Berichtsvorlage - 0474/2017
Grunddaten
- Betreff:
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Stellungnahme zu Fragestellungen aus der Sitzung des HFA am 04.05.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Bianca Martinez
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.05.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.05.2017 wurden bei der Beratung des Tagesordnungspunktes I.2.1. - Bericht zur Haushaltslage - einige Fragestellungen zu Konsolidierungsmaßnahmen Im Bereich der Personalaufwendungen aufgeworfen. Ein schriftlicher Bericht des Fachbereichs Personal und Organisation (11) wurde für die Ratssitzung am 18.05.2017 zugesagt.
Begründung
Im Einzelnen wird wie folgt Stellung genommen:
Mehrfachbeschäftigungen von Musikschullehrern:
Konkret wird aktuell der Abbau von drei sog. „Mehrfachbeschäftigungen“ betrachtet. Eine Kündigung dieser Beschäftigungsverhältnisse ist aus arbeitsrechtlichen Gründen jedoch nicht möglich. Die Betroffenen werden aber bis 2019 altersbedingt aus dem Dienst der Stadt Hagen ausscheiden, so dass die Maßnahme spätestens 2019 realisiert werden kann.
Zusammenlegung von Führerschein- und Kfz-Stelle:
Bisher konnte die Maßnahme aus verschiedensten Gründen nicht umgesetzt werden. Seitens des zuständigen Fachbereichs Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen (32) wird kein Einspareffekt gesehen. Inwieweit sich dennoch Synergieeffekte ergeben können, wird derzeit durch den FB 11, auch unter Zuhilfenahme interkommunaler Vergleiche, ermittelt. Der FB 32 und der FB 11 stehen weiterhin in einem regelmäßigen Austausch. Eine abschließende Bewertung erfolgt in Kürze.
Zusätzliche Bauleitplaner:
Die Reduzierung der Stellen (von zwei Stellen auf eine Stelle) für die „Umplanung städtischer Grundstücke“ erfolgte, nachdem der Fachbereich Finanzen und Controlling (20) die haushaltswirksame Refinanzierung der gesamten Maßnahme überprüft und bewertet hat. Eine „komplette“ Refinanzierung der Maßnahme kann danach unter Berücksichtigung der strukturellen Personalkosten nur mit einer zusätzlich vorgehaltenen Stelle sichergestellt werden.
