Beschlussvorlage - 0155/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen- und Angebotskonzept im Kinderschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Bettina Thiede
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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15.03.2017
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03.05.2017
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.03.2017
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04.05.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.05.2017
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Umsetzung des dargestellten Maßnahmen- und Angebotskonzeptes im Kinderschutz.
- Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die Mittel aus dem Bundesfonds „Frühe Hilfen“ jährlich zu beantragen.
- Die Maßnahmen Familienbegleitung, Familienhebammen sowie die Kinder- und Jugendberatung werden als Regelangebote mit Leistungsvereinbarungen fortgeführt.
- Für 2017 erfolgt die Förderung der Hilfen entsprechend der in der Vorlage dargestellten Ausführung ohne Ausweitung des Gesamtbudgets.
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Rat der Stadt Hagen hat am 24.09.2015 die weitere Umsetzung des Hagener Kinderschutzkonzeptes bis zum 31.12.2018 beschlossen. Teil des Kinderschutzkonzeptes war die Evaluation verschiedener Angebote. Als Ergebnis dieser Evaluation werden Strukturveränderungen im Maßnahmen- und Angebotskonzept vorgenommen, die sich im bereits beschlossenen Finanzvolumen bewegen.
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat am 24.09.2015 beschlossen, die weitere Umsetzung des Maßnahmen- und Angebotskonzeptes im präventiven Kinderschutz (Hagener Kinderschutzkonzept) bis zum 31.12.2018 (Vorlage 0704/2015) fortzuführen. Neben den kommunalen Mitteln stellte auch die Bundesregierung durch einen Bundesfonds Fördermittel für „Frühe Hilfen“ in Höhe von 140.842 € zur Verfügung, die jährlich zu beantragen sind.
Ein Teil des bestehenden Kinderschutzkonzeptes war die Evaluation durch ein externes Institut. Aus Kostengründen beschränkte sich die Evaluation nur auf die drei Teilbereiche Familienhebammen/Familien- Gesundheits- und Kinderkranken-pflegerinnen (FGKIKP), Familienbegleitung und Familienpaten. Die Evaluation wurde vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) Frankfurt a.M. durchgeführt. Die Ergebnisse wurden am 30.11.2016 im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und in einer Unterausschusssitzung am 19.01.2017 tiefergehend erörtert. Die einzelnen Ergebnisse sind im Abschlussbericht „Evaluation der Wirksamkeit Früher Hilfen und anderer präventiver Maßnahmen in Hagen“ detailliert dargestellt.
Zusammenfassend wurde die Wirksamkeit der drei untersuchten Bereiche nachgewiesen. Es zeigte sich ein Rückgang der ambulanten Erziehungshilfen gem. § 27 SGB VIII sowie ein Absinken der Kindeswohlgefährdungsmeldungen. Um diese Wirkungen aufrechtzuerhalten bzw. weiter zu verstärken, sollen die Handlungsempfehlungen des Abschlussberichtes bei der weiteren Entwicklung des Kinderschutzkonzeptes unmittelbar Berücksichtigung finden.
- Die Angebote Familienhebammen /FGKIKP, Familienbegleitung und Kinder- und Jugendberatung werden als Regelangebote fortgeführt und durch Leistungsvereinbarungen mit den Anstellungsträgern qualitativ gesichert.
- Die Angebote Willkommensbesuche und Familienpaten werden in bisherigem Umfang fortgeführt. Die Finanzierung erfolgt über Bundes- und kommunale Mittel, mit einer dreiprozentigen Erhöhung des jährlichen kommunalen Anteiles.
- Die Projektangebote der Kinderschutzambulanz, der Schwangerenberatungs-stellen, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Sozialraumteams und der Frühen Hilfen erhalten kommunale Zuschüsse gemäß der nachstehenden Finanztabelle.
