Beschlussvorlage - 0305/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Familienzentren in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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03.05.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
In der Anlage zum Erlass vom 04.01.2017 stellt das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen der Stadt Hagen ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 ein weiteres Kontingent für Hagen zur Verfügung. Darüber hinaus steht noch das Kontingent aus dem letzten Kindergartenjahr zur Verfügung, das im Juni kurzfristig zugewiesen und auf das Kindergartenjahr 2017/2018 übertragen wurde.
Das Kontingent aus 2016/2017 soll zukünftig die Bereiche Eppenhausen und Boloh versorgen. Das neue Kontingent ist für den Bereich Remberg vorgesehen, soll allerdings erst im nächsten Jahr zugewiesen werden.
Begründung
In der Anlage zum Erlass vom 04.01.2017 teilt das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass der Stadt Hagen zur Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 ein weiteres Kontingent zur Verfügung gestellt wird. Die Antragsfrist für die neuen Familienzentren nach § 21 Abs. 5 und 6 KiBiz für das kommende Kindergartenjahr ist der 15. Juni 2017.
Laut Prioritätenliste ist der Ausbau der Familienzentren in Hagen in 2016 abgeschlossen worden. Aktuell bestehen 23 Familienzentren, die größtenteils als Verbünde mehrerer Kindertageseinrichtungen geführt werden.
Aufgrund der regelmäßigen Betrachtung der Entwicklung in den Sozialräumen wird vorgeschlagen, dem Sozialraum Emst/Eppenhausen ein weiteres Kontingent zur Versorgung der Bereiche Eppenhausen und Boloh zur Verfügung zu stellen. Hierzu wird ein Verbund zwischen der neu ausgebauten evangelischen Kindertageseinrichtung Eppenhauser Straße und dem städtischen Kinderhaus Boloh, Hovestadtstraße, gegründet.
Für dieses Familienzentrum soll das Kontingent aus dem vergangen Jahr genutzt werden, das erst im Juni kurzfristig zur Verfügung gestellt wurde.
In Anbetracht der kurzen Meldezeit wurde die Verwendung dieses Kontingentes mit Genehmigung des Ministeriums um ein Jahr verschoben.
Das in diesem Jahr neu zur Verfügung gestellte Kontingent soll perspektivisch den Sozialraum Remberg versorgen. Aktuell wird diese Aufgabe vom Familienzentrum Remberg /Kindertageseinrichtung St. Engelbert der Caritas wahrgenommen. Aufgrund der nicht mehr umzusetzenden umfangreichen Brandschutzauflagen wird die Caritas zum Kindergartenjahr 2018/2019 in die neue Kindertageseinrichtung Volmepark umziehen. Danach werden zunächst noch drei Gruppen am Remberg verbleiben, die langfristig auslaufend betreut werden. Der Träger wird die Aufgaben des Familienzentrums in die neue Kindertageseinrichtung Volmepark verlagern und anschließend die Bedarfe im Innenstadtbereich mit abdecken.
Als Nachfolgeeinrichtung für den Bereich Remberg ist die Kindertageseinrichtung in der Yorckstraße als neues Familienzentrum vorgesehen. Nach gerade fertig gestelltem Ausbau auf zehn Gruppen mit ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 insgesamt 51 Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ist die Einrichtung gegenwärtig mit der Überarbeitung der pädagogischen Konzeption, der Anpassung von Standards und der Strukturierung der organisatorischen Veränderungen im täglichen Ablauf befasst.
Vor dem Hintergrund, dass die neue Kindertageseinrichtung im Volmepark erst im nächsten Jahr fertig gestellt wird und die Kindertageseinrichtung St. Engelbert bis dahin die Aufgaben als Familienzentrum Remberg vollumfänglich wahrnimmt, würde eine jetzige Zuweisung des neuen Kontingentes für die Mitarbeiter/innen in der Kindertageseinrichtung Yorckstraße eine unnötige zusätzlich Belastung bedeuten.
Daher wurde mit Schreiben vom 03.04.2017 beim Ministerium die Verschiebung der Vergabe des Kontingents auf das nächste Kindergartenjahr beantragt. Eine Antwort des Ministeriums lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vor.
Die Arbeitsgemeinschaft 3 (Kindertagesbetreuung) nach § 78 SGB VIII hat den Vorschlägen zur Vergabe der neuen Kontingente in der Sitzung am 27.03.2017 einstimmig zugestimmt.
