Beschlussvorlage - 0106/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Anbau einer Mensa und eines Aufzuges in der Kindertageseinrichtung Am Gosekolk
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Lars Glinka
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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15.03.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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06.04.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Kindertageseinrichtung Am Gosekolk 2 soll baulich soweit ergänzt werden, dass eine optimale Versorgung der Kinder mit warmen Mahlzeiten möglich wird und eine Umsetzung des inklusiven Konzeptes für den Sozialbereich Haspe innerhalb des Gebäudes erfolgen kann.
Begründung
Im Sozialraum Haspe ist es vorgesehen, die städtische Kindertageseinrichtung Am Gosekolk 2 zu erweitern und umzubauen. Mit der Maßnahme sollen zeitgleich mehrere Ziele erreicht werden, die eine erweiterte Angebotsstruktur schaffen und den Standort wesentlich attraktiver für Eltern macht.
So ist es ein Ziel, eine umfassende Versorgung der Kinder mit einer täglichen warmen Mahlzeit zu ermöglichen. Ein weiteres Ziel stellt im Rahmen der Inklusion die Möglichkeit dar, allen betreuten Kindern mit einer Behinderung einen vollständigen Zugang zum gesamten Gebäude zu ermöglichen.
Zurzeit werden in der Kindertageseinrichtung fünf Gruppen mit insgesamt 111 Kindern in den Gruppentypen I (21 Kinder), II (15 Kinder) und III (75 Kinder) betreut. Das Gebäude der Kindertageseinrichtung umfasst mehrere Halbetagen, auf denen sich die Gruppen verteilen. Die Baustruktur bietet nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten einer Neugestaltung. Durch den geplanten An- und Umbau werden die genannten Ziele gemeinschaftlich verfolgt und realisiert.
Mit dem Anbau soll eine neue Küche und ein Essbereich für bis zu 30 Kinder geschaffen werden. So können alle Kinder, die eine warme Mahlzeit erhalten sollen, vollständig und größtenteils zeitgleich, zum Essen geführt und betreut werden. Der Raum eröffnet zudem Platzreserven, um das bestehende Angebot auszuweiten. In der neuen Küche wird die Möglichkeit geboten, zusammen mit einzelnen Kindern Bildungsarbeit zu leisten. So werden die Kinder von klein auf an eine gesunde Ernährung herangeführt.
Da die einzelnen Gruppen sich auf mehrere Etagen verteilen, ist ein zentraler Ort für die Verpflegung vorteilhaft und erleichtert die Arbeit für das Catering, da nicht auf jeder Etage das notwendige Küchenequipment vorgehalten werden muss.
Im Zuge des Anbaus ist es vorgesehen, einen zentralen Aufzug zu installieren, der die nicht ebenerdig gelegenen Etagen erreicht. Dadurch ist die Umsetzung des inklusiven Konzeptes für den Sozialbereich Haspe an diesem Standort möglich. Kinder mit einer Behinderung können so relativ selbstständig das Gebäude erleben und alle Räume erreichen; der behindertengerechte Zugang des Gebäudes wäre somit gegeben.
Damit wird es möglich, dass erweiterte niederschwellige Betreuungsangebot für Kinder und Eltern wesentlich attraktiver zu gestalten und im Zuge der inklusiven Neuausrichtung der Einrichtung eine umfassendere Netzwerkarbeit mit anderen Jugendbildungseinrichtungen zu implementieren.
Der geplante Baukörper soll auf der rückwärtigen Seite des in zwei Flügel versetzen Gebäudes angefügt werden. Dabei öffnet sich der Anbau im Halbrund, versehen mit einer großzügigen Fensterfront zum Park mit der Ennepe. Wie aus dem Grundriss zu entnehmen ist, wird eine Küchenlandschaft installiert, die allen gängigen Normen, vor allem den Anforderung der Hygieneverordnung, entsprechen wird. Zudem soll die Küche im Zusammenwirken mit den Erzieherinnen auch von den Kindern mit genutzt werden. Der Küche schließen sich ein Vorratsraum und ein separater Spülbereich an.
Da bautechnisch der Zugang zum Mensabereich durch den ehemaligen Abstellraum der Etage führen muss, anderes ist eine Zuwegung nicht zu gestalten, werden weitere Abstellräume auf den Halbetagen realisiert, um den Raumverlust zu kompensieren.
Der mit in der Anbaumaßnahme einbezogene Aufzug ermöglicht es zukünftig, die im rechten Gebäudetrakt befindlichen drei Halbetagen anzufahren. Damit wird es der Einrichtung zukünftig gestattet, grundsätzlich alle Gruppen als inklusive Gruppen zu führen. Dem im Stadtteil bestehenden Fehlbedarf an entsprechenden Betreuungsplätzen kann somit entgegen gewirkt werden.
Die aktuelle Baukostenschätzung nach DIN 276 beziffert einen Betrag in Höhe von 296.000 €, der für die Realisierung der vollständigen Maßnahme erforderlich ist. Hiervon entfallen auf die Anbaumaßnahme 260.000 € und auf den Aufzug 36.000 €.
Die entstehenden Baukosten werden durch die Stadt Hagen getragen. Zur Finanzierung der Maßnahme wurde seitens des Fachbereiches Jugend und Soziales eine Zuwendung aus dem Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zur „Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf“ beantragt. Es konnte aufgrund der eingereichten Antragsunterlagen eine Förderung in Höhe von 207.000 € erzielt werden. Durch den Einsatz der Fördermittel verbleibt ein durch die Stadt Hagen zu finanzierender Eigenanteil in Höhe von 89.000 €. Dieser Eigenanteil wird aus den zur Verfügung stehenden Mitteln der Bildungspauschale getragen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 3650 | Bezeichnung: | Tageseinrichtungen für Kinder |
Finanzstelle: | 5000169 | Bezeichnung: | Neubau und Umbau Kindertageseinrichtungen |
| Finanzpos. | Gesamt | 2017 |
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Einzahlung(-) | 681100 | - 207.000 €
| -207.000 € |
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Auszahlung (+) | 785100 | 296.000 € | 296.000 € |
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Eigenanteil |
| 89.000 € | 89.000 € |
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Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben in Höhe von insgesamt 296.00,00 € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Dabei entfallen 260.000,-- € auf den Anbau und 36.000,-- € auf den Aufzug. |
Die entstehenden Anlagen sind über eine Nutzungsdauer von 70 bzw. 15 Jahren abzuschreiben. Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt 3.714,--€ für den Anbau und 2.400,-- € für den Aufzug (= insgesamt 6.114,-- €). |
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Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Einnahmen aus dem Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zur „Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf“ in Höhe von 207.000 € und aus der Bildungspauschale in Höhe von 89.000 € sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände (6.114,-- €). |
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- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | 620 € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | 1.450 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 6.114 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 6.114 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 2.070 € |
| gez. |
| Margarita Kaufmann Beigeordnete |
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gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
