Beschlussvorlage - 0436/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss stimmt der Finanzierung des erforderlichen mobilen Parkettbodens für die Basketball Hagen GmbH & Co KGaA in Höhe von 30.000,00 € aus Mitteln der Sportpauschale zu.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Phoenix Hagen wird nach der Planinsolvenz im Jahr 2016 voraussichtlich ab der Saison 2017/2018 wieder am Spielbetrieb in der 2. Bundesliga Pro A teilnehmen. Der alte Hallenboden, der ebenfalls von Phoenix Hagen beschafft wurde ist erheblich abgenutzt und kann teilweise auch nicht mehr repariert werden, eine Ersatzbeschaffung ist erforderlich.

 

Begründung

 

Auflage der BBL ist ein bestimmter Hallenboden für den Spielbetrieb in den Basketball-Bundesligen. In der Spielstätte Enervie-Arena ist ein solcher Parkettboden nicht verlegt. Daher muss für den Spielbetrieb immer ein mobiler Boden verlegt werden. Durch das häufige Auf- und Abbauen hat der in 2010 bereits gebraucht gekaufte Bodenbelag erhebliche Abnutzungen und Beschädigungen erlitten, die teilweise nicht reparabel sind. Phoenix Hagen bittet mit Antrag vom 14.03.2017 um Übernahme der Kosten für einen neu zu beschaffenden Parkettboden in Höhe von 75.000,00 €.

 

Im Rahmen der Förderung von Investitionsmaßnahmen für vereinseigene Sportanlagen, die aus der Sportpauschale finanziert werden, können nach den geltenden Richtlinien maximal 30.000,00 € pro Einzelmaßnahme gefördert werden. Die Fördermittel, die 75.000,00 p.a. betragen, sind für 2017 wegen Fortschreibung einiger Maßnahmen aus den Vorjahren, die bisher nur anteilig ausgezahlt wurden, bereits in Höhe von 57.522,43 € vergeben, ein weiterer Antrag eines Vereins (17.998,33 €) liegt bereits vor.

Lt. Verwendungstabelle für die Sportpauschale stehen für das Haushaltsjahr 2017 noch Mittel in Höhe von ca. 439.000 € zur Verfügung. Die Finanzierung des Investitionskostenzuschusses in Höhe von 30.000 EURO ist somit für den lfd. Haushalt gesichert.

 

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Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

Konsumtive und investive Maßnahmen

 

Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

4240

Bezeichnung:

Sportstätten und Bäder

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

64240

Bezeichnung:

BuG Sportstätten und Bäder

 

 

Kostenart

2017

2018

2019

2020

Ertrag (-)

416940

-3.000

Aufwand (+)

548500

3.000

Eigenanteil

 

0,00

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

4240

Bezeichnung:

Sportstätten und Bäder

Finanzstelle:

5.000240.740

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen an Vereine

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2017

2018

2019

2020

Einzahlung(-)

681150

-30.000 €

-30.000

Auszahlung (+)

785100

30.000 €

30.000

Eigenanteil

 

0 €

0

 

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die anteilige Finanzierung eines neuen Spielbodens an die Basketball Hagen GmbH & Co. KGaA in Höhe von insgesamt 30.000 € stellen einen Investitionskostenzuschuss gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO dar, der als Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren ist.

Dieser ist über eine Zweckbindungsdauer von 10 Jahren abzugrenzen, da es sich bei der durchzuführenden Investitionen um einen beweglichen Vermögensgegenstand handelt, der analog der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten aus der Sportpauschale förderfähig ist.

Die jährlichen Abgrenzungen betragen 3.000 € und führen zu Aufwendungen in der Ergebnisrechnung.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da die Finanzierung aus der Sportpauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender Passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen.

Die Auflösung des Passiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen auf der Aktivseite (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und führt in gleicher Höhe (3.000 €) zu Erträgen in der Ergebnisrechnung.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

3.000,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

3.000,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

3.000,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.05.2017 - Sport- und Freizeitausschuss