Berichtsvorlage - 0248/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Gemäß § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz in Verbindung mit § 53 Landesbeamtengesetz NRW sind die Einkünfte aus Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten jährlich dem Rat der Stadt vorzulegen. Dabei ist zwischen Einnahmen aus Nebentätigkeiten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes zu unterscheiden.

 

Nach § 3 Abs. 2 Nebentätigkeitsverordnung NRW (NtV) zählen zu den Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst auch:

 

  1. Nebentätigkeiten für Vereinigungen, Einrichtungen und Unternehmen, deren Kapital sich unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50 vom Hundert in öffentlicher Hand befindet oder fortlaufend in dieser Höhe aus öffentlichen Mitteln unterhalten wird,

 

  1. Nebentätigkeiten für eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung, an denen eine juristische Person oder ein Verband durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Weise beteiligt ist,

 

  1. Nebentätigkeiten für eine natürliche oder juristische Person, die der Wahrung von Belangen einer juristischen Person oder eines Verbandes dient oder die der Beamte im Hinblick auf seine dienstliche Stellung ausübt.

 

Nach § 13 NtV in der Fassung bis 31.12.2016 dürfen Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst die Höchstgrenze von 6.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen. Der über diese Höchstgrenze hinausgehende Betrag ist an den Dienstherrn abzuführen.

 

Von dieser Abführungspflicht ausgenommen sind Sitzungsgelder für die Teilnahme an Sitzungen des Kreditausschusses, Verwaltungsrates, Bilanzprüfungs- und Hauptausschusses der Sparkassen (Erlass des Innenministeriums NRW vom 25.02.2005 und 09.03.2012). Die generelle Anzeigepflicht dieser Einnahmen bleibt unbenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herr Oberbürgermeister Schulz hat im Jahr 2016 folgende Einkünfte aus Nebentätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt:

 

Vergütung Aufsichtsrat und Sitzungsgeld Enervie AG5.339,00 Euro

 

Vergütung Aufsichtsrat und Sitzungsgeld Mark E AG3.750,00 Euro

 

Sitzungsgeld Aufsichtsrat HVG mbH   975,00 Euro

 

Sitzungsgeld Verbandsversammlung

Regionalverband Ruhr     67,20 Euro

 

Sitzungsgeld Verbandsversammlung und Präsidium

VRR AöR   898,00 Euro

 

Vergütung Verwaltungsrat Stadtwerke Lüdenscheid1.200,00 Euro

 

Sitzungsgeld Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung

metropoleruhr GmbH   280,00 Euro

 

Sitzungsgeld Verbandsversammlung Zweckverband

Sparkasse HagenHerdecke   150,00 Euro

Gesamt         12.659,20 Euro

abzgl. Höchstgrenze § 13 NtV      6.000,00 Euro

Abführungspflicht für 20166.659,20 Euro

 

Nachrichtlich:

 

Sitzungsgeld Verwaltungsrat und Risikoausschuss

Sparkasse HagenHerdecke4.800,00 Euro

 

 

Außerhalb des öffentlichen Dienstes wurden keine Nebentätigkeiten ausgeübt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Gerbersmann

 

(Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer)

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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30.03.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen