Beschlussvorlage - 0305-1/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag zur Verwendung des zusätzlichen Kontingentes wie dargestellt zu.

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Meldung bis zum 15.06.2017 beim Ministerium einzureichen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

Mit Schreiben vom 10.04.2017 teilt das Landesjugendamt auf Veranlassung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass der Stadt Hagen aufgrund einer Neuberechnung für das Kindergartenjahr 2017/2018 noch ein weiteres Kontingent zur Verfügung gestellt wird. Somit stehen insgesamt drei Kontingente für das Kindergartenjahr 2017/2018 zur Verfügung.

Wie in der Vorlage 0305/2017 dargestellt, soll ein Kontingent dem Sozialraum Emst/Eppenhausen zur Versorgung der Bereiche Eppenhausen und Boloh zur Verfügung gestellt werden. Das zweite Kontingent ist für die langfristige Versorgung des Sozialraumes Remberg vorgesehen und soll entsprechend der aktuellen sozialräumlichen Entwicklung im nächsten Jahr zugeteilt werden. Daher wurde am 03.04.2017 beim Ministerium ein Antrag auf Verschiebung der Vergabe des Kontingents auf das nächste Kindergartenjahr gestellt. Die Arbeitsgemeinschaft 3 (Kindertagesbetreuung) nach § 78 SGB VIII hat diesem Vorgehen in der Sitzung am 27.03.2017 einstimmig zugestimmt.

Eine erneute Debatte in der Arbeitsgemeinschaft 3 zur Verwendung des nun zusätzlich zugewiesenen Kontingents ist im Vorfeld der Sitzung des Jugendhilfeausschusses nicht mehr möglich. Die nächste Sitzung der AG 3 findet am 08.05.2017 statt. Andererseits endet die Antragsfrist für die neuen Familienzentren nach § 21 Abs. 5 und 6 KiBiz für das kommende Kindergartenjahr am 15. Juni 2017. Dieser Meldung ist ein entsprechender Beschluss des Jugendhilfeausschusses beizufügen.

Daher wird vorgeschlagen, auch für das zusätzliche Kontingent beim Ministerium ein Antrag auf Verschiebung in das nächste Kindergartenjahr zu stellen. 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

 

 

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Beschlüsse

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03.05.2017 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen