Berichtsvorlage - 0432/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der Allgemeinen Investitionspauschale 2016 - Kenntnisnahme -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.05.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
Kenntnisnahme über die Verwendung der Allgemeinen Investitionspauschale 2016.
Die Investitionspauschale ist gem. § 43 Abs. 5 GemHVO als Sonderposten für erhaltene Zuwendungen zuzuordnen. Die allgemeine Investitionspauschale wird nicht auf viele einzelne kleine, sondern auf die nachfolgend genannten großen Maßnahmen verteilt. Dies führt zu einer übersichtlicheren Zuordnung in der Anlagenbuchhaltung.
Begründung
Das Land NRW hat für das Jahr 2016 eine allgemeine Investitionspauschale in Höhe von insgesamt 7.165.898,28 Euro an die Stadt Hagen gezahlt.
Die allgemeine Investitionspauschale des Landes NRW dient dazu, die Investitionstätigkeit der Kommunen zu unterstützen. Diese Festlegung des Zuwendungsgebers auf die Verwendung für Investitionen hat zur Folge, dass entsprechend der Verwendung Sonderposten zu bilden sind.
Die Investitionspauschale des Landes wird jährlich mit der Auflage gezahlt, die bereitgestellten Mittel für Investitionstätigkeiten der Stadt Hagen einzusetzen. Sie wird im Teilfinanzplan des Fachbereichs Finanzen und Controlling im Teilplan 6110 als Einzahlung geplant und gebucht.
Die Investitionspauschale ist gem. § 43 Abs. 5 GemHVO als Sonderposten für erhaltene Zuwendungen zuzuordnen und entsprechend der jeweiligen Nutzungsdauer der Anlagen ertragswirksam aufzulösen. Diese bilanzielle Behandlung hat eine künftige Entlastung der Ergebnisrechnung zur Folge, da den zu erwirtschaftenden Abschreibungen jährlich Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber stehen.
Bei einem mehrjährigen Vorgang der Anschaffung oder der Herstellung eines Vermögensgegenstandes können erhaltene Investitionspauschalen aus mehreren Jahren für diesen Vermögensgegenstand angesammelt werden. Die Ansammlung von investiven Zuwendungen soll dann in der Bilanz unter dem Bilanzposten "Erhaltene Anzahlungen" bilanziert werden. Erst nach der Aktivierung eines solchen Vermögensgegenstandes ist ein Sonderposten zu bilden. Die Zuordnung der Investitionspauschale zu einem Vermögensgegenstand erfolgt erst zum Jahresabschluss.
Die allgemeine Investitionspauschale ist nicht an die Anschaffung oder Herstellung konkreter Vermögensgegenstände geknüpft, sondern kann vielmehr auf verschiedene Maßnahmen aufgeteilt werden. Um eine übersichtliche Zuordnung der Verwendung der allgemeinen Investitionspauschale in der Anlagenbuchhaltung zu gewährleisten, wird die Pauschale auf die nachfolgenden Maßnahmen verteilt:
FB | Bezeichnung der Maßnahme | Allgemeine Investitions- pauschale |
37 | Erwerb von Fahrzeugen und Zubehör Feuerwehr | 220.800,25 |
37 | Baukosten Feuerwehrgerätehäuser | 949.137,34 |
60 | Bahnhofshinterfahrung | 2.648.643,12 |
55 | Baukosten Neu- und Anbau Kitas (K3-Maßnahme) | 151.885,82 |
60 | Straßenerneuerung Kaiserstr. | 203.707,06 |
60 | Straßenerneuerung Am Rastebaum | 166.061,09 |
60 | Inst. Straßen GVFG Rummenohler Str. | 67.773,86 |
60 | Inst. Straßen GVFG Enneper Str. | 70.779,90 |
60 | Inst. Straßen GVFG Eugen-Richter-Str. | 142.963,64 |
60 | Stadtteil Wehringhausen Projekt Soziale Stadt | 80.999,94 |
60 | Reaktivierung von Gewerbebrachen | 41.432,93 |
55 | Umbau Jugendzentrum Hohenlimburg | 33.062,55 |
48 | Herrichtung Mensa Sekundarschule Altenhagen | 514.175,30 |
60 | Niederschlagswasserbehandlung | 110.596,29 |
60 | Energetische Sanierung Straßenbeleuchtung (K3-Maßnahme) | 103.746,73 |
alle | Erwerb von Vermögensgegenständen < 410 € | 855.071,04 |
alle | Erwerb von Vermögensgegenständen > 410 € | 805.061,43 |
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| 7.165.898,29 |
Die Investitionspauschale deckt den städtischen Eigenanteil der genannten Maßnahmen ab.
Die Verwaltung bittet darum, die Verwendung der allgemeinen Investitionspauschale zur Kenntnis zu nehmen.
