Berichtsvorlage - 0320/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die in der Nachweisung (Anlage) einzeln aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2016 werden zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Kenntnisnahme der in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen für 2016.

 

 

Begründung

 

Durch die Bildung von Ämterbudgets erfolgt die unterjährige Bewirtschaftung weitgehend ohne Bereitstellung zusätzlicher Mittelbedarfe. Die Überwachung der Budgets wird durch das Berichtswesen sichergestellt und im Rahmen des Berichts zur Haushaltslage und der Berichtspflichten nach dem Stärkungspaktgesetz veröffentlicht.

Im laufenden Haushaltsjahr 2016 wurden die in der Anlage dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) nach der Zuständigkeitsregelung vom Stadtkämmerer ohne vorherige Zustimmung durch den Rat verfügt. Diese werden dem Rat zur Kenntnis gegeben.

 

Der über-/außerplanmäßige Bedarf (Anlage) wird entsprechend der gesetzlichen Regelung durch Einsparungen und Mehrerträge/-einzahlungen (jeweils abweichend von den Ansätzen des Haushaltsplanes 2016) gedeckt.

 

Die Verwaltung bittet, die in der Nachweisung aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.05.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.05.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen