Berichtsvorlage - 0248/2017
Grunddaten
- Betreff:
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Einkünfte aus Nebentätigkeiten des Herrn Oberbürgermeister Erik O. Schulz im Jahr 2016 Veröffentlichung gem. § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Anke May
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.03.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Gemäß § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz in Verbindung mit § 53 Landesbeamtengesetz NRW sind die Einkünfte aus Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten jährlich dem Rat der Stadt vorzulegen. Dabei ist zwischen Einnahmen aus Nebentätigkeiten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes zu unterscheiden.
Nach § 3 Abs. 2 Nebentätigkeitsverordnung NRW (NtV) zählen zu den Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst auch:
- Nebentätigkeiten für Vereinigungen, Einrichtungen und Unternehmen, deren Kapital sich unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50 vom Hundert in öffentlicher Hand befindet oder fortlaufend in dieser Höhe aus öffentlichen Mitteln unterhalten wird,
- Nebentätigkeiten für eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung, an denen eine juristische Person oder ein Verband durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Weise beteiligt ist,
- Nebentätigkeiten für eine natürliche oder juristische Person, die der Wahrung von Belangen einer juristischen Person oder eines Verbandes dient oder die der Beamte im Hinblick auf seine dienstliche Stellung ausübt.
Nach § 13 NtV in der Fassung bis 31.12.2016 dürfen Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst die Höchstgrenze von 6.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen. Der über diese Höchstgrenze hinausgehende Betrag ist an den Dienstherrn abzuführen.
Von dieser Abführungspflicht ausgenommen sind Sitzungsgelder für die Teilnahme an Sitzungen des Kreditausschusses, Verwaltungsrates, Bilanzprüfungs- und Hauptausschusses der Sparkassen (Erlass des Innenministeriums NRW vom 25.02.2005 und 09.03.2012). Die generelle Anzeigepflicht dieser Einnahmen bleibt unbenommen.
Herr Oberbürgermeister Schulz hat im Jahr 2016 folgende Einkünfte aus Nebentätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt:
Vergütung Aufsichtsrat und Sitzungsgeld Enervie AG5.339,00 Euro
Vergütung Aufsichtsrat und Sitzungsgeld Mark E AG3.750,00 Euro
Sitzungsgeld Aufsichtsrat HVG mbH 975,00 Euro
Sitzungsgeld Verbandsversammlung
Regionalverband Ruhr 67,20 Euro
Sitzungsgeld Verbandsversammlung und Präsidium
VRR AöR 898,00 Euro
Vergütung Verwaltungsrat Stadtwerke Lüdenscheid1.200,00 Euro
Sitzungsgeld Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung
metropoleruhr GmbH 280,00 Euro
Sitzungsgeld Verbandsversammlung Zweckverband
Sparkasse HagenHerdecke 150,00 Euro
Gesamt 12.659,20 Euro
abzgl. Höchstgrenze § 13 NtV 6.000,00 Euro
Abführungspflicht für 20166.659,20 Euro
Nachrichtlich:
Sitzungsgeld Verwaltungsrat und Risikoausschuss
Sparkasse HagenHerdecke4.800,00 Euro
Außerhalb des öffentlichen Dienstes wurden keine Nebentätigkeiten ausgeübt.
