermöglichkeiten:

  1. Koordinierungs- und Netzwerkstelle

Beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss eine Stelle eingerichtet werden mit dem Ziel, die Koordinierung und Vernetzung der Angebote sicherzustellen.

Die Höhe des Zuschusses für die Einrichtung der Koordinierungs- und Netzwerkstelle orientiert sich an den Ausgaben für maximal eine halbe Personalstelle sowie stellenbezogenen Sachausgaben und Gemeinkosten bis zu 28.000 € pro Jahr.

 

  1. Fachkräfte für den Kita-Einstieg

Mit zusätzlichem, qualifiziertem Personal sollen die Angebote – orientiert am örtlichen Bedarf und an vorhandenen Strukturen und Ressourcen – umgesetzt werden. Für NRW besteht die Bedingung, dass diese Fachkräfte eng mit den vor Ort tätigen Familienzentren zusammenarbeiten.

Die Höhe des Zuschusses für die Fachkraftstellen orientiert sich an den Ausgaben für bis zu vier halbe Personalstellen sowie stellenbezogene Sachausgaben und Gemeinkosten bis zu 92.000 € pro Jahr.

  1. Projektmittel

Über die Projektmittel kann die Umsetzung von Angeboten unterstützt werden.

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich hierfür an einem Betrag bis zu 30.000 € pro Jahr.

 

Eine Verschiebung innerhalb der Förderbereiche ist nach Absprache mit der Servicestelle des Bundes möglich.

 

 

 

 

Das Hagener Konzept

Die Stadt Hagen hat sich um die Aufnahme in das Förderprogramm beworben, da nach Hagen eine große Zuwanderung besonders aus Osteuropa erfolgt ist und sich dieser Personenkreis nur schlecht in das deutsche Bildungssystem integrieren lässt. Oft führen Sprachprobleme sowie unterschiedliche traditionelle Vorstellungen von Familie und Kindererziehung dazu, dass Eltern aus diesem Kulturkreis ihre Kinder nicht in Kitas oder zu Projekten anmelden bzw. deren Besuch unregelmäßig ist oder abgebrochen wird. Zusätzlich verhindert das Misstrauen gegen öffentliche Behörden z.B. auch gegen Kitas, dass sie Unterstützung annehmen.

Es ist geplant, den Familien den Einstieg in das deutsche Bildungssystem durch Unterstützungsmaßnahmen zu erleichtern. Dazu soll das System der Familien-begleitung genutzt werden. Anhand der Sozialraumdaten wurden die fünf am meisten belasteten Sozialräume ermittelt, in denen eine zusätzliche Familien-begleitung aufgrund der starken Zuwanderung erforderlich ist. Diese sind: Stadtmitte, Altenhagen, Wehringhausen, Haspe und Eilpe.

Die Integration in das deutsche Bildungssystem war bisher keine Kernaufgabe der Familienbegleitung und soll von den neuen Fachkräften als zusätzlicher Aufgabenbereich übernommen werden.

Am 03.05.2017 fand ein Gespräch mit den Anstellungsträgern der Familienbegleitung der fünf genannten Stadtteile statt, die sich bereit erklärten, das Konzept mitzutragen.

Nachfolgend wird das Hagener Konzept dargestellt:

  1. Koordinierungs- und Netzwerkstelle

In Hagen sollen die bestehenden Strukturen der Koordinierung der Netzwerke und Familienbegleitung genutzt und weiterentwickelt werden. Deshalb wird das Bundesprogramm an den Planungsstab/Koordinierungsstelle Kinderschutz und Frühe Hilfen angegliedert.

Die Stadt Hagen hat sich mit einem Stellenanteil von 19,5 Wochenstunden für die Koordinierungs- und Netzwerkstelle beworben.

Insgesamt 10 Stunden davon werden über die Bundesmittel Kita-Einstieg refinanziert, die übrigen 9,5 Stunden werden als Eigenmittel in das Projekt eingebracht.

 

 

 

  1. Fachkraft für den Kita-Einstieg

Wie bereits oben erläutert, ist geplant, kein neues Angebot zu initiieren, sondern das System der Familienbegleitung zu nutzen. Dazu werden die Stundenanteile der Familienbegleitung in den fünf Sozialräumen aufgestockt. Die Fachkräfte sollen eng mit den dort ansässigen Familienzentren zusammenarbeiten. Die bisherigen Anstellungsträger der Familienbegleitung übernehmen, durch Aufstockung der Stundenanteile des bisherigen Personals bzw. durch Neueinstellungen diese Zusatzaufgabe.

 

  1. Projektmittel

Die Koordinierungsstelle sowie die Fachkräfte für den Kita-Einstieg sollen zusätzlich durch den Einsatz projektbezogener Personal- und Sachmittel unterstützt werden. Dazu gehören z. B. Materialien und Honorare für die Umsetzung und Gestaltung der Angebote, wie etwa Sprachmittler, Coaching und Qualifizierung.

Für das Jahr 2017 sind bereits Schulungen für die Familienbegleitung geplant.

 

Finanzen

Mit Einsatz der 9,5 Personalstunden und den Kosten für die bereits vorhandenen Arbeitsplätze wird der Eigenanteil der Kommune mehr als gefordert abgedeckt. Dadurch entstehen der Kommune für die Teilnahme am Förderprojekt keine weiteren Kosten. Der in den finanziellen Auswirkungen dargestellte negative Eigenanteil dient der Refinanzierung des bereits vorhandenen und für diesen Zweck eingesetzten Personalaufwands.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

3630

Bezeichnung:

Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien

Produkt:

1.36.30.08

Bezeichnung:

Kinderschutz

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

2018

2019

2020

Ertrag (-)

414000

87.500,00 €

150.000,00

150.000,00

150.000,00

Aufwand (+)

531800

76.626,24

131.359,26

131.359,26

131.359,26

Eigenanteil

 

-10.873,76

-18.640,74

-18.640,74

-18.640,74

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

x

Finanzierung kann ergebnisneutral gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Margarita Kaufmann

In Vertretung für den ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

21.06.2017 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.06.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.07.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen