Beschlussvorlage - 0435/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erneuerung des Randweges von Ahrstraße bis Am Sportpark wird zugestimmt.

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Der Randweg ist in dem Abschnitt von Ahrstraße bis Am Sportpark in einem straßenbautechnisch sehr schlechten Zustand und soll daher grundlegend erneuert werden. Ebenso ist die vorhandene Beleuchtung veraltet und muss ersetzt werden.

 

Die Länge der Ausbaustrecke zwischen der Straße „Am Sportpark“ und der Ahrstraße beträgt ca. 820 m.

Wegen der geringen zur Verfügung stehenden Breite kann bei einer gewählten Fahrbahnbreite von 5,00 m nur einseitig (südlich) ein Gehweg geplant werden, der eine wechselnde Breite von nur ca. 1,00 m zeigt. Auf der Nordseite wird nur ein sogenannter Schrammbord zur Freihaltung des Lichtraumprofils entstehen.

Um ein Vorbeifahren größerer Fahrzeuge (z. B Möbellieferung…) zu ermöglichen, wird der Bordstein des Gehweges als Tiefbordstein mit ca. 2 cm Auftrittshöhe ausgebildet.

 

Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise ausgeführt. Gemäß Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) erfolgt der Ausbau nach der Belastungsklasse 0,3. Das bedeutet einen Aufbau von 4 cm Asphaltdeckschicht und 10 cm Asphalttragschicht. Die Stärke des Gesamtaufbaus beträgt 60 cm.

 

Da der Gehweg zur teilweisen Überfahrung ausgelegt wird und wegen der nicht konstanten Breiten soll der Gehweg gepflastert werden. Hier kommt das „Standardrechteckpflaster“ mit den Abmessungen 10/20/8 in grauer Farbe zur Ausführung.

 

Der oben beschriebene Ausbaustandard erfüllt die technischen Mindestanforderungen.

Wegen des knappen Raumangebotes sind auch keine Begrünungsmaßnahmen geplant.

 

Da keine gesonderten Parkmöglichkeiten ausgewiesen werden sollen, ist das Parken dort erlaubt, wo keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer erfolgt.

 

Verkehrsrechtlich bleibt die Ausweisung als „Zone 30“ bestehen.

 

Der vorhandene Mischwasserkanal ist ebenfalls erneuerungsbedürftig und soll im Zuge der Straßenbaumaßnahme neu hergestellt werden.

 

Durch die komplette Straßen- und Kanalbaumaßnahme wird eine Beitragspflicht nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hagen ausgelöst.

 

 

 

 

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen bei ca. 1.038.000,00 €.

 

Hiervon entfallen auf die Fahrbahn ca. 759.900,00 €, die sich aufteilen in:

376.300,00 € beitragsfähiger Aufwand Fahrbahn, da aufgrund der nur einseitigen  Bebaubarkeit lediglich 2/3 der Baukosten in Höhe von 716.000,00 € in Ansatz gebracht werden können.

238.700,00 € nicht beitragsfähiger Aufwand Fahrbahn

101.000,00 € Kosten WBH für Fahrbahnwiederherstellung im Zuge des Kanalbaus

43.900,00 € Personalkosten WBH für Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung.

Die geschätzten Kosten für den Gehweg liegen bei 169.800,00 €, die sich aufteilen in:

160.000,00 € beitragsfähiger Aufwand Gehweg

9.800,00 € Personalkosten WBH für Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung.

Die Kosten für die Beleuchtung liegen bei 108.300,00 €, die sich aufteilen in:

102.000,00 € beitragsfähiger Aufwand Beleuchtung

6.300,00 € Personalkosten WBH für Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung.

 

Von den Gesamtkosten des Mischwasserkanals in Höhe von ca. 934.000,00 € entfallen 28% = 261.500,00 € auf die Straßenoberflächenentwässerung, die bei der Beitragsabrechnung zu berücksichtigen sind. Diese Kosten trägt der WBH, der den Mischwasserkanal auch in seinem Vermögen aktiviert.

 

Nach § 4 Abs. 3, Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung beträgt der Anliegeranteil für die Fahrbahn 60% von 376.300,00 € = 225.780,00 €, für den Gehweg 70% von 160.000,00 € = 112.000,00 €, für die Beleuchtung 60% von 102.000,00 € = 61.200,00 € und für die Straßenentwässerung 60% von 261.500,00 € = 156.900,00 €.

