Berichtsvorlage - 0359/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die BV Nord nimmt die Stellungnahme der Stadt Hagen zur 1. Änderung des 1. Abschnittes des Planfeststellungsverfahrens der Amprion 380 kV-Höchstspannungsleitung Dortmund Kruckel – Dauersberg zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Verwaltung beantragt erneut bei der Bezirksregierung in Arnsberg (wie zuvor bereits in der Stellungnahme vom 10.11.2016 im Rahmen der TÖB-Beteiligung zur 1. Änderung des 1. Abschnittes des Planfeststellungsverfahrens 380 kV-Höchstspannungsleitung Kruckel-Dauersberg erfolgt), die Versetzung des Mastes 27, näher zur Bahnlinie hin, um die EX-CargoBeamer-Fläche für eine Freizeitnutzung entwickeln zu können.

 

Am 21. und 22.03.2017 fand in Witten auf Einladung der Bezirksregierung Arnsberg ein Erörterungstermin zur 1. Änderung des 1. Abschnittes des Planfeststellungsver­fahrens der Amprion 380 kV-Höchstspannungsleitung DO-Kruckel/HA-Garenfeld statt. Dabei wurde deutlich, dass der Wunsch der Verwaltung die Trasse parallel zur Bahnlinie zu führen, von dem Anliegen einiger Bürger, die ein Abrücken der Leitung von den Wohnhäusern und Kleingärten an der Straße Im Uhlenbruch eingebracht hatten, abwich.

Im Nachgang zu diesem Erörterungstermin hat die Verwaltung ein Gespräch mit der Firma Amprion geführt, um die Möglichkeiten einer Trassenverschiebung insbesondere im Bereich zwischen Hengsteysee-Ufer und Bahnlinie zu erörtern. Amprion wird prüfen, ob es möglich ist, den Mast 27 zu versetzen. Da 2016, aufgrund der von der Bezirksregierung gesetzten Frist zur Abgabe der Stellungnahmen (4 Wochen) keine vorherige Beteiligung der politischen Gremien möglich war, wird nunmehr mit dieser Berichtsvorlage über die Inhalte der Stellungnahme der Stadt Hagen berichtet. Im Wesentlichen geht es dabei darum, durch eine Verschiebung der Trassenführung auf dem Gelände des geplanten Seeparks (Ex-CargoBeamer-Fläche) eine möglichst große Flexibilität für die zukünftigen Planungen zu erhalten.

 

 

 

Begründung

 

KURZER CHRONOLOGISCHER ABLAUF DER BISHERIGEN PLANUNG

 

Gesetzlicher Auftrag

Der Gesetzgeber hat im Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG) die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Netzausbaus und den vordringlichen Bedarf der Strecke Kruckel-Dauersberg (Nr. 19) in einem Bedarfsplan festgestellt. Neben dem Transport von konventioneller Energie in Richtung Süden dient der Leitungszug auch dem Weitertransport von Windenergie. Ohne dieses Projekt würden Netzengpässe bzw. -überlastungen auf den heute bestehenden Leitungen insbesondere zum östlichen Ruhrgebiet auftreten.

 

Raumordnungsverfahren (ROV)

Das ROV dient als Vorstufe zum späteren Planfeststellungsverfahren. In ihm wird festgestellt, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung (Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse) übereinstimmt und wie ein Vorhaben mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt werden kann. Die Bezirksregierung Arnsberg hat im RVO der 380 kV-Höchstspannungsleitung Kruckel-Dauersberg, Trassenverläufe in einem Korridor, der über Hagener Stadtgebiet führt, auf ihre Raumverträglichkeit hin überprüft.

Der Beschluss zur raumordnerischen Beurteilung erging am 19. Oktober 2011.

 

Planfeststellungsverfahren 1. Abschnitt

Amprion teilte die Trasse in zwei Abschnitte und reichte für den ersten Abschnitt (DO-Kruckel bis HA-Garenfeld) die Unterlagen zur Planfeststellung bei der Bezirksregierung in Arnsberg im Sommer 2015 ein. Die Stadt Hagen wurde um Stellungnahme gebeten und gab diese (Ratsbeschluss vom 24.09.2015, 0754/2015) im Rahmen der TÖB-Beteiligung ab.

 

Da die Planung für den CargoBeamer in dem Bereich am Hengsteysee zu dem Zeitpunkt schon aufgegeben worden war und noch keine neuen Planungen vorlagen, wurde dies auch so dargelegt. Mast 27 war schon in dieser ersten Planung des 1. Abschnittes des Planfeststellungsverfahrens direkt am Ufer als erster Mast nach der Querung der Leiterseile über dem See, positioniert.

 

Amprion reichte dann eine 1. Änderung der Planung zum 1. Abschnitt der Trasse ein. Mast 27 verblieb am ursprünglichen Standort, Mast 28 rückte um 85 m nach Norden. Durch diese Standortoptimierung konnte Mast 29 entfallen. Mast 28 wurde gedreht. Damit die Seile direkt auf Mast 30 (im NSG Uhlenbruch) geleitet werden konnten.

 

Die Stadt Hagen wurde erneut um Stellungnahme gebeten.

Die Stellungnahme enthielt für diesen Bereich aus städtebaulicher Sicht folgende Hinweise:

 

...“Der Streckenabschnitt einschließlich der Masten Nr. 27 bis 28 westlich bis nördlich des Umspannwerkes am Uhlenbruch verläuft im Planungsbereich des 2016 eingeleiteten Bebauungsplanes Nr. 1/16 (669) – Freizeitentwicklung Südufer Hengsteysee – und quert damit das Planungsgebiet nördlich der Seestraße. Zielsetzung dieses Bebauungsplanes ist es, die Fläche für die öffentliche Naherholung zu sichern und zu einem regionalen Freizeitbereich zu entwickeln.

Unter dieser Zielsetzung wird der Rückbau der Leitung entlang des Seeufers ausdrücklich begrüßt. Während des Baus und des Rückbaus der Maststandorte ist gegebenenfalls durch eine provisorische Wegeverbindung die Zugänglichkeit der Uferbereiche für die Öffentlichkeit sowie die Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehungen einschl. der eventuell erforderlichen Grundstücksverhandlungen sicher zu stellen. Hierzu gelten die Hinweise aus der Stellungnahme der Stadt Hagen vom 28.09.2015 weiterhin. Ebenfalls ist die Erschließungsfunktion der Seestraße für die Dauer der Baumaßnahmen sicher zu stellen.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch die 1. Planänderung ergeben sich im Bereich des ehem. Rangierbahnhofs Hengstey Abweichungen von der bisher geplanten Trasse. Bei der veränderten Planung der Standorte der Masten 27 und 28 stehen diese Masten in der zukünftig für Freizeit- und Erholungszwecke vorgesehenen Freifläche. Die Freileitung überspannt die Fläche des ehem. Rangierbahnhofs Hagen-Hengstey diagonal auf eine Länge von über 300 m. Dementsprechend befindet sich auf dieser Länge ein 61 m breiter Schutzstreifen, in dem sich mit dem größten Anteil der Fläche auch die temporären Arbeitsbereiche befinden.

 

Die Stadt Hagen bemüht sich in Kooperation mit dem RVR um einen Erwerb dieser Fläche, um die vorgesehenen Planungen dort umsetzen zu können. Auch wenn eine ausgearbeitete Detailplanung bislang noch nicht vorliegt, ist erkennbar, dass durch den Verlauf, die Schutzstreifen und die Höhenlage der Leitung zwischen den Masten 27 und 28 die zukünftige Freizeitnutzung erheblich eingeschränkt wird. Es wird daher vorgeschlagen, Leitungsmast 27 analog Mast 28 parallel zur Bahntrasse zu positionieren und/oder die Leitungen bzw. die Masten so zu erhöhen, dass landschaftliche Gestaltungen (z. B. Entwicklung einer offenen Auenlandschaft mit Freizeiteinrichtungen wie Spielen, Aufenthalt, möglicherweise kleinen baulichen Einheiten z. B. für Durchgangscamper, Wohnmobile o. ä.) möglich sind. Hierbei ist zu beachten, dass das vorhandene Bodenniveau aufgrund Bodenbelastungen ggf. bis zu 2 m stark abgedeckt werden muss. Alternativ ist eine Trassenführung südlich der Bahnlinie zu prüfen“ ….

 

Während der Offenlage der Planunterlagen gingen bei der Stadt Hagen keine Bedenken ein. Welche Stellungnahmen von Bürgern direkt nach Arnsberg gingen und welche Absprachen mit Amprion getätigt wurden, ist bei der Verwaltung in Hagen nicht bekannt.

Beim Erörterungstermin am 21. Und 22.03.2017 zum 1. Abschnitt der Trasse und zur ersten Änderung wurde von der Stadt Hagen noch einmal der Wunsch (wie zuvor bereits schriftlich in der Stellungnahme) geäußert, den Mast 27 weiter an die Bahngleise zu versetzten, um eine möglichst große Flexibilität für die zukünftigen Planungen des Freizeitbereiches zu erhalten.

 

Ein Bürger zeigte sich daraufhin erstaunt, dass diese Stellungnahme zuvor nicht in der BV Nord vorgestellt worden war. Aus Zeitgründen war eine Beteiligung der politischen Gremien allerdings letztes Jahr nicht möglich. Auch wurde eine Benachteiligung von Anwohnern in diesem Bereich nicht gesehen, da durch die 1. Änderung Mast 29, der näher an der Wohnbebauung und den Kleingärten stand inzwischen weggefallen war. Zwischen der Wohnbebauung und dem zu versetzenden Mast 27 liegen zudem ein Umspannwerk und die Bahngleise. Für die Entwicklung der EX-CargoBeamer-Fläche würde ein Wegrücken vom Ufer für die zukünftige Planung im Freizeitbereich jedoch von sehr großem Vorteil sein.

 

In der Zwischenzeit hat die Stadt Hagen 2017 ein Integriertes Handlungskonzept für die Seeuferräume am Hengstey- und Harkortsee im Sinne einer Entwicklung als Freizeit- und Naturräume vergeben. Kernraum ist dabei die Brachfläche des ehemaligen Rangierbahnhofs Hengsteysee; eine ca. 20 ha große Fläche zwischen Uferrand Hengsteysee und der DB-Bahntrasse, im Süden begrenzt durch die „Seestraße“ im Norden durch die „Dortmunder Straße“. Nach einem Bürgerbeteiligungsprozess liegen für dieses Freiflächenareal bereits erste planerische Überlegungen vor. Ein Schwerpunkt der künftigen Entwicklung ist auf dem südliche Abschnitt in Form einer offenen Grünfläche mit Seezugang und verschiedenen Freizeitangeboten für Bürger und Nutzer des Ruhrtal-Radweges vor gesehen. Es handelt sich um den ufernahen Bereich nördlich der vorhandenen Vereinsgrundstücke in Höhe bzw. direkt gegenüber des denkmalgeschützten Koeppchenwerkes, erschlossen über die „Seestraße“ bzw. durch den „Ruhrtal-Radweg, der in Ufernähe verläuft und in das neue Konzept mit eingebunden wird.

 

Der dort von AMPRION vorgesehene Maststandort Nr. 27 stört diese Planungsüberlegungen erheblich bzw. würde diese unmöglich machen. Aus vorgenannten Gründen und aufgrund des öffentlichen Interesses wünscht die Stadt eine deutliche Verschiebung des Mastes 27 in östliche Richtung an die Bahntrasse heran (möglichst dicht an den Gleiskörper). Mit diesem Maststandort könnte die Uferzone ohne optische und funktionale Beeinträchtigung weiter beplant werden und eine Entwicklung hin zur Freizeitnutzung realisiert werden.

 

Die Verwaltung bleibt daher bei ihrer Forderung, Mast 27 zu versetzen und würde dies, sobald Amprion geprüft hat, ob eine Versetzung technisch möglich ist, auch so erneut nach Arnsberg weitergeben.

 

Die Entscheidung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange (wie z. B. der Stadt Hagen) und der Bürger trifft die Bezirksregierung Arnsberg.

 


 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Braune Linie/Punkt = Trasse 2015, 1. Abschnitt des Planfeststellungsver­fahrens, (Leitung am See entfällt)

Rote Linie/Mast =Trasse 2016, 1. Änderung, 1. Abschnitt des Planfeststellungsverfahrens 2016

(Leitung am See entfällt, Mast 29 entfällt, Mast 28 rückt um 85 m nach Norden

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

(Oberbürgermeister

Thomas Grothe

(Technsicher Beigeordneter)

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.05.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.05.2017 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.05.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen