Beschlussvorlage - 0310/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung Baugebiet Tiefendorfer Straße / Auf dem Burhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Bearbeitung:
- Andreas Henkel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.05.2017
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. “9/10 (624) Wohnbebauung Tiefendorfer Straße / Auf dem Burhof“ als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Gebiet wird mit Wohnhäusern bebaut.
Um den Häusern nach Fertigstellung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die sie erschließenden Verkehrsflächen mit einer Bezeichnung zu versehen.
Begründung
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. “ 9/10 (624) Wohnbebauung Tiefendorfer Straße / Auf dem Burhof“ weist u.a. VM (Verkehrsmischflächen) aus.
Diese Verkehrsfläche erschließt nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das entsprechend der Planung mit Wohnhäusern bebaut werden soll. Die in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke sind vermessen und parzelliert.
Um den zu errichtenden Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung nach Straße und Hausnummer erteilen zu können, ist es erforderlich, die vorgenannte Verkehrsfläche für diesen Benennungsabschnitt mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.
Durch den Beginn der örtlichen Kanal- und Straßenarbeiten, und den entsprechenden Meldungen in den Medien, ist das Verfahren soweit fortgeschritten, dass das Benennungsverfahren eingeleitet werden sollte.
Eine für die Benennung der Verkehrsfläche geeignete Gewannenbezeichnung ist in diesem Gebiet vorhanden.
Durch diese gegebenen Begriffsbezeichnungen und der Wahrung historischer Ortsbezeichnungen wird von Seiten des Fachamtes der Name Vorbrink vorgeschlagen.
Es bestehen aus fachlicher Sicht, unter Berücksichtigung aller benennungsrelevanten Aspekte, keine ordnungsrechtlichen Bedenken.
In Anlehnung an diese Vorgabe wird gebeten, der Verkehrsfläche -im beigefügten Lageplan gerastert dargestellt- den Namen:
Vorbrink
zu geben.
Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten Lageplanes, aus dem der exakte Geltungsbereich (im beigefügten Lageplan gerastert dargestellt) der zu benennenden Fläche hervorgeht. Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.
Die Bezirksvertretung wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlage: Übersichtsplan, Maßstab 1: 1.000
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
376,7 kB
|
