Beschlussvorlage - 0310/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die  Bezirksvertretung  Hohenlimburg   beschließt,  die von der Tiefendorfer Straße und der Straße „Auf dem Burhof“ umfasste, abzweigende Verkehrsfläche

 

  Vorbrink

 

zu benennen.

 

Die Verkehrsfläche  wird dem Schiedsamtsbezirk  7  zugeordnet.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. “9/10 (624) Wohnbebauung Tiefendorfer Straße / Auf dem Burhof“ als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Gebiet wird mit Wohnhäusern bebaut.

 

Um den Häusern nach Fertigstellung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die sie erschließenden Verkehrsflächen mit einer Bezeichnung zu versehen.

 

 

 

Begründung

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. “ 9/10 (624) Wohnbebauung Tiefendorfer Straße / Auf dem Burhof“  weist u.a.  VM (Verkehrsmischflächen) aus.

Diese Verkehrsfläche erschließt nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das entsprechend der Planung mit Wohnhäusern bebaut werden soll. Die in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke sind vermessen und parzelliert.

Um den zu errichtenden Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung nach Straße und Hausnummer erteilen zu können,  ist es erforderlich, die vorgenannte Verkehrsfläche für diesen Benennungsabschnitt mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.

 

Durch den Beginn der örtlichen Kanal- und Straßenarbeiten, und den entsprechenden Meldungen in den Medien, ist das Verfahren soweit fortgeschritten, dass das Benennungsverfahren eingeleitet werden sollte.

 

Eine für die Benennung der Verkehrsfläche geeignete Gewannenbezeichnung ist in diesem Gebiet vorhanden.

Durch diese gegebenen Begriffsbezeichnungen und der Wahrung historischer Ortsbezeichnungen  wird von Seiten des Fachamtes der Name Vorbrink vorgeschlagen.

 

Es bestehen aus fachlicher Sicht, unter Berücksichtigung aller benennungsrelevanten Aspekte, keine ordnungsrechtlichen Bedenken.

 

In Anlehnung an diese Vorgabe  wird gebeten, der Verkehrsfläche  -im beigefügten  Lageplan gerastert dargestellt-  den Namen:

 

Vorbrink

 

zu geben.

 

 

 

 

 

Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten Lageplanes, aus dem der exakte Geltungsbereich (im beigefügten Lageplan gerastert dargestellt) der zu benennenden Fläche hervorgeht. Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.

 

 

 

Die Bezirksvertretung wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

Anlage:  Übersichtsplan, Maßstab 1: 1.000

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

11.05.2017 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen