Beschlussvorlage - 0751/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Einbahnregelung für die Natorpstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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27.09.2005
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06.12.2005
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Sachverhalt
Wegen des unzureichenden Ausbaus der unteren
Natorpstraße kommt es bei Begegnungsverkehr immer wieder zu
Verkehrsgefährdungen und Konflikten. Dieser Straßenabschnitt soll daher in
Richtung bergauf als Einbahnstraße ausgeschildert werden.
Anlass
In ihrer Sitzung am
17.05.2005 hat die Bezirksvertretung Mitte die Verkehrssituation in der
Natorpstraße zwischen Wasserlosem Tal und der Einmündung Kratzkopfstraße
erörtert und die Verwaltung mit der Prüfung einer Einbahnregelung für die
Natorpstraße beauftragt.
In einer Verwaltungsvorlage zur verkehrlichen Erschließung des “Kratzkopf” (Drucksachen-Nr. 600099/01) wurde bereits im Hinblick auf die zu erwartende Bevölkerungszunahme auf dem Kratzkopf durch Einzelbauvorhaben und insbesondere durch den Bebauungsplan “Kratzkopf” die geringe verkehrliche Leistungsfähigkeit und der unzureichende Ausbauzustand der Natorpstraße beschrieben.
An einer Engstelle im unteren Teil der Natorpstraße etwa in Höhe der letzten Wohnbebauung kommt es auch nach Beobachtungen der Verwaltung immer wieder zu PKW-Begegnungsverkehr, der abwärts fahrende Verkehrsteilnehmer zu kritischen Ausweichmanövern (Rückwärtssetzen) zwingt. Besonders benachteiligt und gefährdet sind allerdings vor allem in solchen Situationen Fußgänger, die keine Ausweichmöglichkeit haben.
Da ein Ausbau der Natorpstraße im unteren Teilabschnitt aufgrund der Hanglage nur mit erheblichem Aufwand möglich ist (die Kosten eines Ausbaus für den problemlosen Begegnungsverkehr werden auf ca. € 2,5 Mio. geschätzt), sollen zunächst andere, verkehrsregelnde Maßnahmen geprüft und vorgeschlagen werden.
Einen Zweirichtungsverkehr durch Signalsteuerungen an beiden Enden des Engpasses zu ermöglichen wurde deshalb verworfen, weil besonders an der Einmündung zum Wasserlosen Tal die erforderliche Aufstell- und Wartefläche fehlt und unter Kostengesichtspunkten eine neue, wartungsintensive Signalanlage nicht vertretbar ist.
Einbahnstraßenreglung
Einbahnstraßenregelungen führen erfahrungsgemäß zu höheren gefahrenen Geschwindigkeiten, da die Verkehrsteilnehmer nicht mit Gegenverkehr rechnen (müssen). Daraus resultiert grundsätzlich ein erhöhtes Gefährdungspotential für Fußgänger, erst recht, wenn wie im vorliegenden Fall keine separaten Gehwege vorhanden sind. Aktuell sind in dem betroffenen Bereich der Natorpstraße keine Unfälle mit Fußgängerbeteiligung registriert.
Als Ergebnis einer Einbahnregelung in der Natorpstraße werden viele Anwohner Umwegfahrten in Kauf nehmen müssen. Dadurch wird sich das Verkehrsaufkommen in der Liebig- und Eickertstraße erhöhen.
Empfehlung
Soll eine Einbahnstraße realisiert werden, ist diese bergaufführend einzurichten (verkehrssicherer für Fußgänger und Fahrzeugführer insbesondere bei glatter Fahrbahn) und sollte nur das nicht angebaute Teilstück umfassen.
Die Beschilderung erfolgt im Einmündungsbereich Wasserloses Tal mit Zeichen 220-10 StVO (Einbahnstraße) und am Ende des Engpasses mit Zeichen 267 StVO (Verbot der Einfahrt – “Spardose”).
Um Rückwärtssetzen von Fahrzeugen zu vermeiden, aber dennoch die Erschließung der Häuser “auf dem Kopf” zwischen Wendeplatte (gegenüber Haus Nr. 12) und Engstelle zu sichern, ist in Fahrtrichtung Wasserloses Tal hinter der Wendeplatte Zeichen 357 StVO (Sackgasse) mit dem Zusatzschild “keine Wendemöglichkeit” aufzustellen.