Gesamtfinanzrahmen 2017 – 2019 *
| 2017 | 2018 | 2019 |
Bundesmittel/ Bundesfonds | 140.842 € | 140.842 € | 140.842 € |
Kommunale Mittel | 864.222 € | 881.854 € | 881.854 € |
Summe | 1.005.064 € | 1.022.696 € | 1.022.696 € |
Finanzierungsplan
Mittel aus dem Bundesfonds
Maßnahmen | 2017 | Prognose 2018 | Prognose 2019 |
Netzwerkarbeit | 842 € | 842 € | 842 € |
Familienhebammen | 98.500 € | 98.500 € | 98.500 € |
Willkommensbesuche | 29.500 € | 29.500 € | 29.500 € |
Familienpaten | 12.000 € | 12.000 € | 12.000 € |
| 140.842 € | 140.842 € | 140.842 € |
Kommunale Mittel
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Maßnahmen | 2017 | Prognose 2018 | Prognose 2019 |
Familienhebammen | 9.589 € | 31.000 € | 31.000 € |
Willkommensbesuche | 2.000 € | 2.060 € | 2.121 € |
Familienpaten | 31.200 € | 32.136 € | 33.100 € |
Familienbegleitung | 459.000€ | 505.963€ | 505.963 € |
Beratung von Kindern und Jugendlichen | 52.780 € | 52.780 € | 52.780 € |
Schulsozialarbeiter | 152.250 € | 152.250 € | 152.250 € |
Beratung von Berufsgeheimnisträgern | 32.000 € | 3.000 € | 3.000 € |
Projekte OKJA, Sozialraumteams, Frühe Hilfen | 55.438 € | 31.665 € | 30.640 € |
Schwangerenberatungs-stellen | 34.965 € | 35.000 € | 35.000 € |
Präventionsangebote der Kinderschutzambulanz | 15.000 € | 16.000 € | 16.000 € |
Öffentlichkeitsarbeit/ Fachtage/Fortbildungen | 20.000 € | 20.000 € | 20.000 € |
Gesamtsumme | 864.222 € | 881.854 € | 881.854 € |
* Der Bund stellt die Fördermittel immer für drei Jahre (31.12.2018) ein. Die Bund-Länder-Vereinbarung zur Finanzierung des Kinderschutzes ist allerdings zeitlich nicht begrenzt. Der Finanzplan ist aufgrund des Doppelhaushaltes der Stadt Hagen bis 2019 dargestellt.
zu1) Regelangebote
Familienhebammen/Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in (FGKiKP)
Aus den Mitteln des Bundesfonds und der Kommune werden derzeit 2,5 Stellen für Familienhebammen/FGKiKP finanziert. Diese sollen in Form von Regelangeboten fortgeführt werden. Wie die Evaluation gezeigt hat, ist dieses Angebot geeignet, insbesondere hoch belastete Familien in Hagen gut zu erreichen. Neue gesetzliche Bestimmungen ab 2018 werden dazu führen, dass Familienhebammen/FGKiKP nur noch rein aufsuchende Einzelfallbetreuung leisten dürfen. Der Bund wird in Kooperation mit dem „Nationalen Zentrum Frühe Hilfen“ die Bund-Länder- Vereinbarung novellieren. Gruppenangebote (wie z.B. Babyschwimmen, Mutter- Kind-Frühstück für betreute Frauen, Teeniemüttergruppe) können nur geleistet werden, wenn die Finanzierung zu den Bundesfondmitteln auch einen kommunalen Anteil enthält – was in Hagen der Fall ist.
Es wird vorgeschlagen, das Regelangebot durch den Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit den beiden Trägern dauerhaft zu sichern. Als Richtwert für die Finanzierung ist eine Eingruppierung nach TVÖD 9 b Stufe 3 vorgesehen.
Familienbegleitung
Familienbegleitung ist das am häufigsten von den Familien, den anderen Anbietern des präventiven Kinderschutzes und dem Allgemeinen Sozialdienst genutzte Angebot. Es dient als Schnittstelle zu allen Anbietern der Hagener Präventionskette und wird bereits über die Hagener Stadtgrenze hinaus als Erfolgsmodell positiv bewertet und nachgeahmt.
Auch hier wird vorgeschlagen, zukünftig Leistungsvereinbarungen mit den Anstellungsträgern auf der Grundlage des Richtwertes für Personalkosten gem. TVÖD SuE 11 Stufe 3 zu schließen.
Weiterhin wurde deutlich, dass in einigen Sozialräumen die Stundenbemessung der Familienbegleitung unzureichend ist. Diese soll dahingehend angepasst werden, dass für die kleineren Sozialräume eine Mindeststundenzahl von 10 Wochenstunden festgelegt wird. Beide Faktoren bedingen eine Erhöhung des Finanzierungsvolumens im Bereich der Familienbegleitung (siehe Finanzierungsplan).
Beratungsanspruch von Kindern und Jugendlichen
Den Beratungsanspruch von Kindern und Jugendlichen gem. §8 Abs.3 SGB VIII stellt die anonyme Kinder- und Jugendberatung (KiJub) durch Kooperation der Kinderschutzambulanz und der Beratungsstelle „Zeitraum“ sicher. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe des SGB VIII. Die Beratungszahlen sind stetig gestiegen. Kindeswohlgefährdungsmeldungen, insbesondere durch Schulen, haben sich durch die Nutzung der KiJub verringert. Zukünftige Leistungsvereinbarungen mit den Anstellungsträgern sollen das Angebot dauerhaft verstetigen.
zu2) Angebote mit jährlicher Dynamisierung
Willkommensbesuche
Seit 2008 gibt es in Hagen Willkommensbesuche bei Familien mit Neugeborenen durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kinderschutzbundes. Rund 80 Prozent der Eltern nehmen das Angebot eines Hausbesuches an oder erhalten die Informationstasche vom Kinderschutzbund mit Informationen über die sozialen Unterstützungsangebote in Hagen sowie präventive Gesundheits- und Erziehungsinformationen.
Gemäß § 2 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sind Kommunen dazu verpflichtet, Eltern frühzeitig über Unterstützungsangebote zu informieren. Diese Aufgabe wird durch die Willkommensbesuche zum großen Teil abgedeckt. Ein Erhalt und eine verlässliche Finanzierung sind deshalb erforderlich. Die Finanzierung soll über die weitere Zuwendung durch den Bundesfonds plus einer dreiprozentigen jährlichen Dynamisierung der kommunalen Mittel erfolgen.
Familienpaten
Über den Bundesfonds und kommunale Mittel wird eine Koordinierungsstelle, verteilt auf je eine halbe Planstelle bei den beiden Trägern Caritas und Sozialdienst kath. Frauen (SKF) finanziert.
Die Familienpaten wurden durch das Institut ISS ebenfalls evaluiert. Empfohlen wurde, das freiwillige Engagement in den Frühen Hilfen weiter zu unterstützen.
Dies solle wie bei den Willkommensbesuchen über die weitere Zuwendung durch den Bundesfonds plus einer dreiprozentigen jährlichen Dynamisierung der kommunalen Mittel erfolgen.
zu3) Projektförderung
Schwangerenberatungsstellen
Die 4 Schwangerenberatungsstellen haben sich seit 2013 in ihrer Zuständigkeit sozialräumlich ausgerichtet. Sie kooperieren insbesondere mit den Familienzentren in den höher belasteten Sozialräumen und bieten dort ihre Angebote der Frühen Hilfen an. Für dieses Angebot ist eine Weiterfinanzierung in bisheriger Höhe erforderlich.
Projekte
Die Projektgelder der bisherigen Bereiche „Projekte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Sozialraumteams“ werden in einem Finanztopf zusammengefasst und um Projekte aus den Frühen Hilfen erweitert.
Die finanzielle Kürzung in diesem Bereich ist vertretbar, weil seit 2017 für die freien Träger der OKJA die Möglichkeit besteht, Projektgelder über den Landes-Kinder- und Jugendförderplan zu beantragen.
Schulsozialarbeiter an Schwerpunktschulen
Schulsozialarbeit wird durch Landesmittel finanziert. Die kommunalen Kinderschutzmittel sichern den Eigenanteil, der vom Land NRW von der Stadt Hagen eingefordert wird. Eine zukünftige Erhöhung ist nicht erforderlich, da die Kinderschutzmittel ausschließlich der Refinanzierung dienen.
Fachlich Beratung und Begleitung
Die Pflichtaufgabe gem. § 4 Abs.2 KKG sowie § 8b Abs.1 SGB VIII wird zukünftig durch die Kinderschutzambulanz übernommen. Entgegen der vorherigen Einschätzung, wird die Beratung in der Beratungsstelle „Rat am Ring“ nicht im erwarteten Umfang in Anspruch genommen, da sich viele der Berufsgeheimnisträger - aufgrund positiver Erfahrungen in der Vergangenheit - direkt an die Kinderschutzambulanz wenden. Dieser Erkenntnis soll nun Rechnung getragen werden. Die ev. Jugendhilfe Iserlohn-Hagen sieht diese Form der Beratung als Ergänzung zu ihrem Aufgabenfeld und ist bereit, diese Aufgabe ohne größere zusätzliche Mittel durchzuführen. Die hierdurch eingesparten Mittel dienen der Finanzierung der Regelangebote. (siehe Finanzierungsplan).
Präventionsangebote der Kinderschutzambulanz
Die Angebote der Kinderschutzambulanz werden wie bisher über eine städtische Sockelfinanzierung und Spendengelder sichergestellt.
Öffentlichkeitsarbeit/ Fachtage/ Fortbildungen/ Netzwerkarbeit
Es ist notwendig, dass für die Personen, die im Bereich des präventiven Kinderschutzes und der Frühen Hilfen tätig sind, regelmäßig Veranstaltungen zur Weiterqualifizierung sowie Austauschtreffen zwecks Netzwerkarbeit angeboten werden.
Des Weiteren wurde durch ISS eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung der Angebote angeraten.
Perspektive
Das Hagener Kinderschutzkonzept ist dem Bedarf entsprechend einem ständigen Veränderungsprozess unterworfen. So werden perspektivisch bereits jetzt bekannte, aber auch bisher nur zu vermutende Faktoren bei der Weiterentwicklung zu berücksichtigen sein. Die Verstetigung der evaluierten Angebote zu einer verlässlichen Präventionskette lässt einen weiteren Ausbau im Rahmen des vorhandenen Budgets zurzeit allerdings nicht zu.
- Der Ausbau der Familienzentren ist seitens der Landesregierung seit der Aufstellung des Hagener Kinderschutzkonzeptes weiter vorangetrieben worden. Auch in diesem Jahr werden wieder zwei neue Familienzentren hinzukommen. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Familienbegleitung, die den Familienzentren zugeordnet ist.
Da ein weiterer Ausbau im zur Verfügung stehenden Budget nicht möglich ist, hat sich die Stadt Hagen auf das Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ beworben. Aus diesem Programm können - bei Zusage - weitere Familienbegleitungen bis zum 31.12.2020 finanziert werden.
- Aktuell ist nicht absehbar, wie sich die Zuwanderung nach Hagen weiter entwickelt. Durch die Bedarfsgruppe der zugewanderten Migranten werden die Angebote der Frühen Hilfen und des präventiven Kinderschutzes jetzt schon verstärkt in Anspruch genommen.
Die aufgrund der gestiegenen Geburtenzahlen - auch im Unterausschuss diskutierte - Ausweitung der Familienhebammen/FGKIKP-Stellen (um eine weitere halbe Stelle) ist innerhalb des jetzigen Budgets nicht realisierbar.
- Es besteht die Absicht, das SGB VIII zu novellieren. Erste Entwürfe weisen neben der Inklusion von behinderten Kindern in die Kinder- und Jugendhilfe auf verstärkte, sozialräumliche Orientierung und Vernetzung bei der Vorhaltung von Angeboten hin. Dies wird, wie auch im Abschlussbericht der Evaluation dargestellt, Auswirkungen auf den Bereich des präventiven Kinderschutzes und der Frühen Hilfen haben. Daher sind, neben den in der Evaluation untersuchten Bereichen des Kinderschutzkonzeptes, auch alle anderen Maßnahmen und Angebote durch Qualitätsberichte und abgestimmte Datenerfassungen permanent zu überprüfen.
Die in dieser Vorlage dargestellte Weiterentwicklung des Hagener Kinderschutzkonzeptes und der dazugehörige Finanzierungsplan wurden den beteiligten Trägervertretern am 08.02.2017 vorgestellt. Beides wurde von den Trägern übereinstimmend als zukunftsweisender Schritt für den Kinderschutz in Hagen bestätigt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 3630
3620 | Bezeichnung: | Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien Jugendarbeit |
Produkt: | 1.36.30.08 1.36.20.06 | Bezeichnung: | Kinderschutz Schulsozialarbeit |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2017 | 2018 | 2019 |
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Ertrag (-) | 414100 | 140.842 € | 140.842 € | 140.842 € |
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Aufwand (+) | 531800 | 1.005.064 € | 1.022.696 € | 1.022.696 € |
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Eigenanteil |
| 864.222 € | 881.854 € | 881.854 € |
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Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
