Beschlussvorlage - 0352/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt:

 

Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wird entgegengenommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 101 Gemeindeordnung NRW zu prüfen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wird gem. § 95 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW zugeleitet.

 

Begründung

 

Der Stadtkämmerer hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 mit Datum vom 30.03.2016 aufgestellt.

 

Der Oberbürgermeister hat den Entwurf mit gleichem Datum bestätigt.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 ist nunmehr an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter zu leiten. Nach Durchführung der nach § 101 Gemeindeordnung NRW vorgeschriebenen Prüfung hat der Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 zu beschließen (§ 96 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NRW).

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

gez.

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.05.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen