Beschlussvorlage - 0159/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Gebührenordnung der Stadtbücherei Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Freygang
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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21.03.2017
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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04.05.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.05.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Stadtbücherei Hagen nimmt mit der Überarbeitung der Gebührenordnung aus dem Jahr 2014 hauptsächlich redaktionelle Änderungen vor. Weitere Anpassungen erfolgen aufgrund veränderter Kundenwünsche und zu Zwecken der Kundenwerbung bzw. -bindung. Die Änderungen werden im Folgenden dargestellt und erläutert.
Begründung
Folgende Änderungen in der Gebührenordnung (s. Fettdruck) werden vorgenommen:
§ 1 - Benutzungsgebühr
Für die Inanspruchnahme der Bücherei werden folgende Benutzungsgebühren (Grundgebühren) erhoben. Sie gelten jährlich, soweit nicht eine andere Geltungsdauer angegeben ist:
Erwachsene: 10,- € (Halbjahresausweis), 15,- € (für 1 Jahr), 28,- € (für 2 Jahre), 40,- € (für 3 Jahre)
Erläuterung: Bisher gab es für erwachsene Kundinnen und Kunden der Stadtbücherei nur den 15-Euro-Jahresausweis oder den 5-Euro-Tagesausweis. Nun wird die Möglichkeit geboten, auch für ein halbes Jahr Kunde/Kundin der Stadtbücherei Hagen zu werden. Diese Möglichkeit soll Kundenwünschen entgegenkommen, denen eine Tagesmitgliedschaft zu kurz und eine Jahresmitgliedschaft zu lang ist.
Die Möglichkeit, direkt für 2 oder 3 Jahre Kunde/Kundin bei der Stadtbücherei Hagen zu werden, ist mit einer Staffelung der Gebühren verbunden und soll der Kundenbindung dienen. Diese Art der Gebührenstaffelung kommt auch Kundinnen und Kunden zugute, die hauptsächlich das Onleihe-Angebot der Stadtbücherei nutzen wollen.
Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren: 7,- €
Familientarif (gültig für: Ehepaare, eheähnliche Gemeinschaften und für Eltern sowie allein Erziehende mit minderjährigen Kindern mit gemeinsamer Wohnadresse): 20,- €
Schüler und Studenten nach Vollendung des 18. Lebensjahres: 7,- €
Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst (BUFDI) und am freiwilligen sozialen Jahr (FSJ): 7,- €
Empfänger/innen laufender Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II sowie ihre Familienangehörigen in der Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch Vorlage des Bewilligungsbescheides der Bundesagentur für Arbeit, der ARGE, des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass): 6,- €
Empfänger/innen von Sozialhilfe (auch als Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) nach dem Sozialgesetzbuch XII sowie ihre Familienangehörigen in der Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch Vorlage des Bewilligungsbescheides des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass): 6,- €
Asylbewerber und Flüchtlinge: 6,- €
Erläuterung: Für die Gruppe der Asylbewerber und Flüchtlinge gab es bisher keine Regelung, daher die Ergänzung dieser Gruppen.
Superausweis: 70,- €. Die Inhaberinnen und Inhaber eines Superausweises sind berechtigt, kostenpflichtige Medien aus Sonderbeständen (nach § 6 dieser Gebührenordnung) ohne zusätzliche Kosten zu entleihen. Hierbei gilt pro Benutzerausweis eine Beschränkung auf je 3 Medien der unterschiedlichen Angebote der Sonderbestände.
Erläuterung: Die Konditionen bei der Nutzung des Superausweises waren missverständlich formuliert und wurden daher überarbeitet.
Kinderausweis / Elternausweis: Kinder zwischen 7 und 12 Jahren / Eltern minderjähriger Kinder unter 7 Jahren erhalten die Möglichkeit, sich einen kostenlosen Kinderausweis / Elternausweis ausstellen zu lassen. Dieser Ausweis berechtigt lediglich zur Ausleihe der in der Kinderabteilung angebotenen Medien.
Für den Elternausweis gelten bei Versäumnisgebühren die unter § 4 angegebenen Regelungen für Erwachsene.
Erläuterung: Die Nutzung des gesamten Medienbestandes mit kostenfreien Kinderausweisen wird hiermit unterbunden. Ferner wird verdeutlicht, welche Versäumnisgebühren Kundinnen und Kunden mit Elternausweisen zu zahlen haben.
§ 8 – Papierausdrucke und Kopien
Für Papierausdrucke und Kopien A4 schwarz-weiß werden 0,10 € berechnet, für Papierausdrucke farbig 0,20 €, Papierausdrucke und Kopien A3 schwarz-weiß kosten 0,20 €, farbig 0,40 €.
Erläuterung: Im § 8 wurde bisher die kostenpflichtige Nutzung der Internet- und CD-ROM-Arbeitsplätze der Stadtbücherei Hagen geregelt. Durch die Einführung des kostenfreien W-LANs entfällt dies zukünftig.
Papierausdrucke und Kopien bleiben weiterhin kostenpflichtig.
§ 13 - Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am 01.06.2017 in Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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150,9 kB
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