Berichtsvorlage - 0307/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachfolgeprozess REGIONALE
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Stephanie Roth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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16.05.2017
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Sachverhalt
Begründung
Harkort-/Hengsteysee
Die Stadt Hagen hat zusammen mit den Nachbarkommunen Dortmund, Herdecke und Wetter, dem Ennepe-Ruhr-Kreis, dem Regionalverband Ruhr (RVR) und dem Ruhrverband Anfang 2016 die interkommunale Zusammenarbeit zur Entwicklung von Harkort- und Hengsteysee mit dem inhaltlichen Schwerpunkt Freizeit und Tourismus wieder aktiv aufgenommen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurden aus dem Arbeitskreis heraus fünf Leitprojekte für diesen Raum definiert, die gemeinsam verfolgt werden:
- Der Ruhr-Steig – ein neuer Premiumwanderweg, der den Ruhrhöhensteig auf leicht veränderter Trasse und mit neuem Corporate Design von der Quelle bis zur Mündung, qualifizieren soll;
- Die Ruhrtal_8 – ein neuer regionaler Radweg, der den Fernwanderweg RuhrtalRadweg auf einer Trasse am Südufer ergänzen soll;
- Der SeePark Hengstey – ein neuer Freiraum für Freizeit, Sport und Erholung, der auf der Brachfläche des ehem. Rangierbahnhof Hengstey und unter Einbeziehung des Uferweges sowie des Familienbad Hengstey neue Angebote schaffen soll;
- Das WasserWerk Volmarstein – ein neuer Ankerpunkt für einen Themenpark der die Wasserwirtschaft und Energiegewinnung in diesem Raum näher bringen und der naturnahen Erholung dienen soll;
- Das Koepchenwerk – ein Industriedenkmal und prägende Landmarke, das erhalten und langfristig für kulturelle Veranstaltungen umgenutzt werden soll.
Der Aufruf zur Bewerbung um die REGIONALE in 2022 und 2025 konkurrierte im Sommer 2016 mit dem Förderaufruf ‚Grüne Infrastruktur NRW‘ aus dem Umweltministerium sowie mit der bereits seit 2013 durch den RVR betriebenen Bewerbung um die Ausrichtung einer Internationalen Gartenausstellung, der IGA Metropole Ruhr 2027. Gemeinsam wurde u.a. auch im Arbeitskreis ‚RuhrSeensWert‘ (aktueller Arbeitstitel) entschieden, sich auf die Bewerbung um die REGIONALE zu fokussieren, da die gemeinsam entwickelten Leitprojekte inhaltlich leichter in dieser breiter aufgestellten Förderkulisse zu realisieren wären.
Im Arbeitskreis ‚RuhrSeensWert‘ wurde aber auch betont, dass über die Bewerbung REGIONALE - und des möglichen Scheiterns dieser - hinaus, an den oben genannten fünf Leitprojekten für diesen Raum festgehalten wird und in Zukunft auch weiter gemeinsam nach Fördermöglichkeiten gesucht werden soll, um diese auch umzusetzen. Mit dem RVR hat die Region einen starken Partner an ihrer Seite, so dass der aktuelle Zeithorizont nunmehr das Jahr 2027 ist und die nächste Förderperiode der EU von 2021 bis 2027 genutzt werden soll sich rechtzeitig und entsprechend vorbereitet aufzustellen. Dies setzt natürlich eine kontinuierliche interkommunale Zusammenarbeit in den kommenden Jahren in diesem Bereich voraus!
Für den Bereich Harkort-/Hengsteysee ist die Kontinuität dadurch gegeben, dass zusammen mit den Nachbarkommunen und dem Ennepe-Ruhr-Kreis im Rahmen der Qualifizierung der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr ‚IGA 2027‘ der Schulterschluss gelingt und die o.g. fünf Leitprojekte der Region in diesen Prozess eingebracht werden!
B7>17
Seit langem steht ebenfalls der Stadtraum entlang der B7 im Fokus der städtebaulichen Entwicklung der Stadt Hagen. Bereits im Jahr 2011 hatte sich auch hier eine interkommunale Projektgruppe ‚B7>17‘ (Arbeitstitel) gebildet, die aus Vertretern der Kommunen Hagen, Gevelsberg, Ennepetal und Schwelm sowie dem EN-Kreis besteht und vom RVR und der SIHK unterstützt wird. Dieser Prozess wird von der Hagenagentur moderiert.
‚B7>17‘ wurde seinerzeit als Arbeitstitel gewählt, um mit der Zielperspektive 2017 sichtbare Ergebnisse der Veränderung in diesem Raum zu initiieren. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2014 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben und im April 2015 fertiggestellt. Diese Studie wurde durch das Land NRW gefördert und vom Büro Planlokal aus Dortmund erarbeitet. Die Ergebnisse wurden am 17.6.2015 in Düsseldorf den zuständigen Ministerien vorgestellt. Leider ergab sich daraus bisher keine unmittelbare Förderperspektive. Die Projektzusammenarbeit ruht seitdem.
Im Rahmen der REGIONALE-Bewerbung wurden zahleiche Ideen dieser Projektinitiative wieder aufgerufen und in den Bewerbungstext aufgenommen. Dabei geht es im Wesentlichen darum, die Problemlagen entlang der ehem. B7 in einen stadtübergreifenden Stadterneuerungsprozess einzubringen und wegweisende Lösungsvorschläge für urbane Tallagen (Talstadt 4.0) zu entwickeln.
Mit der Entscheidung zur REGIONALE-Bewerbung „Region im Fluss_Mittendrin in NRW“ teilte das zuständige Ministerium am 14.03.2017 mit, dass die Aktivitäten im Rahmen des kommunalen Entwicklungsprojekts „B7>17 Stadt, Band, Fluss“ fortgeführt werden sollen und die Landesregierung bestrebt sei, die Region in diesem Prozess weiter zu begleiten und zu prüfen, wie sie die Region dabei zu unterstützen vermag.
Die Hagenagentur wird daher zeitnah die Projektbeteiligten des B7>17-Projekts einladen, um einerseits die Bereitschaft zur Fortführung der Zusammenarbeit zu erkunden und andererseits mögliche neue Förderinitiativen abzusprechen.
Das Vorantreiben der städtebaulichen Entwicklung an der ehem. B7 löst insbesondere bei der Stadt Hagen finanziellen und personellen Mehrbedarf aus, so dass es hier auch unter strategischen Gesichtspunkten ggf. einer Neuorientierung bedarf. Neben der Fortschreibung des Städtebauförderprojekts ‚Soziale Stadt Wehringhausen‘, der Entwicklung an Harkort- und Hengsteysee, sind zukünftig weder Stadtentwicklungsprogramme entlang der ehem. B7 noch rund um die Innenstadt Hohenlimburg mit vorhandenem Personal und Planungsmitteln zu stemmen. Wobei sich sowohl die finanziellen wie personellen Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausreichend konkret abbilden lassen.
Dafür bedürfte es jeweils die Erarbeitung qualifizierter Integrierter Handlungskonzepte, die sich sinnvoller Weise aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept ableiten. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept wird voraussichtlich Anfang August 2017 vergeben werden. Zum Ende der ca. zweijährigen Bearbeitungsphase wird, dann ablesbar sein, welche strategischen Weichen in der Stadtentwicklung auch für die bereits jetzt im Fokus stehenden Bereiche gestellt werden müssen, so dass dann ab 2019 die kommenden Förderjahre in der Städtebauförderung, wie die neue EU-Förderperiode 2021 bis 2027 effizient genutzt werden sollte.
