Beschlussvorlage - 0844-1/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Weitere Nutzung des Hauptschulgebäudes in Vorhalle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Freygang
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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22.03.2017
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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28.03.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.03.2017
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Sachverhalt
Begründung
Mit der Vorlage 0844/2016 hat die Verwaltung vorgeschlagen, das Hauptschulgebäude in Vorhalle ab dem Schuljahr 2017/18 als Teilstandort der Hauptschule Geschwister Scholl zu nutzen. Nach Einbringung der Vorlage in die politische Beratung gab es bezüglich der zukünftigen Versorgung von Schülerinnen und Schüler ergänzende Erörterungen mit der Unteren Schulaufsicht für den Bereich der Hauptschulen und der Bezirksregierung mit folgendem Ergebnis:
Da Schulplätze vor allem im Hauptschulbereich benötigt werden, wird weiterhin daran festgehalten, das Gebäude in Vorhalle, Voßacker 23, dafür zu nutzen. Nur unter Einbeziehung dieser räumlichen Ressourcen wird es zum Schuljahr 2017/2018 möglich sein, allen Seiteneinsteigern, die dann einen Regelhauptschulplatz benötigen, diesen auch anzubieten. Hinzu werden Schulformwechsler kommen.
Abweichend von dem Vorschlag in der Grundvorlage 0844/2016 wird für das Schuljahr 2017/2018 nunmehr lediglich die Hinzunahme von Schulraum in Vorhalle für zusätzliche Klassen der Hauptschule Geschwister-Scholl vorgeschlagen.
Nach der erwähnten Erörterung bei der Bezirksregierung wird mithin zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr die formale Bildung eines Teilstandortes verfolgt, da die weitere Entwicklung der Schülerzahlen stark durch den Umfang der Zuwanderung beeinflusst wird, der nicht sicher prognostiziert werden kann. Der neue Vorschlag ist als eine Übergangslösung anzusehen. Auf Basis der nächsten Anmeldeverfahren und der bis dahin weitergehenden Erkenntnisse im Hinblick auf die Zuwanderung ist zu prüfen, ob die Bildung eines Teilstandortes als formale schulorganisatorische Maßnahme in Erwägung zu ziehen ist. Diese wäre dann auch der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen, während die Bildung von zusätzlichen Klassen an einen anderen Standort lediglich anzuzeigen ist.
Falls Vorhalle in einigen Jahren zu einem Teilstandort der Hauptschule Geschwister-Scholl werden sollte, schlägt das Schulamt der Stadt Hagen die vertikale Organisationsform vor. Bereits bei der Unterbringung von Mehrklassen der Hauptschule Geschwister-Scholl in Vorhalle soll diese Perspektive berücksichtigt werden.
Gemeinsam mit der Unteren Schulaufsicht hat die Verwaltung die Änderung mit beiden Schulleitungen in einem gemeinsamen Gespräch erörtert.
