Beschlussvorlage - 0436/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Basketball Hagen GmbH & Co. KGaA über die Finanzierung eines neuen Spielbodens in Höhe von 75.000 € aus der Sportpauschale
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Jessica Röhr
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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17.05.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
Phoenix Hagen wird nach der Planinsolvenz im Jahr 2016 voraussichtlich ab der Saison 2017/2018 wieder am Spielbetrieb in der 2. Bundesliga Pro A teilnehmen. Der alte Hallenboden, der ebenfalls von Phoenix Hagen beschafft wurde ist erheblich abgenutzt und kann teilweise auch nicht mehr repariert werden, eine Ersatzbeschaffung ist erforderlich.
Begründung
Auflage der BBL ist ein bestimmter Hallenboden für den Spielbetrieb in den Basketball-Bundesligen. In der Spielstätte Enervie-Arena ist ein solcher Parkettboden nicht verlegt. Daher muss für den Spielbetrieb immer ein mobiler Boden verlegt werden. Durch das häufige Auf- und Abbauen hat der in 2010 bereits gebraucht gekaufte Bodenbelag erhebliche Abnutzungen und Beschädigungen erlitten, die teilweise nicht reparabel sind. Phoenix Hagen bittet mit Antrag vom 14.03.2017 um Übernahme der Kosten für einen neu zu beschaffenden Parkettboden in Höhe von 75.000,00 €.
Im Rahmen der Förderung von Investitionsmaßnahmen für vereinseigene Sportanlagen, die aus der Sportpauschale finanziert werden, können nach den geltenden Richtlinien maximal 30.000,00 € pro Einzelmaßnahme gefördert werden. Die Fördermittel, die 75.000,00 p.a. betragen, sind für 2017 wegen Fortschreibung einiger Maßnahmen aus den Vorjahren, die bisher nur anteilig ausgezahlt wurden, bereits in Höhe von 57.522,43 € vergeben, ein weiterer Antrag eines Vereins (17.998,33 €) liegt bereits vor.
Lt. Verwendungstabelle für die Sportpauschale stehen für das Haushaltsjahr 2017 noch Mittel in Höhe von ca. 439.000 € zur Verfügung. Die Finanzierung des Investitionskostenzuschusses in Höhe von 30.000 EURO ist somit für den lfd. Haushalt gesichert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | Konsumtive und investive Maßnahmen |
Rechtscharakter | |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 4240 | Bezeichnung: | Sportstätten und Bäder |
Produkt: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenstelle: | 64240 | Bezeichnung: | BuG Sportstätten und Bäder |
| Kostenart | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Ertrag (-) | 416940 | -3.000 € | € | € | € |
Aufwand (+) | 548500 | 3.000 € | € | € | € |
Eigenanteil |
| 0,00 € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 4240 | Bezeichnung: | Sportstätten und Bäder |
Finanzstelle: | 5.000240.740 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen an Vereine |
| Finanzpos. | Gesamt | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Einzahlung(-) | 681150 | -30.000 € | -30.000 € | € | € | € |
Auszahlung (+) | 785100 | 30.000 € | 30.000 € | € | € | € |
Eigenanteil |
| 0 € | 0 € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben für die anteilige Finanzierung eines neuen Spielbodens an die Basketball Hagen GmbH & Co. KGaA in Höhe von insgesamt 30.000 € stellen einen Investitionskostenzuschuss gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO dar, der als Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren ist. |
Dieser ist über eine Zweckbindungsdauer von 10 Jahren abzugrenzen, da es sich bei der durchzuführenden Investitionen um einen beweglichen Vermögensgegenstand handelt, der analog der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten aus der Sportpauschale förderfähig ist. |
Die jährlichen Abgrenzungen betragen 3.000 € und führen zu Aufwendungen in der Ergebnisrechnung. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Da die Finanzierung aus der Sportpauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender Passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. |
Die Auflösung des Passiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen auf der Aktivseite (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und führt in gleicher Höhe (3.000 €) zu Erträgen in der Ergebnisrechnung. |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 3.000,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | 3.000,00 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 3.000,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0,00 € |
gez. |
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Thomas Grothe Technischer Beigeordneter |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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861,7 kB
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