 

Die Anliegeranteile betragen insgesamt 555.880,00 €. Bei 17.668 qm erschlossener Grundstücksflächen ergibt sich ein Beitrag von aufgerundet ca. 32,00 €/qm.

 

Die geplante Ausbaumaßnahme wird den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke in einer Informationsveranstaltung am 22.05.2017 vorgestellt.

 

Der Beitragsanteil der Straßenentwässerung in Höhe von ca. 156.900,00 € wird von der Stadt Hagen erhoben und an den Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) weitergeleitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Produkt:

1.54.10.02

Bezeichnung:

Unterhaltung Gemeindestraßen

Kostenstelle:

56200

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

 

 

Kostenart

2017

2018

2019

2020

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

547100

 

236.967 €

 

 

Eigenanteil

 

 

236.967

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist bei der Haushaltsplanung 2018/2019 einzuplanen.

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5.000210

Bezeichnung:

Straßenerneuerung Randweg

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2017

2018

2019

Einzahlung(-)

688200

-555.880,00 €

 

 

-555.880,00

Einzahlung(-)

685100

-101.000,00 €

 

-101.000,00 €

 

Auszahlung (+)

785200

1.038.000,00 €

200.000,00

838.000,00

 

Auszahlung (+)

781500

156.900,00 €

 

 

156.900,00 €

Eigenanteil

 

538.020,00 €

200.000,00

737.000,00

-398.980,00

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung der Straße Randweg auf einer Länge von 820 m führt zunächst zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des im Anlagenbestand bilanzierten Restbuchwertes in Höhe von 236.967 € (Stichtag 31.12.2018). Ebenso wird die Beleuchtungsanlage ersetzt. Die vorhandene Beleuchtung ist bereits vollständig abgeschrieben.

Die im Zuge der Erneuerung anfallenden Ausgaben in Gesamthöhe von 1.038.000,00 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Hierbei entfallen 929.700,00 € auf die Straße (Fahrbahn 759.900,00 € + Gehweg 169.800,00 €) und 108.300,00 € auf die Beleuchtungsanlage.

Unter Berücksichtigung der für die Aktivierung zugrunde zu legenden Nutzungsdauern ergibt sich für die Straße ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 16.904,00 € (929.700,00 €/55 Jahre) und für die Beleuchtungsanlage von 4.332,00 € (108.300,00 €/25 Jahre).

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da es sich bei der Erneuerung um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind voraussichtlich Beitragseinnahmen in Höhe von 555.880,00 € zu passivieren. Hiervon entfallen 337.780,00 € auf die Fahrbahn und den Gehweg, sowie 218.100,00 € auf die Beleuchtungsanlage und die Straßenoberflächenentwässerung. Der Beitragsanteil für die Oberflächenentwässerung in Höhe von 156.900,00 € wird an den WBH, der auch die Kanalbaukosten trägt, weitergeleitet.

Die bei der Stadt Hagen zu bilanzierende Beitragssumme reduziert sich somit auf einen Betrag von 398.980,00 €.

Aufgrund der vom WBH in diesem Zusammenhang vorgenommenen Erneuerung des Mischwasserkanals erfolgt eine Kostenbeteiligung des WBH an der Wiederherstellung der Straße. Die Beteiligung des WBH in Höhe von 101.000,00 € ist ebenfalls als Sonderposten für die Fahrbahnerneuerung zu passivieren.

Somit ergibt sich ein zu passivierender Gesamtsonderpostenbetrag in Höhe von 499.980,00 € (Beiträge gesamt 555.880,00 € - Beitragsanteil WBH 156.900,00 € + Beteiligung WBH 101.000,00 €). Die Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zu den Abschreibungen auf der Aktivseite und führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von gesamt  10.426 € (Fahrbahn 225.780,00 € + Gehweg 112.000,00 € + Anteil WBH 101.000,00 €/55 Jahre = 7.978,00 €, Beleuchtung 61.200,00 €/25 Jahre = 2.448,00 €)

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

8.071,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

15.570,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

21.236,00 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

44.877,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-10.426,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

34.451,00 €

 

 

 

gez.

 

Thomas Grothe

Beigeordneter VB5

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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27.06.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen