Beschlussvorlage - 0317/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Naturdenkmalverordnung (ND-VO) Hagen hier: Einleitungsbeschluss zur 2. Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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10.05.2017
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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10.05.2017
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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11.05.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.05.2017
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Einleitung des 2. Änderungsverfahrens in Form eines vereinfachten Verfahrens gem. § 43 Abs. 2 LNatSchG NRW i.V.m. § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW zur Aufnahme eines Baumes in die Naturdenkmalverordnung (ND-VO) vom 09.02.2012, zuletzt geändert am 25.11.2014, im Stadtbezirk Hagen-Nord.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Mit Schreiben vom 20.02.2013 haben die Eigentümer den Antrag auf Ausweisung einer alten Ulme auf Ihrem Hofgrundstück in Bathey, Auf dem Graskamp 29, bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt. Es handelt sich um eine ca. 27 m hohe Berg-Ulme mit einem Stammumfang von 3,60 m, die hinter der ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle Storkesdiek zusammen mit drei alten Linden den einzigen alten Baumbestand in dem gewerblich geprägten Umfeld bilden. Sie hat ein Alter von geschätzt 180 bis 200 Jahren.
Dieser Baum wurde bereits dahingehend überprüft, ob er den Kriterien zur Ausweisung als Naturdenkmal genügt. Dies ist zweifelsfrei der Fall, insbesondere aufgrund seiner Seltenheit: Alte Ulmen sind aufgrund des „Ulmensterbens“ kaum noch zu finden. Es handelt sich um die erste Ulme, die in Hagen als Naturdenkmal ausgewiesen werden soll.
Der Baum steht in einer Entfernung von ca. 6 m zur Grundstücksgrenze. Da durch den Eigentümer des Nachbargrundstücks am 14.06.2014 erhebliche Rückschnittmaßnahmen an der alten Ulme ohne Zustimmung der Eigentümer der Ulme begonnen wurden, hat die untere Naturschutzbehörde an diesem Tag vor Ort mündlich eine einstweilige Sicherstellung nach § 37 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ausgesprochen und diese mit Schreiben vom 31.07.2014 schriftlich bestätigt. Diese einstweilige Sicherstellung wurde mit Schreiben vom 08.06.2016 um zwei Jahre verlängert. Eine Unterschutzstellung des außergewöhnlichen Baumes als Naturdenkmal ist bis zum Ablauf dieser einstweiligen Sicherstellung am 14.06.2018 anzustreben.
Weiteres Verfahren:
Die öffentliche Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses erfolgt kurzfristig nach Ratsbeschluss. Untersuchungsergebnisse zu dem Baum liegen bereits vor, so dass nur noch die Einmessung des Baumes bis Ende Juni 2017 erfolgen soll. Die Beteiligung der betroffenen Eigentümer und Träger öffentlicher Belange erfolgt bis Ende September 2017.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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75,3 kB
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