Beschlussvorlage - 0178-1/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Das Schulgebäude Delsterner Straße 59 wird ab dem Schuljahr 2017/2018 als ergänzender Schulraum durch die Grundschule Astrid-Lindgren genutzt.
  2. Am Standort Delsterner Straße wird eine OGS-Gruppe (25 Plätze) angebunden.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

In der Grundvorlage 0178/2017 wird die Hinzunahme von Schulraum an der Delsterner Str. 59 für zusätzliche Klassen der Grundschule Astrid-Lindgren dargestellt.

Mit dieser Ergänzungsvorlage wird auf die finanziellen Auswirkungen eingegangen.

 

Die Kosten für die notwendige Ausstattung betragen nach überschlägiger Berechnung 25.000 €. Die Finanzierung der zum Anlagevermögen zählenden Ausstattungsgegenstände (investiv) in Höhe von 8.333 € erfolgt aus der Bildungspauschale.

 

Die ergänzenden Kosten für den Betrieb des Gebäudes sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Kosten für lfd. Bauunterhaltung werden aus der Bildungspauschale refinanziert.

 

Durch die Reaktivierung der Grundschulen an der Büddingstr. 49 und der Delsterner Str. 59 entsteht bei der Maßnahme 16_GWH.Gesamt ein Konsolidierungsdefizit in Höhe von 150.000 €/Jahr. Eine Kompensation wird derzeit von der Verwaltung erarbeitet.

 

Für die Haushaltsplanung 2018 ff. werden die einzelnen Kosten, wie beispielsweise die Betriebskosten, in der neuen Haushaltsstruktur aufgenommen.

 

Die investiven Kosten ergeben sich aus der Herstellung des Ganztagsbereiches (Küchenzeile, Küchengroßgeräte, etc.).

Das Verhältnis der geplanten Mittelansätze konsumtiv/investiv kann sich innerhalb des Prozesses ggf. noch verändern.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

 

 

 

 

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

u. a. 2111

Bezeichnung:

Grundschulen

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

u. a. 10708

Bezeichnung:

Grundschule Astrid-Lindgren, Delsterner Str. 59

 

 

Kostenart

2017

2018

2019

2020

Ertrag (-)

414100

-6.000

-14.140

-14.281

-14.424

Aufwand (+)

Diverse

28.588

68.894

69.583

70.278

Eigenanteil

 

22.588

54.754

55.302

55.854

 

 

Kostenart

2017

2018

2019

2020

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

527901

16.667

Eigenanteil

 

16.667

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

1.21.11

Bezeichnung:

Grundschulen

Finanzstelle:

5800052

Bezeichnung:

Selbstverwaltung Grundschulen IPM

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2017

2018

2019

2020

Einzahlung(-)

681150

-8.333€

-8.333

Auszahlung (+)

783100

8.333€

8.333

Eigenanteil

 

0€

0

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die investiven Ausgaben für die Anschaffung von Ausstattungsgegenstände in Höhe von ca. 8.333,00 € sind entsprechend ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten auf der Aktivseite der Bilanz zu aktivieren.

In Abhängigkeit davon, welche Art von Vermögensgegenständen angeschafft wird, sind diese entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauern abzuschreiben.

Unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 833,30 €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Neben der Bilanzierung auf der Aktivseite der Bilanz sind in Höhe der ermittelten Anschaffungs- und Herstellungskosten von 8.333,00  € Sonderposten aus der Bildungspauschale auf der Passivseite der Bilanz zu bilden.

Die Auflösung der Sonderposten erfolgt analog zur Abschreibung und führt somit zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 833,30 €.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

833,30

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

833,30

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz,

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann,

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

28.03.2017 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.03.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen