Beschlussvorlage - 0517/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Bundesprogramm "Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Alexandra Hümmerich
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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21.06.2017
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.06.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.07.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Bund stellt am Förderprogramm teilnehmenden Kommunen von 2017 bis 2020 jährlich maximal 150.000 € zur Verfügung. Von den Kommunen wird ein Eigenanteil von 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefordert. Dieser wird durch den anteiligen Einsatz der Koordinatorin der Familienbegleitung abgedeckt.
Dadurch entstehen der Stadt Hagen für die Teilnahme an dem Förderprogramm keine zusätzlichen Kosten.
Begründung
Der Bund forderte die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf, sich am Bundesprogrammes „Kita- Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ zu beteiligen. Er stellt dafür pro teilnehmender Kommune von 2017 bis 2020 max. 150.000 € pro Jahr zur Verfügung.
Die Zielgruppe dieses Bundesprogrammes sind Familien mit mindestens einem Kind unter 6 Jahren mit Zuwanderungshintergrund oder in vergleichbaren Lebenslagen, deren Kinder bisher nicht in geeignete Bildungsangebote integriert sind.
Die Stadt Hagen hat sich am Interessenbekundungsverfahren beteiligt und wurde bereits aufgefordert, einen Antrag zu stellen und ein passendes Konzept einzureichen.
Das Programm bietet drei Fördermöglichkeiten:
- Koordinierungs- und Netzwerkstelle
Beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss eine Stelle eingerichtet werden mit dem Ziel, die Koordinierung und Vernetzung der Angebote sicherzustellen.
Die Höhe des Zuschusses für die Einrichtung der Koordinierungs- und Netzwerkstelle orientiert sich an den Ausgaben für maximal eine halbe Personalstelle sowie stellenbezogenen Sachausgaben und Gemeinkosten bis zu 28.000 € pro Jahr.
- Fachkräfte für den Kita-Einstieg
Mit zusätzlichem, qualifiziertem Personal sollen die Angebote – orientiert am örtlichen Bedarf und an vorhandenen Strukturen und Ressourcen – umgesetzt werden. Für NRW besteht die Bedingung, dass diese Fachkräfte eng mit den vor Ort tätigen Familienzentren zusammenarbeiten.
Die Höhe des Zuschusses für die Fachkraftstellen orientiert sich an den Ausgaben für bis zu vier halbe Personalstellen sowie stellenbezogene Sachausgaben und Gemeinkosten bis zu 92.000 € pro Jahr.
- Projektmittel
Über die Projektmittel kann die Umsetzung von Angeboten unterstützt werden.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich hierfür an einem Betrag bis zu 30.000 € pro Jahr.
Eine Verschiebung innerhalb der Förderbereiche ist nach Absprache mit der Servicestelle des Bundes möglich.
Das Hagener Konzept
Die Stadt Hagen hat sich um die Aufnahme in das Förderprogramm beworben, da nach Hagen eine große Zuwanderung besonders aus Osteuropa erfolgt ist und sich dieser Personenkreis nur schlecht in das deutsche Bildungssystem integrieren lässt. Oft führen Sprachprobleme sowie unterschiedliche traditionelle Vorstellungen von Familie und Kindererziehung dazu, dass Eltern aus diesem Kulturkreis ihre Kinder nicht in Kitas oder zu Projekten anmelden bzw. deren Besuch unregelmäßig ist oder abgebrochen wird. Zusätzlich verhindert das Misstrauen gegen öffentliche Behörden z.B. auch gegen Kitas, dass sie Unterstützung annehmen.
Es ist geplant, den Familien den Einstieg in das deutsche Bildungssystem durch Unterstützungsmaßnahmen zu erleichtern. Dazu soll das System der Familien-begleitung genutzt werden. Anhand der Sozialraumdaten wurden die fünf am meisten belasteten Sozialräume ermittelt, in denen eine zusätzliche Familien-begleitung aufgrund der starken Zuwanderung erforderlich ist. Diese sind: Stadtmitte, Altenhagen, Wehringhausen, Haspe und Eilpe.
Die Integration in das deutsche Bildungssystem war bisher keine Kernaufgabe der Familienbegleitung und soll von den neuen Fachkräften als zusätzlicher Aufgabenbereich übernommen werden.
Am 03.05.2017 fand ein Gespräch mit den Anstellungsträgern der Familienbegleitung der fünf genannten Stadtteile statt, die sich bereit erklärten, das Konzept mitzutragen.
Nachfolgend wird das Hagener Konzept dargestellt:
- Koordinierungs- und Netzwerkstelle
In Hagen sollen die bestehenden Strukturen der Koordinierung der Netzwerke und Familienbegleitung genutzt und weiterentwickelt werden. Deshalb wird das Bundesprogramm an den Planungsstab/Koordinierungsstelle Kinderschutz und Frühe Hilfen angegliedert.
Die Stadt Hagen hat sich mit einem Stellenanteil von 19,5 Wochenstunden für die Koordinierungs- und Netzwerkstelle beworben.
Insgesamt 10 Stunden davon werden über die Bundesmittel Kita-Einstieg refinanziert, die übrigen 9,5 Stunden werden als Eigenmittel in das Projekt eingebracht.
- Fachkraft für den Kita-Einstieg
Wie bereits oben erläutert, ist geplant, kein neues Angebot zu initiieren, sondern das System der Familienbegleitung zu nutzen. Dazu werden die Stundenanteile der Familienbegleitung in den fünf Sozialräumen aufgestockt. Die Fachkräfte sollen eng mit den dort ansässigen Familienzentren zusammenarbeiten. Die bisherigen Anstellungsträger der Familienbegleitung übernehmen, durch Aufstockung der Stundenanteile des bisherigen Personals bzw. durch Neueinstellungen diese Zusatzaufgabe.
- Projektmittel
Die Koordinierungsstelle sowie die Fachkräfte für den Kita-Einstieg sollen zusätzlich durch den Einsatz projektbezogener Personal- und Sachmittel unterstützt werden. Dazu gehören z. B. Materialien und Honorare für die Umsetzung und Gestaltung der Angebote, wie etwa Sprachmittler, Coaching und Qualifizierung.
Für das Jahr 2017 sind bereits Schulungen für die Familienbegleitung geplant.
Finanzen
Mit Einsatz der 9,5 Personalstunden und den Kosten für die bereits vorhandenen Arbeitsplätze wird der Eigenanteil der Kommune mehr als gefordert abgedeckt. Dadurch entstehen der Kommune für die Teilnahme am Förderprojekt keine weiteren Kosten. Der in den finanziellen Auswirkungen dargestellte negative Eigenanteil dient der Refinanzierung des bereits vorhandenen und für diesen Zweck eingesetzten Personalaufwands.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 3630 | Bezeichnung: | Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien |
Produkt: | 1.36.30.08 | Bezeichnung: | Kinderschutz |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | 2018 | 2019 | 2020 |
Ertrag (-) | 414000 | 87.500,00 € | 150.000,00 € | 150.000,00 € | 150.000,00 € |
Aufwand (+) | 531800 | 76.626,24 € | 131.359,26 € | 131.359,26 € | 131.359,26 € |
Eigenanteil |
| -10.873,76 € | -18.640,74 € | -18.640,74 € | -18.640,74 € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
x | Finanzierung kann ergebnisneutral gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Margarita Kaufmann In Vertretung für den ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer |
