Beschlussvorlage - 0329/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 9/14 (663) Wohngebiet Am Großen Feld / Gerhart-Hauptmann-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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27.06.2017
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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04.07.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.07.2017
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 9/14 (663) Wohngebiet Am Großen Feld / Gerhart-Hauptmann-Straße in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennr. 0329/2017 ist.
Der Beschluss wird sofort umgesetzt.
Sachverhalt
Begründung:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.09.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9/14 (663) Wohngebiet Am Großen Feld / Gerhart- Hauptmann-Straße beschlossen. Dieser Beschluss ist im Amtsblatt Nr. 39/2014 vom 10.10.2014 veröffentlicht worden.
Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um zukünftige Baumaßnahmen steuern zu können. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist also die Ausweisung von Bauflächen für die Errichtung von Wohngebäuden, die Grünflächen und Wegeanlagen in dem Gebiet zu erhalten sowie die Anordnung neuer Stellplätze und Garagen.
Der Erlass der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 9/14 (663) Wohngebiet Am Großen Feld / Gerhart-Hauptmann-Straße wurde vom Rat der Stadt am 18.06.2015 beschlossen und am 04.09.2015 im Amtsblatt-Nr. 34/2015 veröffentlicht.
Nach § 4 der Satzung tritt die Veränderungssperre am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft. Nach § 17 (1) BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.
Die Bearbeitung des Bebauungplanverfahrens dauert zurzeit noch an.
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Gesamtbereich ist somit um ein Jahr zu verlängern.
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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135,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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330,6 kB
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